…die beim Lieferer umsatzsteuerbar sind, stellen ebenfalls abzugsfähige Vorleistungen dar; in diesen Rechnungen enthaltene Energieabgaben brauchen für die Ermittlung des Nettoproduktionswertes nicht abgezogen zu werden. Rz 192: Zinsenzahlungen, die aus betrieblichem Anlass erfolgen (zB Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen), stellen ebenfalls abzugsfähige Vorleistungen dar…
…1.1 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage bis 31. Dezember 2010Jänner 2011) Rz 209: Der Begriff "Betrieb" wird im Energieabgabenvergütungsgesetz selbst nicht näher definiert. Das Energieabgabenvergütungsgesetz bedient sich aber im Wesentlichen der Terminologie des UStG 1994 (zB für die Bestimmung des Nettoproduktionswertes, siehe oben Rz 173 ff)…
…Wirtschaftsgüter liegt (Näheres siehe Rz 225 ff). 4.2.1.2.1 Betrieb - betriebliche Tätigkeit Rz 224: Der Begriff "Betrieb" wird im Energieabgabenvergütungsgesetz selbst nicht näher definiert. Das Energieabgabenvergütungsgesetz bedient sich aber im Wesentlichen der Terminologie des UStG 1994 (zB für die Bestimmung des Nettoproduktionswertes…
…Vorleistungen - vergütungsfähige Energieträger 4.1.1 Vergütungsbetrag Rz 171: Soweit die bezahlten Energieabgaben auf die vergütungsfähigen Energieträger im Sinne des § 1 Abs. 3 EnAbgVergG (siehe Rz 204 ff) 0,5% des Nettoproduktionswertes oder die in § 2 Abs. 2 EnAbgVergG genannten Selbstbehalte (siehe Rz 232) übersteigen…
…pauschal) ermittelt wird, sind grundsätzlich im Rahmen eines Produktionsbetriebes tätig und sind insoweit dem Grunde nach berechtigt, die Energieabgabenvergütung zu beantragen. Zur Ermittlung des Nettoproduktionswertes siehe Rz 184 f. 4.2.1.2.5 Liebhaberei Rz 237: Ist eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 5 Z…
…der sich nach Abzug von 0,5% des Nettoproduktionswertes von den geleisteten Energieabgaben ergibt. Rz 249: In einer weiteren Berechnung müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Verbrauch für jeden einzelnen Energieträger folgende gesondert festgelegte Selbstbehalte (Mindeststeuer nach der Energiesteuerrichtlinie) vom Gesamtbetrag der geleisteten Energieabgaben abgezogen werden…