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14 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2343–23816.7.2.3 Bewertung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abzinsung ist bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr vorzunehmen (VwGH 14.12.1988, 84/13/0063). Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Arbeitnehmer-Darlehen Rz 2370: Sind auch dann mit dem Nennbetrag zu bilanzieren, wenn ihnen keine bestimmten Gegenleistungen der Arbeitnehmer gegenüberstehen. Wertsicherung Rz 2371:…

EStR 2000 Rz 2418–24416.9 Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…UGB idF RÄG 2014). Rz 2437: Verbindlichkeiten, denen kein Anschaffungsvorgang zu Grunde liegt (zB Bereicherungsansprüche oder Schadenersatzansprüche Dritter), sind ebenfalls mit dem Nennbetrag auszuweisen. Rz 2438: Solange nicht feststeht, dass eine Schuld ganz oder teilweise erloschen ist, muss sie mindestens mit dem Betrag bewertet werden…

EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Abgeld (Damnum) und Geldbeschaffungskosten 6.9.7.1 Begriff des Abgeldes Rz 2459: Unter Abgeld (Damnum) ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag (Rückzahlungsbetrag) und dem Verfügungsbetrag zu verstehen. Für das Abgeld ist pro Verbindlichkeit ein Aktivposten im Jahr der Aufnahme der Verbindlichkeit anzusetzen und auf…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552: Geld oder geldwertes Vermögen wird mit dem Nennbetrag bzw. gemeinen Wert ohne Abzinsung gemäß §§ 14, 15 BewG 1955 angesetzt. Im Übrigen wird…

LStR 2002 Rz 544–5547.7.2 Junge Aktien
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…voller Leistung des Ausgabebetrages (Nennbetrag und allenfalls Aufgeld) bis zum Ablauf von drei Monaten ab der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch angeschafft werden. Rz 546: Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung müssen die jungen Aktien mit sofortiger voller Leistung des Ausgabebetrages (Nennbetrag und Aufgeld) und…

EStR 2000 Rz 1069–1078Unentgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern oder Fahrrädern (zB an selbständig tätige Vertreter oder Geschäftsführer gemäß § 22 Z 2 EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…sind Einnahmen, die mit dem tatsächlichen Wert im Zeitpunkt der Übertragung anzusetzen sind, falls der Wert nicht mit dem Nennbetrag übereinstimmt. Für Gesellschaftsanteile gilt dasselbe. Wertsicherungsbeträge Rz 1075: Werden Wertsicherungsbeträge nur bei Rückzahlung der Darlehensraten ausbezahlt und sofort wieder dem Darlehensnehmer überlassen, sind sie durch…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.6 Art der Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Rückstellungsdeckung geeignet sind. Das sind im Wesentlichen auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen von privaten oder staatlichen Schuldnern mit Sitz im EU/EWR-Raum. Der Ausgabewert dieser Wertpapiere darf nicht niedriger als 90% des Nennbetrages sein, woraus sich das Verbot des Erwerbs von Nullkuponanleihen ergibt. Indexpapiere oder…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einer einmaligen Zahlung von 25.000 Euro an B. Im Gegenzug verspricht B das gemeinsame Haus bis zum Lebensende 1 Stunde täglich zu reinigen. Während die einmalige Zahlung von 25.000 Euro mit dem Nennbetrag anzusetzen ist, handelt es sich bei der Verpflichtung zur Reinigung…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…7 AktG). Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden. Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro oder auf ein vielfaches davon lauten. Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich nach dem Verhältnis des Nennbetrages der Aktie zum Grundkapital. Stückaktien haben keinen Nennbetrag. Jede Stückaktie…

KStR 2013 Rz 1344–134925.2.2 Bewertungsfragen bei Kreditinstituten
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Es muss mit großer Wahrscheinlichkeit zu rechnen sein, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Solche konkrete Risiken können sein: Nichteinhaltung einer Ratenvereinbarung, dauernde Einstellung von Kreditrückzahlungen, schlechte Vermögens- und Liquiditätslage des Schuldners, Währungsverlust. Ein unbesicherter Blankoanteil allein reicht keinesfalls für die…

EStR 2000 Rz 622220.2.5.4 Steuerliche Behandlung von Wohnbaubanken und Wohnbauwertpapieren
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…2 StWbFG ausgegeben worden sind, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, gilt für die Zeit der Hinterlegung dieser Wertpapiere bei einem inländischen Kreditinstitut Folgendes: Die Kapitalerträge sind im Ausmaß bis zu 4% des Nennbetrages der Aktien, Wandelschuldverschreibungen und Partizipationsrechte steuerfrei; dabei hat auch kein Kapitalertragsteuerabzug stattzufinden…

KStR 2013 Rz 297–3032.14.4 Geschäftsgegenstand und Kapital (§ 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Kapitalaufbringung mit nicht voll einbezahlten Aktien oder GmbH-Anteilen) auszuweisen. Rz 299: Insbesondere bei erst neu gegründeten Unternehmen erfolgt bereits in einigen Fällen eine Beteiligung am Aktienkapital, wobei lediglich ein Teil des Nennbetrages einbezahlt wird. Die restlichen Zahlungen erfolgen nach Maßgabe der Mittelverwendung im Beteiligungsunternehmen…

EStR 2000 Rz 33518.5.2.5.2 Weiterführung der Abfertigungsrückstellung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

… 14 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 im Nennbetrag von mindestens 50% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. Wertpapiere zur Deckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Bei Fortführung der Abfertigungsrückstellung kann ab dem…

UmgrStR 2002 Rz 1091–11053.7. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 20 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…um 200.000 auf Grund § 20 Abs. 3 Satz 1 UmgrStG weiterhin 600.000. Der einbringende C hat den erhaltenen Anteil im Nennbetrag von 400.000 auf Grund von § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG mit dem Sacheinlagewert zu bewerten, seine Anschaffungskosten für den Gesellschaftsanteil…