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UStR 2000 Rz 712–7236.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…für Vor- und Nachläufe zu solchen grenzüberschreitenden Güterbeförderungen, zB Beförderungen durch Rollfuhrunternehmer vom Absender zum Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof; für den Umschlag und die Lagerung von Gegenständen vor ihrer Ausfuhr oder während ihrer Durchfuhr; für die handelsüblichen Nebenleistungen, die bei Güterbeförderungen aus dem Inland in…

UStR 2000 Rz 6393a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…um eine unselbständige Nebenleistung zu einer Güterbeförderung handelt, gesondert zu ermitteln. Beispiel 1: Der österreichische Unternehmer U beauftragt den österreichischen Frachtführer F, Güter von Spanien nach Österreich zu befördern. F beauftragt den französischen Unternehmer N, die Güter in Frankreich umzuladen. Die innergemeinschaftliche Güterbeförderung des F…

UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat. Der leistende F haftet für diese Steuer. Der Ort der Besorgungsleistung des S an seinen Auftraggeber P ist nach dem Abgangsort der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung, dh. Brüssel, zu bestimmen (Art. 3a Abs…

UStR 2000 Rz 640–6413a.11. Tätigkeitsort
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…lit. b UStG 1994 gilt für Umsätze, die selbständige Leistungen sind. Sofern der Umschlag, die Lagerung oder eine andere sonstige Leistung unselbständige Nebenleistungen zu einer Güterbeförderung darstellen, teilen sie deren umsatzsteuerliches Schicksal (vgl. Rz 3912i). 3a.11.4. Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen Rz 641c: …

UStR 2000 Rz 706–7116. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…oder Beförderungen durch Rollfuhrunternehmer vom Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof zum Empfänger; für den Umschlag und die Lagerung von eingeführten Gegenständen; für handelsübliche Nebenleistungen, die bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei den in obigen Punkten bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen, Messen, Probeziehen oder Anmelden zur Abfertigung zum…

GK-04101.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

UStR 2000Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…

UStR 2000 Rz 1075–11067.4. Ausfuhrnachweis allgemein
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…wirtschaftliche Zwecke zu verwenden, sein Hauptinteresse also auf die Beschaffung der Formen, Modelle oder Werkzeuge gerichtet ist (zB wenn der Abnehmer die Formen, Modelle oder Werkzeuge auch anderen Unternehmern zur Herstellung von Gegen-ständen zur Verfügung stellen will). Dies gilt sinngemäß auch für innergemeinschaftliche Lieferungen…

GK-04001.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

UStR 2000 Rz 724–7316.1.3.3. Sonstige Leistungen bei vorübergehender Einfuhr
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…sondern selbständig zu beurteilende Hauptleistungen, sofern nicht § 23 UStG 1994 zur Anwendung gelangt. Bei einer Flugreise sind daher die Besorgung der Flugreise und die Besorgung von Quartier und Verpflegung umsatzsteuerrechtlich als selbständige Leistungen zu beurteilen. Es können jedoch unselbständige Nebenleistungen mit diesen Leistungen verbunden sein…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…vorübergehenden Verwendung - gesondert zu überwachen. 1.20. Verbote und Beschränkungen Die Anwendung von administrativen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder Beschränkungen (zB Waffen, Kriegsmaterial, Suchtgifte, Nadelholz mit Rinde, lebende Tiere und tierische Erzeugnisse, Pflanzen und Pflanzenteile) sowie von Beförderungsbeschränkungen (zB nach dem Güterbeförderungsgesetz) wird durch die…

UStR 2000 Rz 1161–117710. Steuersätze (§ 10 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…lit. a UStG 1994 auf die Lieferung von Arzneimitteln - somit auch auf die Lieferung von Arzneimitteln für Tiere - der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Bei der Lieferung von Arzneimitteln durch Tierärzte kann nur dann von einer unselbständigen Nebenleistung zu der in der tierärztlichen Leistung bestehenden Hauptleistung, die…

UStR 2000 Rz 731–7356.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Z 2 EStG 1988 erfolgt. Neben den in Anlage 1 UStG 1994 genannten Lebensmitteln ist auch die Spende von nichtalkoholischen Getränken von der Umsatzsteuer befreit. Unter nichtalkoholischen Getränken sind Getränke zu verstehen, die einen Alkoholgehalt von maximal 0,5 Volumenprozent aufweisen. Bier (Position 2203 der…

UZK-IAArtikel 138 Beförderungskosten
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 138 Beförderungskosten (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe e des Zollkodex) (1) Werden Waren mit auf gleichem Beförderungsmittel Beförderungsart über den Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union hinaus weiterbefördert, so werden die Beförderungskosten im Verhältnis zur Entfernung bis zum Ort des Verbringens in…

GK-04101.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

UStR 2000 Rz 6383a.4. Besorgungsleistung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…bestehen (vgl. EuGH 12.11.2020, Rs C-734/19, ITH Comercial Timişoara SRL). Ist die (einheitlich zu beurteilende) Leistung nicht auf die Besorgung beschränkt, sondern umfasst sie auch weitere Leistungen mit eigenem wirtschaftlichen Gewicht, kann insgesamt nicht mehr von einer Besorgungsleistung gesprochen werden, sondern…

ZK-0612Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Nationalität Beförderungsmittel Abgang | DepNat | a2 | TC_10000 | 18 | A | Beschreibung: | Anzugeben ist die Nationalität des Beförderungsmittels bei Abgang in codierter Form. Nicht zu verwenden bei Postsendungen sowie bei Beförderung in festinstallierten Transporteinrichtungen. | Beispiel: | AT - Österreich &nbsp…

ZK-0612Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Inländ. Verkehrszweig | InMo | n..2 | NC_20000 | 26 | A | Beschreibung: | Nicht zu verwenden, wenn die Ausfuhr- oder Versandförmlichkeiten bei der Ausgangsstelle aus der Gemeinschaft erfüllt werden…

GK-04001.4. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.

ZK-4200Abschnitt 6
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zwar ähnlich, mit jenen in der Rechnung jedoch nicht übereinstimmend; UID passt für Lieferer laut Rechnung. Ware verbleibt im Anwendungsgebiet Es liegt keine Rechnung über eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Es liegt kein Lieferschein im Falle der Beförderung vor. Es liegt kein Frachtbrief bei Versendung vor.