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12 Treffer1600 msnur geltende Fassungen
LRL 2012 Rz 764.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa zu auf: Betreiben von Sport (zB nebenberuflicher Karatetrainer, vgl. UFS 24.4.2003, RV/1306-L/02; nebenberufliche Tätigkeit als Pilot, vgl. UFS…

LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…Verhältnisse ab (vgl. UFS 4.2.2004, RV/2316-W/02, wonach bei einem nebenberuflichen Musiker und Alleinunterhalter ein Zeitraum von neun Jahren für eine Tätigkeit als Musiker - Alleinunterhalter - gerade noch absehbar ist; weiters UFS 15.6.2004, RV/0564-W/02, wonach bei einer…

EStR 2000Anhang II (zu Abschn. 22, Rz 6601 ff)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Nr. 259/1970 idF vor BGBl. I Nr. 126/2013) Entschädigungen der nebenberuflichen (ehrenamtlichen) Standesbeamten Entschädigungen der Kammerfunktionäre (insbesondere auch des Disziplinaranwaltes sowie des Stellvertreters, des Referenten der Untersuchungskommission, der Vorsitzenden und Besitzer in den Zulassungs- und Prüfungsausschüssen sowie bei gewerblichen Prüfungen, des Redakteurs des…

EStR 2000 Rz 4371–437811.12 Sportler (Verordnung BGBl. II Nr. 418/2000)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Sinne der Verordnung ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich (Profi- oder Amateursportler) ausgeübt wird. Keine Sportler sind Personen, bei denen nicht die Erbringung einer sportlichen Leistung den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt. Sie sind vom…

LStR 2002 Rz 407–4096.2 Umfang der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…dann ist der Pauschbetrag jeweils von den maßgeblichen Bezügen der anspruchsvermittelnden Tätigkeiten zu berechnen. Ebenso können beide Höchstbeträge ausgeschöpft werden. Beispiel: Ein nichtselbständiger Hausbesorger ist nebenberuflich nichtselbständig im Rahmen einer Musikkapelle tätig. Es steht der Pauschbetrag für nichtselbständige Musiker hinsichtlich der Tätigkeit als Musiker bis…

LStR 2002 Rz 1186–119324 LOHNZAHLUNGSZEITRAUM (§ 77 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…beziehen (zB Präsenzdienst, Wochengeld, Karenzurlaub, Krankengeldbezug). Rz 1188: Wenn zB die Arbeitszeit einer nebenberuflichen Tätigkeit nur sechs Tage im Monatsdurchschnitt betragen hat, der Arbeitnehmer aber für diese Tätigkeit eine nach einem längeren Verdienstzeitraum, zB nach einem Monat bemessene feste Vergütung erhält, ist der Kalendermonat als…

LStR 2002 Rz 992–99415.4.5.21 Lehrbeauftragte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…04.2004, 2000/08/0113). Personen gemäß § 7 Abs. 2 FHStG (nebenberuflich Lehrende) können sich jedoch gemäß § 7 Abs. 3 FHStG durch andere geeignete Personen vertreten lassen. Infolge dieses gesetzlichen Vertretungsrechts ist bei derartigen Lehraufträgen von einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…an der Fachhochschule X sind aufgeteilt nach 1) hauptberuflichen Referenten (§ 5a Abs. 1 FHStG; LStR 2002 Rz 992c Abs. 1 und Abs. 2 erster Satz) 2) nebenberuflichen Referenten (§ 5a Abs. 2, 3 und 4 FHStG; LStR 2002 Rz 992c Abs. 2 zweiter Satz und Abs…

LStR 2002 Rz 961–96215.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit 15.4.4.1 Nichtselbständige Nebentätigkeit Rz 961: Eine nichtselbständige Nebentätigkeit zu einer selbständigen Haupttätigkeit ist im Bereich der selbständigen Haupttätigkeit zu erfassen, wenn die Nebentätigkeit in einem engen sachlichen (wirtschaftlichen) Zusammenhang mit der Haupttätigkeit steht, auch wenn diese für…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011) Rz 4201: Rechtslage 2015 bis 2019 § 7. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- und/oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten sowie aus dem…

EStR 2000 Rz 5149–515015.3 Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

15.3 Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe Rz 5149: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb gilt gemäß § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt ist. Näheres siehe…