…Betracht kommenden Gebarungs-(Buchungs-)vorgänge erfasst werden. 5.1. Wiederkehrend zu erhebende Abgaben (§ 213 Abs. 1 BAO) Rz 601: Bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den Nebenansprüchen hiezu ist, soweit im § 213 Abs. 3 und 4 BAO keine Ausnahmen vorgesehen sind…
…89/14/0285). 19.9. Nebenansprüche Rz 1697: Die Nachsicht von NebengebührenNebenansprüchen setzt eine entsprechende Antragstellung und eine eigenständige Beurteilung voraus; somit umfasst die Nachsicht einer Abgabe nicht zwingend die Nachsicht der darauf entfallenden Nebenansprüche (VwGH 13.12.1963, 1177/62). Rz 1698: Die Höhe…
…217 Abs. 1 BAO sind insbesondere: Rz 920: Auf Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) findet der Säumniszuschlag keine Anwendung; für sonstige Nebenansprüche gemäß § 3 Abs. 2 BAO wie Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Abgabenerhöhung oder Zwangsstrafe kommt ein Säumniszuschlag gegebenenfalls in Betracht. Rz 921: Anwendung des §…
…den Haftenden in Anspruch nehmen, wofür die Verweisung auf § 891 ABGB im § 6 BAO spricht. Rz 1242: Die Haftung für Abgaben erstreckt sich auch auf Nebenansprüche zu den Abgaben, für welche die Haftung geltend gemacht wird, und zwar ohne Unterschied, ob die Nebengebühren vor oder…
3.38. Bundesabgabenordnung 3.38.1. Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 lit. a bis c BAO) 3.38.1.1. Zwangsstrafe Rz 177: Zur Verhängung von Zwangsstrafen ist jenes Finanzamt zuständig, das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38…
…Überschussrechnung grundsätzlich Betriebsausgaben. Steuern Rz 1647: Betriebssteuern (zB Grundsteuer für ein Betriebsgrundstück, Kfz-Steuer für ein Betriebsfahrzeug) stellen Betriebsausgaben dar. Personensteuern (zB Einkommensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind nicht abzugsfähig (siehe auch Rz 4847 ff). Nebenansprüche (Abgabenerhöhungen, Verspätungszuschlag, im Verfahren auflaufende Kosten und Zwangs- und Ordnungsstrafen…
…Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen des § 9 GebG sind daher keine Strafen iSd FinStrG, sondern Abgaben, und zwar Nebenansprüche iSd § 3 Abs. 2 BAO. 7.1. Feste Gebühren Rz 128: Für die festen Gebühren, die für Schriften und Amtshandlungen iSd Tarifposten des…
… 293a BAO ist nur auf Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) anzuwenden. Andere Nebenansprüche, zB Verspätungszuschläge und Anspruchszinsen, können somit nicht Gegenstand einer Maßnahme gemäß § 293a BAO sein. 23.1.1. Unrichtige Verbuchung der Gebarung Rz 2001: Eine unrichtige Verbuchung der Gebarung liegt zB…
…rechnen müssenAbgabenanspruch entstanden ist. Nahe Angehörige bzw. Nahebeziehung zu Vertragspartnern Rz 1601: Siehe Rz 1123 ff und 4701 ff. Nebenansprüche zu Steuern Rz 1602: Siehe Stichwort "Steuern" (Rz 1647). Negatives Kapitalkonto Rz 1603: Ist das negative Kapitalkonto eines gemäß § 140 UGB (gerichtlich) ausgeschlossenen Gesellschafters einer…
…Die bloß auf die unternehmerische Widmung entfallende Vorsteuer von derartigen gemischt genutzten Grundstücken stellt im Zeitpunkt der Vereinnahmung eine Einnahme dar. Die auf den diesbezüglichen Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer stellt im Zeitpunkt der Verausgabung eine Ausgabe dar. 14.8.4 Nebenansprüche Rz 4852: Nebenansprüche (§ 3 Abs…
…Die .............................. verpflichtet sich hiermit gemäß § 66 letzter Satz ZollR-DG, für die Zollschulden Dritter vollumfänglich (einschließlich allfälliger Nebenansprüche) als Gesamtschuldner einzustehen, Sofern er/sie zwecks Überführung von Waren in ein besonderes Zollverfahren Anmeldungen in indirekter/direkter Vertretung (Art. 18 Abs. 1 UZK) vorgenommen hat; Sofern…
…33 UZK. Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die unionsrechtlichen Bestimmungen betreffend Entscheidungen auch für die Erhebung sonstiger Eingangs- oder Ausgangsabgaben und anderer Geldleistungen (Nebenansprüche). Die mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften verbundenen Entscheidungen gelten, ausgenommen die Fälle, in denen die Wirkung einer Entscheidung…
…Kulanzleistungen (Rz 4839) sind abzugsfähig. Bestechungs- und Schmiergelder: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 162/1999 (Rz 4840 bis 4846). Nicht abzugsfähige Steuern und Nebenansprüche (zB Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe im Zusammenhang mit Eigenverbrauch; Rz 4849 und 4850). Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien oder endbesteuerten Einnahmen: ABC…
…unanwendbar). Die Regelungen betreffend die Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) bleiben hingegen weiter anwendbar, da das Gemeinschaftsrecht diesbezüglich keine Regelungen enthält und auf das innerstaatliche Recht verweist (Art. 113 UZK) (4) Für andere Geldleistungen (Nebenansprüche im Sinne des § 3 Abs. 2 BAO) gilt gemäß § 2 Abs. 1…
… 67 Abs. 3, 4 und 5 ZollR-DG) Dem Zollschuldner ist der Gesamtrückstand an Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, an Nebenansprüchen sowie an sonstigen Abgaben und dessen Zusammensetzung vom Zollamt, das für die Einhebung zuständig ist, zum 1. Oktober eines jeden Jahres mitzuteilen (Rückstandsaufgliederung). Besteht zwischen dem…
…Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers spricht. (§ 73 letzter Satz ZollR-DG). Betreffs der anderen Geldleistungen (Nebenansprüche) ist ebenfalls die Berücksichtigung sachlicher und persönlicher Billigkeitsgründe gestützt auf Art. 120 UZK iVm § 73 ZollR-DG und §…
…2 Abs. 1 ZollR-DG auch auf Bescheide, die sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder andere Geldleistungen (Nebenansprüche) betreffen. Dieser Anwendungsvorrang gilt sowohl gegenüber zeitlich früherem innerstaatlichem Recht als auch gegenüber zeitlich späterem. Es kommt dabei nicht zu einer Aufhebung (materiellen Derogation) des innerstaatlichen Rechts, dieses…
…bis 47 ZollR-DG sind dabei nicht nur im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 ZollR-DG (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben bzw. Nebenansprüche) anzuwenden, sondern gemäß § 47 ZollR-DG auch dann, wenn das Zollamt Österreich im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit in anderen Bereichen tätig…
… 210 Abs. 4 BAO) Rz 40: Gemäß § 210 Abs. 4 BAO steht für später als einen Monat vor Eintritt ihrer Fälligkeit festgesetzte Abgaben, ausgenommen Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 BAO), eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu. Diese Regelung ist analog für Haftungsbescheide…
…3 UStG 1994 entrichtete Einfuhrumsatzsteuer darf als Vorsteuer abgezogen werden. Der Abzug anderer Eingangsabgaben oder Nebenansprüche ist nicht zulässig. Zum Abzug einer auf dem Finanzamtskonto verbuchten Einfuhrumsatzsteuer siehe Rz 1874a bis Rz 1874e. Rz 1861: Entrichtet ist die Einfuhrumsatzsteuer, wenn sie die Zollbehörde erhalten hat…