AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1527 msnur geltende Fassungen
ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020
…Kraft ausdrücklicher Subsidiaritätsklausel ist aber jedenfalls Art. 27 UZK anzuwenden, wenn dessen Voraussetzungen gegeben sind. Entscheidungen, die mangels Verschulden oder mangels Nachweisbarkeit von Verschulden im Sinn des Art. 27 UZK nicht zurückgenommen werden können, sind gemäß Art. 28 Abs. 1 UZK zu widerrufen oder zu…
ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026
2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…