1.1.6. Nachversteuerung im Falle gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung Werden gemäß § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c MinStG 1995 unversteuert bezogene Heizöle und Flüssiggase in einem Verwendungsbetrieb oder in einem Steuerlager ausschließlich zur Stromerzeugung eingesetzt, sind sie steuerfrei zu belassen. Werden sie jedoch…
…Verheizen G iF der Verwendung zum Betrieb einer Gesamtenergieanlage/(Wärmepumpe) E iF der Verwendung zum Betrieb einer stationären Stromerzeugunganlage F iF der Verwendung zu "Freischein"-Zweck (§ 4 Abs. 1 Z 9 lit. a MinStG 1995) N Nachversteuerung (§ 24 Abs. 4 MinStG 1995) A Ansonsten ("Restposition")
…Wirkungsgrad wurden für Monate, in denen eine Anlage ausschließlich zur Stromerzeugung eingesetzt wird, Sonderregelungen (Leermeldung, keine Nachversteuerung trotz Nichterreichung des Modellwirkungsgrades) getroffen. Im Beispielsfall bleibt die nicht genutzte Wärme dadurch "ausser Betracht", dass diese Sonderregelungen auch in Monaten angewendet werden können, in denen zwar Wärme…
1.1.1. Verbleites Benzin Wenn im § 3 Abs. 1 Z 2 MinStG 1995 ein Steuersatz für verbleites Benzin vorgesehen ist, obwohl nach österreichischen Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen von verbleitem Benzin verboten ist (Ausnahmen gelten bezüglich des Flugverkehrs) bedeutet dies, dass dieser Steuersatz zur Anwendung kommt…
1.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz" Wenn auch der Steuergegenstand der Mineralölsteuer weit und schwer überschaubar ist, sollte sich der Anwender stets vor Augen halten, dass grundsätzlich nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant ist. Dementsprechend unterliegen jene Mineralöle, die…
…in § 3 MinStG 1995 geregelt. Auch diese Bestimmung unterscheidet Mineralöle von Kraft- bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor, sondern nur für jene ("gängigen") Mineralöle, die idR als Treibstoffe oder zum Verheizen verwendet werden (Mineralöle "mit eigenem Steuersatz", …
…durch Abwaage bzw. Abwaage und nachfolgende Umrechnung als auch durch Messuhren oder Peilung, wobei entsprechend der Dichte und Temperatur umzurechnen ist. 2.3. Luftauftrieb Bis zum EU-Beitritt war bei Treibstoffen Bemessungsgrundlage der Mineralölsteuer das Eigengewicht. Mit Erlass vom 6. November 1962, 102.297-14…
…Nr. 106/1999 (Artikel XII des Steuerreformgesetzes 2000) wurde der im Rahmen der Steuerreform 2000 gefasste Beschluss der Bundesregierung, den Einsatz biogener Treibstoffe zu fördern, umgesetzt und insbesondere eine Mineralölsteuerbefreiung für unvermischt als Treibstoff eingesetzte biogene Stoffe vorgesehen (§ 4 Abs. 1 Z 7 MinStG 1995)…
…sonstigen Waren, die als Treibstoffe verwendet werden (Kraftstoffe), und sonstige kohlenwasserstoffhältige Waren, die zum Verheizen verwendet werden (Heizstoffe), der Mineralölbesteuerung. Auch hier stimmen die österreichische und die EG-Terminologie nicht völlig überein. Dem EG-Heizstoff (bzw. Brennstoff-)begriff entspricht der MinStG-Begriff "Mineralöle zum Verheizen";…
…und ihre Geltendmachung 0.1. Allgemeines 0.1.1. Befreiungen bzw. keine Steuerschuld bei anderer als steuerrelevanter Verwendung Grundsätzlich ist für die Mineralölbesteuerung nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant. Dementsprechend sind für Mineralöle, die zu anderen Zwecken eingesetzt werden, Befreiungen vorgesehen…
…Besteuerung entzogen werden. Werden solche Waren als Treibstoff verkauft oder verwendet, ist grundsätzlich immer zu überprüfen, ob auch die Mineralölsteuer entrichtet wurde. Dies gilt nicht für biogene Treibstoffe, für die eine Steuerbefreiung besteht. Für Kraft- und Heizstoffe gelten in verschiedener Hinsicht Sonderbestimmungen. Beispielsweise entsteht für…
…Raffinieren). Auf "sonstige" Mineralöle sind seit Inkrafttreten des VStÄG 1996 (1. September 1996) gemäß § 2 Abs. 8 MinStG 1995 grundsätzlich die mineralölsteuerrechtlichen Bestimmungen über Kraft- und Heizstoffe anzuwenden (zB Steuerschuldentstehung, Steuerbefreiungen, Aufzeichnungsvorschriften). Sie werden daher erst mit der Zweckwidmung als "Treibstoff oder zum Verheizen" bzw…
1.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996) § 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 idF vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 sah für andere als die im § 3 Abs. 1 Z 1…
Die Arbeitsrichtlinie VS-1120 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuersätze und Bemessungsgrundlage) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
2.3. Heizstoffe 2.3.1. Heizstoffe Heizstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöle genannten Kohlenwasserstoffe, die zum Verheizen dienen, mit Ausnahme von Erdgas, Kohle, Petrolkoks, Torf und vergleichbaren festen Kohlenwasserstoffen (§ 2 Abs. 3 MinStG 1995). Auch hier stimmen die österreichische…
…Die Vereinbarung gilt nicht für die Beförderung von Mineralölen in jenen Fällen, in denen aus Anlass der Verbringung in einen Vertragsstaat die Mineralölsteuer vergütet oder erstattet werden könnte (siehe auch Artikel 1 Absatz 5). In diesen Fällen soll das allgemeine Verfahren angewandt und so eine…
6.3.3. Allgemeine Erstattungs- und Vergütungstatbestände In den nationalen VSt-Ges finden sich Tatbestände, die auf alle vstW anwendbar sind und solche, die Sonderfälle je Warenkategorie darstellen. Erläuterungen zu den Sonderfällen sind in den speziellen ARL enthalten. 6.3.3.1. Aufnahme in ein…
2.4. Zulässige Berechnungsmethoden Das Bundesministerium für Finanzen hat in früheren Erlässen darauf hingewiesen, dass gegen die Anwendung der ÖNORM C 1120, die Verwendung von Umrechnungstabellen, die vom deutschen Finanzministerium herausgegeben wurden und die Verwendung der von der American Society for Testing and Materials herausgegebenen…
Die Arbeitsrichtlinie VS-1130 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuerbegünstigungen und ihre Geltendmachung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
…BGBl. Nr. 427, etwas abgeändert wurde. Dienen Flüssiggase als Feuerzeugfüllung tarifieren sie nicht unter die mineralölsteuerrechtlich relevanten KN-Positionen, die Tarifierung richtet sich vielmehr nach der "Hauptsache" Feuerzeug. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen besteht kein Einwand, dass von einer gesonderten Besteuerung der Feuerzeugfüllungen Abstand…