…1635: Für die Beurteilung des Nachsichtsantrages sind nicht jene Vermögens- und Einkommensverhältnisse relevant, die zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abgaben bestanden haben, sondern maßgeblich ist die wirtschaftliche Lage bei der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen (VwGH 26.6.2002, 98/13/0035; VwGH 30.7.2002…
19.8. Ermessen Rz 1683: Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit in der Einhebung einer Abgabe bzw. im Behalten einer bereits entrichteten Abgabe (siehe Rz 1627 bis Rz 1629), so schließt sich daran die Ermessensentscheidung, die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
…klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen wäre, und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde. Auch der Hinweis auf die angeblichen Erfolgsaussichten eines eingebrachten Nachsichtsansuchens rechtfertigt keine Stundung (VwGH 26.2.2001, 2000/17/0252; VwGH 18.9.2003, 2000/16/0576…
… 212a Abs. 2 lit. b BAO). Rz 256: Der Hinweis auf die angeblichen Erfolgsaussichten eines in derselben Sache eingebrachten Nachsichtsansuchens rechtfertigt allein noch nicht eine Stundung (VwGH 20.3.1975, 0870/74). 3.11. Ratenbewilligung Rz 257: In der Erledigung eines Ansuchens um Ratenbewilligung soll…
…BAO stellt nicht auf die Festsetzung, sondern auf die Einhebung der Abgabe ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden. Es kann allerdings sein, dass der Unbilligkeitstatbestand auch im Hinblick…
3. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO) 3.1. Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 1 BAO) Rz 200: Eine Zahlungserleichterung kann entweder die Bewilligung einer Stundung (Hinausschiebung des Zeitpunktes der Abgabenentrichtung) oder die Bewilligung der Abgabenentrichtung in Raten sein. Rz 201: Eine Zahlungserleichterungsbewilligung (Stundung oder…
1.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO) 1.2.5.1 Allgemeines 1.2.5.1.1 Eintritt des Verlustes abgabenrechtlicher Begünstigungen Rz 184: Das Unterhalten eines Gewerbebetriebes oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (vgl. § 44 Abs. 1 BAO), eines begünstigungsschädlichen Betriebes…
19. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO) 19.1. Abschreibung von Abgaben Rz 1600: Unter dem Begriff "Abschreibung von Abgaben" iSd BAO sind die Löschung und die Nachsicht zu verstehen. Hinsichtlich anderer Fälle von Abschreibungen siehe Rz 1607. Rz 1601: Durch die…
17. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) 17.1. Anwendungsbereich für die Aussetzung der Einbringung (§ 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht…
16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…
Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten Anhang 1 | KN-Code | Warenbezeichnung | ex Kapitel 27: "Verschiedene" | Bestimmte, in den zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 aufgeführte Erzeugnisse | 2707…
4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…
5.3. Bewilligung Für die Abgabe einer Zollanmeldung im Anschreibeverfahren bedarf es jedenfalls einer Bewilligung durch die Zollbehörden. Hinweis: Soll das Anschreibeverfahren in mehreren Mitgliedstaaten abgewickelt werden, so ist zusätzlich zur Bewilligung zum Anschreibeverfahren eine Bewilligung für die "zentrale Zollabwicklung" erforderlich (siehe Abschnitt 7.). Eine…
20. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit…
8.5 Geltendmachung der Haftungen 8.5.1 Ermessen Rz 833: Die Geltendmachung persönlicher Haftungen hat mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) zu erfolgen. Sie liegt im Ermessen der für die Einhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 28.10.2009, 2007/15/0100; VwGH…
1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…
11.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen Rz 1214: Neben der Möglichkeit, den Haftungsbescheid mit Beschwerde (§ 243 BAO) anzufechten, steht dem Haftungspflichtigen das Recht zu, innerhalb der Beschwerdefrist gegen den Haftungsbescheid den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde anzufechten (§ 248 BAO), unabhängig davon, ob dieser Bescheid (Abgabenbescheid…