…der Nachsicht) angenommen wurde oder später Vermögen neu entsteht. Dadurch lebt der Abgabenanspruch mit der ursprünglichen Fälligkeit wieder auf; für die Zahlung, die aufgrund des Widerrufes zu leisten ist, steht aber eine Frist von einem Monat zu (§ 235 Abs. 3 und § 236 Abs. 3 BAO…
…Letztverbraucher hinsichtlich der Umsatzsteuer), fehlt jedoch die Legitimation, einen Antrag auf Nachsicht zu stellen. Rz 1632: Zufolge der Vorschrift des § 187 FinStrG gilt § 236 BAO nicht für im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen. Es handelt sich allerdings um den Sonderfall einer Abschreibung, wenn in Ausübung des…
…anderen Gesamtschuldnern unberührt bleibt (VwGH 28.4.1994, 93/16/0192). Rz 1801: Während für die Nachsicht (§ 236 BAO) das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen bei allen Mitschuldnern gefordert wird, genügt es für eine Maßnahme nach § 237 BAO, wenn die Billigkeitsgründe lediglich in der Person des…
…etwa durch Löschung (§ 235 BAO) oder durch Nachsicht (§ 236 BAO), so steht dies der Verwirkung des zweiten und dritten Säumniszuschlages entgegen. 9.6. Keine Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen (§ 217 Abs. 4 BAO) Rz 936: § 217 Abs. 4 BAO regelt Fälle, die einer Entrichtung von…
…Zusammenhang mit der ursprünglichen Erlassung des Bescheides stehen (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072). Rz 1713: Ändern sich die für § 236 BAO maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, so ist ein neuerlicher Antrag zulässig. Ansonsten (bei Gleichbleiben der Verhältnisse) sind neuerliche Anträge wegen entschiedener Sache…
…Satz BAO). Aushaftend ist ein Rückstand, der auf dem Abgabenkonto gebucht ist. Nach § 235 BAO (Löschung) und nach § 236 BAO (Nachsicht) abgeschriebene Abgabenschuldigkeiten haften nicht mehr aus. Nach § 229a Abs. 2 lit. b BAO hat die Rückstandsbescheinigung auch Beträge, deren Einbringung gemäß § 231 BAO ausgesetzt…
… 235 BAO (Löschung) § 236 BAO (Nachsicht) Verrechnung im Insolvenzverfahren nach Maßgabe der Vorschriften der IO § 51 Abs. 2 AbgEO (Verwendung des Verkaufserlöses zunächst auf Gebühren und Kosten des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens) § 85 VfGG, § 30 VwGG (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) weitere bei § 235 BAO angeführte Abschreibungsfälle. Randzahlen…
…BAO) nicht vorgesehen (VwGH 19.12.1996, 95/16/0204; VwGH 16.2.2000, 95/15/0054). 21.5. Verjährung bei Rückzahlungen Rz 1842: Die Einhebungsverjährung betrifft zwar das Recht, fällige Abgaben einzuheben und einzubringen, nicht jedoch auch die Löschung (§ 235 BAO), Nachsicht (§ 236 BAO…
…Unbilligkeit vor, so fehlt die gesetzlich vorgesehene Bedingung für die Nachsicht und der darauf gerichtete Antrag ist zwingend abzuweisen (VwGH 11.8.1993, 93/13/0156; VwGH 2.7.2002, 96/14/0074). Rz 1637: Zweck der Bestimmung des § 236 BAO ist es, in jenen…
…des Rechtsschutzes ist als Nachforderung im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO auch eine Zahlungsverpflichtung, die sich aus dem Widerruf einer Löschung oder Nachsicht gemäß § 235 Abs. 3 BAO oder § 236 Abs. 3 BAO ergibt, anzusehen (VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Rz 428…
…Löschung oder Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (§ 235 Abs. 3 BAO oder § 236 Abs. 3 BAO) lebt die Vollstreckbarkeit wieder auf; gleichzeitig tritt aber wegen der Nachfristen im § 235 Abs. 3 BAO und im § 236 Abs. 3 BAO auf Grund des § 230 Abs. 2 BAO eine Hemmung…
…Beschwerdeverfahren mit seinem Begehren durchdringt. 4. Eine Nachsicht betreffend eine ESt-Schuld in der Höhe von 30.000 Euro wird widerrufen; die Entrichtung erfolgt nicht innerhalb der Nachfrist des § 235 Abs. 3 BAO iVm § 236 Abs. 3 BAO, weshalb ein Säumniszuschlag von 600 Euro festgesetzt…
…einerseits, Zahlung eines Versicherungsentgelts andererseits) besteuern, als auch - bei Zeiträumen, die kürzer als ein Monat sind - unterschiedliche Besteuerungszeiträume vorsehen. Wird ein Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 Abs. 1 BAO mit einer "Doppelbesteuerung" begründet, liegt insoweit keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor. Eine solche würde voraussetzen…
…sind keine Bescheide (VwGH 15.5.2000, 95/17/0458). Rz 1362: Zu beachten ist § 103 Abs. 1 zweiter Satz BAO, wonach im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar…
…Aussetzung der Einbringung ergibt sich somit kein Tilgungstatbestand. Hierauf ist bei Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 160 BAO) vorliegen, Bedacht zu nehmen. Da die Aussetzung nicht zu einem Erlöschen der Abgabenschuld führt, bleiben nicht nur die Ansprüche als solche…
…nicht festgesetzt | 9.200 Euro | Körperschaftsteuer daher | 8.050 Euro 26.4.4.528.4.4.5 Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 Abs. 1 lit. b BAO Rz 1538: Sind im Einkommen Sanierungsgewinne iSd § 23a Abs. 1 KStG 1988 enthalten, dh…
…Demnach sind Abgabenbeträge, die zwischen Antragstellung auf Aussetzung und Erledigung des Antrages entrichtet und nach § 214 BAO auf die den Gegenstand des Aussetzungsantrages bildenden Abgaben verrechnet wurden, in die Aussetzung einzubeziehen, soweit der auszusetzende Betrag im Zeitpunkt der Erledigung im Rückstand Deckung findet. Dies gilt…
…2 BAO berechnet sich vom Zeitpunkt der Einbringung des Rückzahlungsantrages. Die Abgabenschuldigkeiten müssen nicht vor Antragstellung festgesetzt sein (VwGH 23.6.1992, 87/14/0172; VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). § 108 Abs. 4 BAO ist anwendbar. Rz 1929: § 239 BAO setzt im Gegensatz…
…BAO) Rz 1434: Von Gesetzes wegen zustehende Fristen sind etwa jene gemäß § 210 Abs. 4 und 6, §§ 212 Abs. 3 und 212a Abs. 7 BAO. Rz 1435: Durch Bescheid zuerkannte Zahlungsfristen sind etwa jene laut Zahlungserleichterungsbescheid (§ 212 BAO) oder jene gemäß §§ 235 Abs. 3, 236…
…etwa bei einer Änderung der Gesellschaftsform, weshalb der Abgabepflichtige noch auf das alte Abgabenkonto Zahlungen leistet. Übergangsphase in Fällen einer Zuständigkeitsänderung gemäß § 73 BAO. Verlassenschaftsfälle, in denen weiterhin auf das Konto des Verstorbenen eingezahlt wird. 23.1.2. Nachträglich unrichtig gewordene Verbuchung der Gebarung Rz…