…im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr ins Drittlandsgebiet; steuerbefreit ist die Beförderung vom Gemeinschaftsgebiet ins Drittland, nicht jedoch die Beförderung von einem Drittland in ein anderes Drittland; für Vor- und Nachläufe zu solchen grenzüberschreitenden Güterbeförderungen, zB Beförderungen durch Rollfuhrunternehmer vom Absender zum Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof; für den…
…als 3,5 Tonnen als Kraftfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes. Unter dem Begriff "Anhänger" sind auch Sattelanhänger (siehe Rz 28) und Nachläufer zu verstehen. Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Feld J "Art des Kraftfahrzeuges/Klasse"): Klasse O: Anhänger (einschließlich Sattelanhänger), diese unterteilen sich in: Klasse O1 …
…800/1974 Fiskalvertreter Binnenmarkt Ig. Erwerbe Ig. Güterbeförderung (zB gebrochene Güterbeförderung; Vor- und Nachläufe) UID (zB Antrag auf Erteilung, Sonder-UID der Spediteure, Bestätigungsverfahren) Auf eine Verteilung des vollständigen Textes der UStR 2000 in Papierform wird verzichtet, da die UStR 2000 im Internet zur Verfügung…
…empfangende Unternehmer sein Unternehmen betreibt, steuerbar (§ 3a Abs. 6 UStG 1994). Keine Sonderregelungen bestehen für in- und ausländische Vor- und Nachläufe sowie für Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die üblicherweise mit Beförderungsleistungen verbunden sind. Der Leistungsort jeder einzelnen Leistung ist, soweit es sich nicht um…