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18 Treffer1607 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 485–4932.3. Rechtsnachfolger (§ 9 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…des § 5 UmwG wird das Vermögen einer Kapitalgesellschaft auf eine im Zuge des Umwandlungsaktes neu entstehende inländische Personengesellschaft übertragen (siehe Rz 412 ff). Zivilrechtlicher Nachfolgerechtsträger der übertragenden Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft. Rz 486: Personengesellschaften sind im Bereich des Ertragsteuerrechtes, abgesehen von der Ausnahmebestimmung des § 3…

EStR 2000 Rz 2610–26366.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…erfolgt die Entnahme des Grundstücks dennoch zum Buchwert. Der Entnahmewert tritt für nachfolgende steuerrelevante Sachverhalte an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zur Entnahme von Gebäude(teile)n anlässlich einer Betriebsaufgabe siehe Rz 5659a und 5662a. Rz 2635a: Erfolgt die Entnahme von Grundstücken nach dem…

EStR 2000 Rz 1142–11475.4.6 Mitarbeit im Betrieb des nahen Angehörigen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…sondern in anderen Beweggründen, wie zB Erbringung eines eigenen Beitrages zur Befriedigung der Familienbedürfnisse, Erwerb von Erfahrung oder Erweis der Tauglichkeit für die erwartete Position als künftiger Nachfolger in der Führung des elterlichen Unternehmens. Bei einer derartigen Mitarbeit ohne besondere vertragliche Verpflichtung, welche die oben…

EStR 2000 Rz 6895–690623.3 Nachträgliche Einkünfte (§ 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) *)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…desjenigen, dem die Einkunftsquelle ursprünglich zuzurechnen war. Nicht entscheidend ist hierbei die Gesamtrechtsnachfolge oder die Fortsetzung der Tätigkeit bzw. des Rechtsverhältnisses durch den Nachfolger, sondern die Rechtsnachfolge im Beziehen der Einkünfte (VwGH 3.6.1987, 86/13/0020). Beispiel 1: A verstirbt am 31. Jänner…

UP-65001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

…Europäischen Union für die Anwendung und Durchsetzung des Zollrechts verantwortlich sind, iiim MERCOSUR die nachstehend aufgeführten zuständigen Behörden der unterzeichnenden MERCOSUR-Staaten oder deren Nachfolger: A)Argentinien: Subsecretaría de Comercio Exterior del Ministerio de Economía, B)Brasilien: Secretaria de Comércio Exterior do Ministério do Desenvolvimento…

UP-60001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

…Kapiteln, Positionen und Unterpositionen; p)zuständige Regierungsbehörde ist im Fall Mexikos die bezeichnete Behörde innerhalb der Secretaría de Comercio y Fomento Industrial (Ministerium für Handel und industrielle Entwicklung) oder ihre Nachfolgerin. 1.3. Definitionen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Zollpräferenzmaßnahmen" bzw. "Abkommen…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…verwaltungsrechtlich verliehener Rechtsverhältnisse, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Rechtsübergang nicht entgegenstehen, indem sie den Übergang ausdrücklich untersagen und der Nachfolgerechtsträger die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen für die betreffende öffentlich-rechtliche Rechtsposition erfüllt (VwGH 26.5.1998, 97/07/0168). Rz 117: Dingliche Rechtsverhältnisse, die sich derart…

EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…10.5.1994, 91/14/0116), da mit dem Ausscheiden des Praxisinhabers das von ihm begründete Vertrauensverhältnis allmählich endet und vom Nachfolger neu begründet werden muss (VwGH 10.6.1980, 2420/79). Rz 2296: Ist der Rechtsvorgänger (Praxisinhaber) weiter im Betrieb tätig, ist der Praxiswert…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…den Status eines Kunden betreffen (Sec. VIII Rz 161 CRS-Kommentar). Ein meldendes Finanzinstitut, das als Nachfolger im Rahmen einer Verschmelzung oder einer Massenübernahme gegen Entgelt ein Konto erhält, kann sich im Allgemeinen auf gültige Unterlagen (oder Kopien davon) verlassen, die es vom Vorgänger erhält…

VB-0800Muster 3 - Begleitschein für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

…In diesem Fall müssen für jede (korrigierte) Abfallart und -masse neue Begleitscheinnummern vergeben werden, wobei immer ein Bezug zur Begleitscheinnummer der ursprünglichen Abfallart und -masse gegeben sein muss. -Indizierung der Begleitscheinarten (sofern zutreffend) -Nachfolger-BS-Nr. (sofern zutreffend) -Angabe der Streckengeschäftspartner (sofern zutreffend) a)BegleitscheinnummerBegleitscheinnummer…

LStR 2002 Rz 10648–1068042.5.8 § 25 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Beurteilung von Folgeprovisionen in Zusammenhang mit Pensionseinkünften (Rz 665 und Rz 808805) (2007) Ehemalige Versicherungsangestellte beziehen Pensionseinkünfte und daneben Folgeprovisionen, wobei zur Betreuung ihres ehemaligen Kundenstocks ein Nachfolger bestellt wurde. Sind diese Folgeprovisionen bei einem pensionierten Versicherungsangestellten, der in diesem Zusammenhang keine aktive Tätigkeit ausübt…

UmgrStR 2002 Rz 1545–15635.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Abs. 3) UmgrStG 27 Abs. 2 UmgrStG am Teilungsstichtag, jedenfalls aber am Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages, einen positiven Verkehrswert besitzt, und tatsächlich auf Nachfolgeunternehmer übertragen wird (§ 27 Abs. 1 UmgrStG). Bei der Aufteilung muss jeder Mitunternehmer Vermögen im Sinne des §§ 27 Abs. 2 (bzw…

UmgrStR 2002 Rz 1576–15855.2.2.3. Zu übertragender Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…sind. 5.2.2.3.2. Betriebsübertragung durch eine bilanzierende Mitunternehmerschaft auf einen bilanzierenden Nachfolgeunternehmer Rz 1578: Im Falle einer Aufteilung hat die Personengesellschaft den Gewinn (Verlust) des mit dem Teilungsstichtag endenden Wirtschaftsjahres im Rahmen der Gewinnfeststellung zu erklären. Die Gewinn(Verlust)anteile sind den…

UmgrStR 2002 Rz 406–4322. Umwandlungen (Art. II UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…f (zur Mindestkörperschaftsteuer) und Rz 574 f (zu den vortragsfähigen Verlusten). 2.1.2.2.2. Abgabenrecht Rz 421: Für ertragsteuerliche Zwecke ist zu berücksichtigen, dass nicht die Personengesellschaft (zivilrechtlicher Nachfolgerechtsträger) sondern die Gesellschafter der Personengesellschaft Rechtsnachfolger der übertragenden Kapitalgesellschaft sind (§ 7 Abs. 3 UmgrStG)…

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

2.3.5. Nachfolgeunternehmen 2.3.5.1. Bewertung 2.3.5.1.1. Buchwertfortführung Rz 494: Die Rechtsnachfolger haben die zum Umgründungsstichtag für die übertragende Gesellschaft maßgebenden Buchwerte laut Umwandlungsbilanz im Sinne des § 8 UmgrStG fortzuführen. Dabei handelt es sich um eine zwingende steuerrechtliche…

UmgrStR 2002 Rz 529–5492.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 19 BAO grundsätzlich anzuwenden ist und § 7 Abs. 3 UmgrStG hier keine speziell anderslautende Nachfolgeregelung trifft, da sich diese Bestimmung ausschließlich auf ertragsteuerliche Auswirkungen bezieht. Somit kann die Personengesellschaft als Rechtsnachfolger der GmbH zur Haftung in Anspruch genommen werden (zu den Voraussetzungen siehe die Info…

UmgrStR 2002 Rz 594–6182.5. Sonstige Rechtsfolgen (§ 11 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

…im Gegensatz zum Ertragsteuerrecht, immer der zivilrechtliche Nachfolgerechtsträger (siehe Rz 485 ff). Rz 603: Der Übergang der Unternehmereigenschaft erfolgt an sich mit dem Erlöschen der übertragenden Kapitalgesellschaft am Tag der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch. Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann allerdings mit dem…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam. 11 Das Vereinsgesetz verlangt, dass das Leitungsorgan des Vereins aus mindestens zwei natürlichen Personen besteht. 12 zB zwei oder vier Jahre (abgestimmt auf den Abstand zwischen ordentlichen Generalversammlungen nach § 9 Abs…