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AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…3. Zuständige Strafbehörden (1) Gemäß § 83 Abs. 2 AußWG 2011 ist für das Strafverfahren wegen der in den §§ 79 bis 82 AußWG 2011 genannten mit Strafe bedrohten Handlungen das Landesgericht zuständig. Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß …

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…erlassen; dieser ist Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung). Rz 1551: Der Sicherstellungsauftrag bildet bei noch nicht vollstreckbaren Abgaben die Grundlage für die Exekution zur Sicherstellung, durch die der Pfandrang für die nachfolgende, auf Grund des Rückstandsausweises (…

UP-30006.8. Rechtsanspruch
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…Prüfung von EU-internen Lieferantenerklärungen hat vom Zollamt in jenen Fällen zu erfolgen, wenn diese anlässlich der Bestätigung einer Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden. Die materielle Prüfung von EU-internen Lieferantenerklärungen ist in den nachfolgenden Punkten geregelt. Für grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen, die in einigen Abkommen (zB EWR-Abkommen…

ZK-07707. Erlöschen der Zollschuld (Art. 124 - 126 UZK, Art. 103 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…wenn einfuhr- oder ausfuhrabgabenpflichtige Waren eingezogen oder beschlagnahmt und gleichzeitig oder nachfolgend eingezogen werden. Entscheidendes Kriterium ist die Einziehung der Ware, worunter der endgültige Entzug der Verfügungsmacht über eine Ware im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens oder Strafverfahrens (mit Rechtskraft des Verfallsausspruchs) zu verstehen ist. Jede Einziehung…

VB-080010.2. Verwaltungsübertretungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

10.2. Verwaltungsübertretungen (1) Abgesehen von den unter Abschnitt 10.1. behandelten gerichtlichen Strafen und den unter Abschnitt 2.1.2. und Abschnitt 2.3. behandelten Verwaltungsübertretungen ist die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung innerhalb der Union von Abfällen entgegen den in…

UP-30004.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Zollamt aufzubewahren. Erfolgt die Bestätigung "unterwegs", verbleiben die Antragsformulare bei der bestätigenden Dienststelle/Zollstelle (siehe Abschnitt 4.1.2.). 4.6. Strafverfahren Wenn sich im Zuge einer Prüfung oder auf sonstige Weise die sachliche Unrichtigkeit eines Präferenznachweise, der in Österreich ausgestellt wurde, ergeben hat, besteht…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

10. Strafbestimmungen 10.1. Gerichtliche Strafverfahren (1) § 181b StGB stellt ua. vorsätzliches umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen und § 181c StGB stellt ua. fahrlässiges umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen unter gerichtliche Strafe, wobei in beiden Fällen zwei Tatbestände unterschieden werden: a)Gemäß § 181b Abs. 1 StGB begeht eine…

VB-08304. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien13.02.2026

4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 sind gemäß § 7 Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: entgegen von Artikel 4 Abs. 6 Verordnung (EU) Nr. 2024/573 der festgelegten Nachweispflicht betreffend des…

VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…Versuch solcher Zuwiderhandlungen ist ebenfalls strafbar. Die Durchführung der Strafverfahren wegen derartiger Zuwiderhandlungen gegen das Tierarzneimittelkontrollgesetz obliegt den Gerichten. (3) Der Begriff "große Menge" wird vom Bundesministerium für Justiz im Sinne einer leichteren Vollziehbarkeit im Erlassweg noch näher konkretisiert werden. Bis zum Ergehen dieses Erlasses…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung des weiteren Verfahrens nach § 11 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.3.) zu übergeben. (8) Für das Strafverfahren wegen der gemäß § 7 ArtHG 2009 gerichtlich strafbaren Handlungen ist der Gerichtshof erster Instanz zuständig. Dies gilt im Hinblick auf § 7…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…Bestimmungen des Unionszollkodex zu erfassen bzw. den sich ergebenden Unterschiedsbetrag einzuheben. 5.4. Strafverfahren Die wegen Vorlage eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Präferenzzollsatzes erfüllt - Verschulden vorausgesetzt - den Tatbestand der Hinterziehung oder der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben im Sinne der §§ 35 Abs…

VB-03307.1.4. Vereinfachte Strafverfügung
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

7.1.4. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 9 Abs. 1 ArtHG 2009 können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über 1.Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 8 Abs. 5 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.3.) und Hinweis: Im Text des…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…

AH-11306. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…1 Z 2 WaffG strafbar. Die Durchführung des Strafverfahrens wegen derartiger Zuwiderhandlungen obliegt den Gerichten. (2) Die Einfuhr (Durchfuhr) der im Abschnitt 1 genannten Waren entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 ist, sofern es sich nicht um ein gerichtlich strafbares Delikt…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

7.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) ein Exemplar, das im Anhang A, B, C oder D angeführt ist, entgegen dem…

VB-02104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser FindokArbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 sind gemäß § 61 Abs. 4 Weingesetz 2009 in Verbindung mit § 1 Z 10 Weingesetz-Durchsetzungsverordnung…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist…