RIS AI
10 Treffer1673 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 617820.2.3a.2.1.3 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…von Entgelten aus den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen, die öfter als dreimal pro Monat erfolgen, ist der Wert der Kryptowährung jeweils mit dem Tagesendkurs am Monatsersten des Zuflussmonats anzusetzen, sofern nicht ein KESt-Abzugsverpflichteter eine Bewertung zum tatsächlichen Zuflusszeitpunkt vornimmt. Erfolgt eine solche zeitpunktgenaue Bewertung…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. - soweit unternehmensrechtlich keine Eintragung im Firmenbuch vorgesehen ist - mit dem der Meldung beim zuständigen FA folgenden Monatsersten angenommen werden, sofern der zuständigen Abgabenbehörde kein anderer Stichtag des tatsächlichen Wechsels der Unternehmereigenschaft dargetan…

EStR 2000 Rz 4147–414911.3.2 Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung (einheitswertabhängige Gewinnermittlung; §§ 2 bis 7 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…heranzuziehen. Der Bestand ist der durchschnittliche Bestand von Tieren der letzten drei Jahre. Zu diesem Zweck sind die Bestände jeweils zum Monatsersten eines Kalenderjahres zu ermitteln und die Summe ist durch 12 zu dividieren. Alternativ dazu kann eine Zählung an 13 Stichtagen (zusätzlicher Termin am…

UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…Vorsteuerabzugs vorzunehmen. Das UmgrStG sieht keine umsatzsteuerliche Rückwirkung vor. Rz 56: Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. - soweit handelsrechtlich keine Eintragung im Firmenbuch vorgesehen ist - mit dem der Meldung beim zuständigen Finanzamt folgenden Monatsersten angenommen werden.

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…bis zur Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch (= Löschung der übertragenden Körperschaft). Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann allerdings mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch folgenden Monatsersten angenommen werden, sofern der zuständigen Abgabenbehörde kein anderer Stichtag des tatsächlichen Wechsels der Unternehmereigenschaft dargetan wird…

UmgrStR 2002 Rz 594–6182.5. Sonstige Rechtsfolgen (§ 11 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

…Erlöschen der übertragenden Kapitalgesellschaft am Tag der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch. Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann allerdings mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch folgenden Monatsersten angenommen werden, sofern der zuständigen Abgabenbehörde kein anderer Stichtag des tatsächlichen Wechsels der Unternehmereigenschaft dargetan…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Meldung der Einbringung weiterhin durch den Einbringenden zu beachten (siehe etwa UStR 2000 Rz 56, die die Annahme des Überganges mit dem der (An)Meldung folgenden Monatsersten für zulässig erachten). Die Geschäftsfälle und die dazu gehörigen Belege sind bis dahin in den Büchern der übernehmenden…

UmgrStR 2002 Rz 951–9723.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…der Zeitpunkt des Übergangs der umsatzsteuerlichen Zurechnung mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. mit dem der Meldung beim zuständigen Finanzamt folgenden Monatsersten angenommen werden (siehe dazu Rz 1221); für die Bescheidadressierung in Bezug auf die Lohnsteuer ist der Zeitpunkt des Übergangs der…

UmgrStR 2002 Rz 1216–12423.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. mit dem der Meldung beim zuständigen FA folgenden Monatsersten angenommen werden, sofern der zuständigen Abgabenbehörde kein anderer Stichtag des tatsächlichen Wechsels der Unternehmereigenschaft dargetan wird. Rz 1222: Auf Grund der…

UmgrStR 2002 Rz 1467–14924.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Umsatzsteuer. Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann mit dem der Anmeldung des Zusammenschlusses zur Eintragung im Firmenbuch bzw. mit dem der Meldung beim zuständigen FA folgenden Monatsersten angenommen werden, sofern der zuständigen Abgabenbehörde kein anderer Stichtag des tatsächlichen Wechsels der Unternehmereigenschaft dargetan wird. Für…