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15 Treffer1607 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 291–2962.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…C 19 vom 22.01.2014 S. 4, Leitlinien 2014). Das Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften unterliegt als Risikokapitalbeihilfe der EU-beihilferechtlichen Mitteilungspflicht an die Europäische Kommission (Notifizierungspflicht). Mit dem StRefG 2020 erfolgten punktuelle Anpassungen in § 6b KStG 1988, die die EU-beihilferechtliche Nichtuntersagung der mitteilungspflichtigen Regelungen…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinne des § 6b Abs. 1 KStG 1988 ausgegeben wurden, sind gemäß § 27 Abs. 7 EStG 1988 bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Die Beschränkung auf 75% des Ausschüttungsbetrages erfolgte aus EU-beihilfenrechtlichen Gründen deshalb, weil auch die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 verwertet werden und gehen daher nicht auf den Investmentfonds über. Zu ehemaligen Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften vgl. Rz 515. Rz 511: Das bisher sachlich und örtlich zuständige Betriebsfinanzamt ist darüber zu informieren, dass ab 2014 keine Körperschaftsteuererklärungen mehr…

KStR 2013 Rz 304–3142.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307 f) investieren. Durch Einbeziehung von Unternehmen in der Wachstumsphase soll…

KStR 2013 Rz 315–3242.14.7.4 Beteiligungsbeschränkungen (§ 6b Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.7.4 Beteiligungsbeschränkungen (§ 6b Abs. 3 KStG 1988) Rz 315: Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften unterliegen gemäß § 6b Abs. 3 KStG 1988 unterschiedlichen Beschränkungen hinsichtlich der Investition ihres Eigenkapitals im Finanzierungsbereich. Dies betrifft die Größe der Unternehmen, in die investiert wird, das Beteiligungsvolumen und das Beteiligungsausmaß. 2…

KStR 2013 Rz 325–3342.14.8 Formale Verpflichtungen (§ 6b Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Höhe der Investition. Rz 328: Durch das Finanzamt für Großbetriebe ist das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen; sämtliche dieser Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind sodann vom Finanzamt für Großbetriebe einmal jährlich auf elektronischem Wege in Form einer Liste zu veröffentlichen. Diese Liste ist zudem maßgeblich für die Überprüfung…

KStR 2013 Rz 297–3032.14.4 Geschäftsgegenstand und Kapital (§ 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.4 Geschäftsgegenstand und Kapital (§ 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 297: Der Geschäftsgegenstand einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft muss auf das Veranlagen des Eigenkapitals und damit zusammenhängende Nebenleistungen beschränkt sein. Das Veranlagen des Eigenkapitals gliedert sich nach § 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Sinne des § 5 Z 4 des PKG, sofern die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 KStG 1988 vorliegen. Angelegenheiten betreffend Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinn des § 6b KStG 1988. Angelegenheiten betreffend die pauschale Erstattung von Einkommensteuer: Bausparen (§ 108 Abs. 5 EStG 1988) Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a Abs…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von Anträgen auf Feststellung gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988. 3.2.3. Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften Rz 115: Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gemäß § 6b KStG 1988 sowie der von diesen abzuführenden Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe (§ 61 Abs. 4 Z 4 BAO) zuständig…

UStR 2000 Rz 181–1852. Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…durchzuführen, wobei aber jeder Metist im eigenen Namen auftritt): Sind nicht Unternehmer (BFH 21.12.1955, BStBl III 1956, 58). Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinne des § 6b KStG 1988 (vgl. KStR 2013 Rz 291 ff) besitzen Unternehmereigenschaft. Stille Gesellschaften: Innengesellschaften und nicht Unternehmer (VwGH 14.12.1987…

UStR 2000 Rz 766–7726.1.8.7. Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

… 1 Abs. 1 Z 15 BWG, BGBl. Nr. 532/1993) durch hierfür konzessionierte Unternehmer sowie die Veräußerung von Beteiligungen durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften iSd § 6b KStG 1988 idgF oder Kommanditgesellschaften, die als "Investitionsplattformen" genützt werden, sind steuerfrei. Zur Gesellschaftsgründung und Aufnahme neuer Gesellschafter siehe Rz 36. Die…

UStR 2000 Rz 1011–10186.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…gewährten Darlehen (zB Landeswohnbauförderung) durch eine Landeshypothekenbank verwaltet, ist diese Verwaltung befreit. Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gemäß § 6b KStG 1988: Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind begünstigte Unternehmer iSd Rz 1011. Verbundkosten: Die sonstige Leistung selbst muss nicht bank- oder versicherungstypisch sein. Daher kann auch die Weiterverrechnung von Verbundkosten im Bankenbereich befreit…

EStR 2000 Rz 5871–587319.2.1.4.2 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

19.2.1.4.2 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen Rz 5871: Gewährt der Gesellschafter (auch bei nur mittelbarer Beteiligung (VwGH 17.6.1992, 87/13/0157) der Mitunternehmerschaft ein Darlehen (ein solches ist auch die Anleihezeichnung durch einen Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft), so…

KStR 2013 Rz 1051–105415.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

15.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1051: Diese Kombination kann im Hinblick daraufauch zur Erweiterung der finanziellen Verbindung eingesetzt werden, dass die Mindestbeteiligungenbereits aufgrund der Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaftunmittelbaren Beteiligungen von 40% und 15…

KStR 2013 Rz 124817.6.2.5 Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.6.2.5 Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rz 1248ef: Ein Versicherungsunternehmen iSd Art. 13 Nr. 1 der Richtlinie 2009/138/EG ist ein direktes Lebensversicherungs- oder Nichtlebensversicherungsunternehmen, das eine Zulassung gemäß Art. 14 der Richtlinie 2009/138/EG erhalten hat. Rz 1248eg: Als "Rückversicherungsunternehmen" iSd…