…Ausgleichsposten angesetzt werden. Es soll damit der Effekt erreicht werden, dass im wirtschaftlichen Ergebnis die Zinsspanne - gleichmäßig über die Mietdauer verteilt - als Einnahme erfasst wird. Rz 2636b: Die Anwendung des § 6 Z 16 EStG 1988 setzt zweierlei voraus: | 1. | Einen Mietvertrag, aus dem…
…Vorauszahlung zu verteilen sind, bedeutet zB, dass Mietvorauszahlungen auf die gesamte Mietdauer, für die Übernahme von Garantien geleistete Entgelte auf den Zeitraum der Garantieerklärung bzw. Fremdmittelkosten auf die Kreditlaufzeit zu verteilen sind. Rz 1396: Die Verteilung ist nur vorzunehmen, wenn der Zeitraum, für den die…
…herkömmliche Form der Investitionsfinanzierung. Die Finanzierungs-Leasingverträge sind entweder Vollamortisationsverträge (Full-Pay-Out-Leasing), dh. während der Mietdauer (= Grundmietzeit) hat der Leasingnehmer für die Investitionskosten und einen Gewinn des Leasinggebers aufzukommen, oder Teilamortisationsverträge (Non-Full-Pay-Out-Leasing oder Restwertleasing), dh. während der Grundmietzeit…
…dem Verkäufer und Leasingnehmer zugerechnet und ist damit von einem Darlehensvertrag auszugehen (siehe Rz 147), so hat der Leasingnehmer den Rückzahlungsbetrag zu passivieren; der Unterschiedsbetrag zum niedrigeren Verfügungsbetrag ist zu aktivieren und auf die Mietdauer degressiv verteilt abzuschreiben. Entsprechend umgekehrt hat der Leasinggeber zu verfahren.
…dass durch derartige Mietvorauszahlungen ein wie im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehendes unbewegliches Wirtschaftsgut (Gebäudeinvestition) angeschafft wird. 7.1.9.6 Mieterinvestitionen Rz 3124: Investitionen des Mieters sind auf die voraussichtliche Nutzungsdauer, höchstens auf die voraussichtliche Mietdauer abzuschreiben. Ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen…
…einer Gesamtmietdauer von mehr als fünf Jahren zu keiner Entnahme aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bestandsvertrages beim Steuerpflichtigen keine längerfristige Vermietungsabsicht bestanden hat und eine Verlängerung der Mietdauer durch unvorhergesehene Umstände eingetreten ist (vgl. VwGH 17.10.2017…
…1999, 97/15/0067, betreffend den Ankauf einer Maschine nach siebenjähriger Mietdauer um mehr als 70% des seinerzeitigen Kaufpreises [entspricht einer Verzinsung von jährlich 20%], bei einer fremdüblichen Verzinsung von 15%). Veräußerung des gesamten Warenbestandes an einen Gesellschafter. Eine verdeckte Ausschüttung liegt dann nicht vor…
…11 UStG 1994 siehe Rz 3461 ff. Unterstützt eine Plattform die Vermietung von Grundstücken für Wohn- oder Campingzwecke oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, ist zusätzlich Folgendes aufzuzeichnen: die Aufenthalts- bzw. Mietdauer und die Anzahl der Personen, die übernachten oder, falls nicht erhältlich…
27.3.2.2.2. Bestimmte Dauer Rz 1319: Eine bestimmte Dauer liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten…
27.3.2.2. Dauer 27.3.2.2.1. Allgemeines Rz 1313: Die Vertragsdauer stellt neben dem vereinbarten Preis das zweite Element zur Feststellung des Wertes eines Bestandvertrages dar. Die Vertragsdauer ist kein für das Zustandekommen eines Bestandvertrages wesentlicher Bestandteil, sie ist aber für…
27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…
4.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Rz 89: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit ist eine Zeitspanne zu verstehen, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles…
4.2.2 Wohnraumbewertung ab 1. Jänner 2013 (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung…