…wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Rz 1231: Missbrauchsverdacht im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung führt zum zwingenden Wechsel von der Befreiungsmethode zur Anrechnungsmethode ("Methodenwechsel" oder "switch over"). Gewinnanteile aus der internationalen Schachtelbeteiligung sind nicht mehr…
…6 KStG 1988 anzuwenden (siehe dazu Rz 1228 ff). 18.2 Anwendungsvoraussetzungen Rz 1248fn: § 10a Abs. 7 KStG 1988 sieht für den Methodenwechsel folgende Anwendungsvoraussetzungen vor: Vorliegen einer internationalen Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 1200 ff) oder einer qualifizierten Portfoliobeteiligung iSd …
…stellt dies ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar. Rz 1248ga: Beim Methodenwechsel erhöht die anrechenbare ausländische Steuer die steuerpflichtigen Gewinnanteile. Sie ist somit als steuerpflichtige Betriebseinnahme in die Steuerbemessungsgrundlage der österreichischen Mutterkörperschaft aufzunehmen. Beispiel: Die österreichische A-AG erhält aus ihrer 9…
…uneingeschränkt zu beachten, dh. es kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Methodenwechsel kommen, bei welchem die ausländischen Beteiligungserträge nicht befreit sind und es daher in weiterer Folge zu einer Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer und Quellensteuern kommt. Soweit die ausländischen Beteiligungserträge steuerpflichtig sind (unter 10%, keine umfassende…
…5 KStG 1988) vor, kommt es zu einem Methodenwechsel von der Befreiungsmethode zur Anrechnungsmethode (im Detail siehe KStR 2013 Rz 1228 ff; zu Erleichterungen für Investmentfonds siehe KStR 2013 Rz 1242). Dividenden aus anderen Beteiligungen sind steuerpflichtig. Wurde für ausländische Dividenden vor Ausschüttung an den…
18.4 Beurteilung der Niedrigbesteuerung Rz 1248fv: Neben einem passiven Unternehmensschwerpunkt ist auch eine Niedrigbesteuerung der internationalen Schachtelbeteiligung oder der qualifizierten Portfoliobeteiligung Voraussetzung für die Anwendung des Methodenwechsels. Es ist daher für den Beurteilungszeitraum der Niedrigbesteuerung die tatsächliche Steuerbelastung der ausländischen Körperschaft zu ermitteln. Bei…
…Abweichung um 25wäre erst bei einer tatsächlichen Steuerbelastung von mehr als 18,75% = 3,75%gegeben), dh. nur unwesentlich überschritten. Es kommtEs kommt daher aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zum Methodenwechsel. Die Entlastung von der ausländischen Körperschaftsteuer ist durch Anrechnung der ausländischen Steuer herbeizuführen.
… 10a Abs. 1 Z 1 KStG 1988). Rz 1248ac: Die Hinzurechnungsbesteuerung bewirkt, dass Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen Körperschaft unmittelbar im Inland bei der inländischen beherrschenden Körperschaft steuerpflichtig sind. Im Unterschied zum Methodenwechsel gemäß § 10a Abs. 1 Z 2 iVm Abs. 7 KStG 1988 (siehe…
…Abs. 9 Z 1 bis 4 KStG 1988 enthalten Regelungen zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung, die sich aus der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels ergeben kann. In Bezug auf die Hinzurechnungsbesteuerung sind überblicksartig folgende Konstellationen zu unterscheiden: Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Mehrfachhinzurechnungen im Inland (…
…Unterschiedsbetrag zwischen dem steuerlichen Verschmelzungskapital der übertragenden Körperschaft zum Verschmelzungsstichtag und dem Einlagenstand des Einlagenevidenzkontos nach § 4 Abs. 12 EStG 1988, wenn die Gewinnanteile der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Körperschaft oder einem konzernzugehörigen Unternehmen am Verschmelzungsstichtag dem Methodenwechsel gemäß § 10 Abs. 4 bzw. Abs…
…5 KStG 1988 in der Fassung vor BGBl. I Nr. 62/2018 (siehe Rz 1240 ff) und für Ausschüttungen ab dem 1.1.2019 bei einer Beteiligungshöhe von mindestens 5% (qualifizierte Portfoliobeteiligungen) der Methodenwechsel gemäß § 10a Abs. 7 KStG 1988 (siehe Rz 1248fm ff) zu…
…Direktbezug durch die beteiligte Körperschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des KStG 1988 steuerpflichtig wären. Dabei ist neben der Anwendung der Befreiungsbestimmungen des § 10 KStG 1988 auch eine etwaige Anwendung des Methodenwechsels gemäß § 10a Abs. 7 KStG 1988 zu prüfen. Von der beherrschten Körperschaft bezogene Dividenden…
…T. für ihr Einkommen tatsächlich entrichtete Steuer beträgt 5. Da auf den Beteiligungsertrag von der C K.F.T. der Methodenwechsel zur Anwendung kommt, kann bei der Ermittlung der Durchschnittssteuerbelastung der B K.F.T. die Steuerbelastung auf Ebene der C K.F.T. iHv…
…ist der Fall, wenn es sich bei der Beteiligung an der beherrschten Körperschaft um eine Portfoliobeteiligung oder eine optierte internationale Schachtelbeteiligung im Sinne des § 10 KStG 1988 handelt. Unterliegt die Veräußerung der Beteiligung an der beherrschten Körperschaft dem Methodenwechsel gemäß § 10a Abs. 7 KStG 1988…
…Erzielung von Aktiveinkünften eingesetzten Arbeitskräfte an der Gesamtzahl der eingesetzten Arbeitskräfte mehr als 95% betragen. Rz 1248fs: Umfasst eine Ausschüttung Gewinne mehrerer Wirtschaftsjahre, erfolgt die Beurteilung des Unternehmensschwerpunktes und die etwaige Anwendung des Methodenwechsels für jedes Wirtschaftsjahr gesondert. Kann die inländische Mutterkörperschaft nicht glaubhaft machen…
…10 Abs. 4, 5 und 71 KStG 1988 sind daher nicht betroffen: Eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf eine Beteiligungsteuerfrei sind. Beteiligungen an Körperschaften, deren Erträge der Anrechnungsmethode unterliegen (dem Methodenwechsel gemäß § 1010a Abs. 4 und Abs. 57 KStG 1988) oder die nach Maßgabe des Abs. 7…
…sind, kommen auch der Methodenwechsel (siehe dazu Rz 1248fm) und die Hinzurechnungsbesteuerung (siehe dazu Rz 1248cn) sinngemäß zur Anwendung. Die Zuordnung einer Beteiligung zum Vermögen einer inländischen Betriebsstätte setzt grundsätzlich einen funktionalen Zusammenhang dieser Beteiligung zum Betriebsvermögen dieser Betriebsstätte voraus (siehe dazu Rz 433). Es…
…besteht hinsichtlich der Methode der Steuerausgleichsvereinbarung Vertragsfreiheit, sofern die vereinbarte Methode zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen führt (wie zB die Verteilungs- oder Belastungsmethode). Ein willkürlicher Methodenwechsel ist nicht möglich. Sollte in Ausnahmefällen zivil- und gesellschaftsrechtlich ein Steuerausgleich nicht notwendig sein, kann auch steuerlich begründet und dokumentiert…
…sind. Rz 385c: § 10a Abs. 9 KStG 1988 sieht sowohl bei der Hinzurechnungsbesteuerung als auch beim Methodenwechsel einen Anrechnungsvortrag der ausländischen Körperschaftsteuer für Fälle vor, in denen eine Anrechnung im selben Wirtschaftsjahr nicht möglich ist (siehe KStR 2013 Rz 1248gc). Geht die inländische beherrschende Körperschaft…
…Nr. 56/1995 wird kein eigener Missbrauchstatbestand geschaffen, vielmehr kommt es zu einem Methodenwechsel bei jenen Fällen, bei denen Missbrauch nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Kann daher der Missbrauchsverdacht nicht entkräftet werden, ist von der ausschüttenden Tochtergesellschaft KESt einzubehalten und es hat eine Entlastung…