…ist ein Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs erforderlich *). | Keine Ausnahmeregelung für Nashorn-Horn und Elefanten-Elfenbein - Original und Kopie der Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. Mengenbeschränkungen bestehen für die Ausfuhr von: bis zu 125 g Kaviar von Störarten (Acipenseriformes spp.) in einzeln gekennzeichneten Behältern (Etikettierungsvorschriften siehe Anlage 12)…
…Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten; Sendungen von Privatperson an Privatperson unter Beachtung der in § 6 Abs. 4 Z 4 lit. b UStG 1994 vorgesehenen Mengenbeschränkung für Kaffee, Kaffee-Extrakte und -Essenzen, Tee sowie Tee-Extrakte und -Essenzen; Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung…
…Pamir-Argali (Ovis polii), Nuratau-Argali (Ovis severtzovi), Löwe (Panthera leo) und Eisbär (Ursus maritimus). Keine Artenschutzdokumente erforderlich. Mengenbeschränkungen bestehen für die Einfuhr von: bis zu 125 g Kaviar von Störarten (Acipenseriformes spp.) in einzeln gekennzeichneten Behältern (Etikettierungsvorschriften siehe Anlage 12) pro Person und/oder …
…den Verfahren der vorübergehenden Verwahrung, des Zolllagers oder der Freizone. [Waren, die unter Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 fallen] Die entsprechenden zollrechtlichen Maßnahmen können Folgendes umfassen: Ein- oder Ausfuhrverbote, Lizenz. Die nichtzollrechtlichen Maßnahmen können Folgendes umfassen: Mengenbeschränkungen, Verwendungsbeschränkungen, Meldung, Genehmigung.
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.
Anlage 1 Liste der Waren, die Beschränkungen nach dem Saatgutgesetz 1997 unterliegen; Kleinmengen Bei den nachstehend angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode "7219" anzugeben. Warenkatalog: | KN-Code | Warenbezeichnung |…
Anlage 6 Anhang der Suchtgift-Grenzmengenverordnung 1. Suchtgifte gemäß Anhang I der Suchtgiftverordnung, BGBl. II Nr. 374/1997: | Substanz | Mengen in Gramm | Acetorphin | 20,0 | Acetyl-alpha-methylfentanyl | 1,0 | Acetylfentanyl | 0,5 | Acetylmethadol | 20…
2. Einfuhr-, Durchfuhr- und Verbringungsbeschränkungen 2.1. Einfuhr von Schieß- und Sprengmitteln 2.1.1 Anwendungszeitpunkt Im Sinne des Sprengmittelgesetzes 2010 ist unter Einfuhr jedes tatsächliche Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln über die Staatsgrenze nach Österreich unmittelbar aus einem Drittstaat zu verstehen (siehe auch Abschnitt…
Anlage 7 Anhang der Psychotropen-Grenzmengenverordnung 1. Stoffe des Anhanges III des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz): | Substanz | Mengen in Gramm | Amobarbital | 40,0 | Butalbital | 30,0 | Cathin | 8,0 |…
2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…
2. Arzneiwaren 2.1. Begriffe "Arzneiwaren" und "Arzneispezialitäten" (1) Der Begriff "Arzneiwaren" umfasst alle im Abschnitt 1.1.1. genannten Waren, unabhängig davon, ob sie lose (in Bulk) oder verpackt vorliegen. (2) Unter "Arzneispezialitäten" sowie "Veterinärarzneispezialitäten" sind verpackte Arzneiwaren, und zwar sowohl für die Abgabe…