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209 Treffer1782 msnur geltende Fassungen
VB-04032. Art der Meldepflicht
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

…in elektronischer Form an folgende Mailadresse zu senden: office-wien@beschussamt.gv.at Bei Zweifelsfragen ist das Beschussamt unter der Nummer +43 1 7346268-22 (Dobida Thomas) zu kontaktieren. 2.2. Ausnahmen Die Verständigungspflicht entfällt bei Einfuhren a)im Reiseverkehr zum persönlichen Gebrauch des Reisenden…

MO-83006. Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…für Ausfuhren mit Erstattung werden vom Zollamt Salzburg, Zahlstelle für Ausfuhrerstattungen, wahrgenommen. Eine Meldung der betreffenden Abfertigungen durch den Abfertigungsbeamten an die beiden Zollämter ist grundsätzlich nicht erforderlich, die Daten werden durch regelmäßige Abfragen der Datenbanken ermittelt. Ist eine Übermittlung von der Abfertigung beigelegten Unterlagen…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…standardisierten Anzeige von Umgründungen gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG (siehe dazu Rz 1902) in § 13 Abs. 1 vierter Satz UmgrStG eine Verordnungsermächtigung betreffend die strukturierte Meldung von Umgründungen beim zuständigen Finanzamt vorgesehen. Diese Verordnung wurde in Form der Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV), BGBl. II Nr. 247/2024…

UmgrStR 2002 Rz 1467–14924.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Vermögenseinlage oder als Arbeitsgesellschafter am Zusammenschluss teil, erfolgt die Änderung der Einkunftsart von nicht selbständiger Arbeit auf eine der drei betrieblichen Einkunftsarten erst zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. der Meldung beim für die übernehmende Mitunternehmerschaft zuständigen FA (§ 26 Abs. 2 UmgrStG)…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. - soweit unternehmensrechtlich keine Eintragung im Firmenbuch vorgesehen ist - mit dem der Meldung beim zuständigen FA folgenden Monatsersten angenommen werden, sofern der zuständigen Abgabenbehörde kein anderer Stichtag des tatsächlichen Wechsels der Unternehmereigenschaft dargetan…

LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…berücksichtigt wurde, wenn auf Grund einer unrichtigen Erklärung des Arbeitnehmers oder der Unterlassung einer Meldung beim Arbeitgeber ein Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988) zu Unrecht oder in unrichtiger Höhe steuerfrei ausgezahlt worden ist, bei Zufluss von Bezügen gemäß …

UmgrStR 2002 Rz 1216–12423.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…sondern nach § 22 Abs. 2 UmgrStG erst zum Zeitpunkt der Eintragung im Firmenbuch bzw. der Meldung beim für die übernehmende Körperschaft zuständigen FA ein. Die Änderung der Einkunftsart ändert nichts daran, dass eine bis zur Einbringung gebildete Abfertigungsrückstellung nach Maßgabe der Regelungen des § 14 EStG…

KStR 2013 Rz 1466–146926.3.3 Steuerpflichtige Einbringungen und Abspaltungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…abzustellen. Als spätester Zeitpunkt kommt der Tag der Eintragung der Einbringung oder Spaltung im Firmenbuch in Betracht bzw. der Tag der Meldung beim Finanzamt der übernehmenden Körperschaft. Rz 1469: Zu den nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringungen siehe UmgrStR 2002 Rz 1259 bis 1266…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Personengesellschaft bewirkten Zusammenschluss. 4.1.8.4.2. Zusammenschlüsse mit Finanzamtszuständigkeit Rz 1342: Bei verspäteter Meldung eines Zusammenschlusses bei dem zuständigen Finanzamt (Rz 1338) kommen die in Rz 1341 dargestellten Folgewirkungen zur Anwendung. 4.1.8.5. Fristbezogene Vertragsklausel Rz 1343: Die zwingende Gewinnverwirklichung kann…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Siehe dazu bereits Rz 786 bis 788; zu den sonstigen Rechtsfolgen Rz 789 bis 791. Zum Inhalt der Meldung bei rückbezogenen und vorbezogenen Realteilungen siehe die entsprechend anzuwendenden Rz 786 bis Rz 788, zu sonstigen Rechtsfolgen Rz 789 bis Rz 791. Siehe in diesem Zusammenhang…

UmgrStR 2002 Rz 951–9723.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…der Zeitpunkt des Übergangs der umsatzsteuerlichen Zurechnung mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. mit dem der Meldung beim zuständigen Finanzamt folgenden Monatsersten angenommen werden (siehe dazu Rz 1221); für die Bescheidadressierung in Bezug auf die Lohnsteuer ist der Zeitpunkt des Übergangs der…

UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…Vorsteuerabzugs vorzunehmen. Das UmgrStG sieht keine umsatzsteuerliche Rückwirkung vor. Rz 56: Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. - soweit handelsrechtlich keine Eintragung im Firmenbuch vorgesehen ist - mit dem der Meldung beim zuständigen Finanzamt folgenden Monatsersten angenommen werden.

UmgrStR 2002 Rz 1246–12743.11. Einbringung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…eine nachträgliche Veränderung tatsächlicher Verhältnisse oder tatsächlich vorgenommener rückwirkender Korrekturen nicht möglich bzw. nicht rückwirkend steuerwirksam. Im Hinblick auf die mit der Protokollierung oder der Meldung beim FA abgeschlossene Einbringung ist auch die Bildung, Erhöhung oder Verminderung einer vorbehaltenen Entnahme im Sinne des § 16 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1417–14494.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Zusammenschlussbilanz ist im Falle der Meldung beim FA unwirksam, da mit der fristgerechten Meldung der Zusammenschluss steuerlich wirksam geworden ist. 4.2.4.2. Zwingende Buchwertübertragung Rz 1425: Gemäß § 24 Abs. 1 UmgrStG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 UmgrStG ist bei Übertragung eines (inländischen…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…bekannt sind. Innerhalb der neunmonatigen Rückwirkungsfrist müssen die künftigen Mitunternehmer ihre Beitrittserklärungen abgeben und muss die entsprechende Meldung beim zuständigen FA erfolgt sein (siehe Rz 1879 ff). Beispiel: Rückwirkend auf den 31.12.01 soll unter Anwendung der neunmonatigen Rückwirkungsfrist im Sinne des Art. IV…

ZK-0612Anlage 3 - Beginn Fallback WB
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort zuständige Zollamt Beginn - Notfallverfahren / Fallback Wertes Kundenteam Aufgrund eines Systemausfalls unserer e-zoll Anwendung, ersuchen wir unsere Anmeldungen im Notfallverfahren abwickeln zu dürfen. Grund des Systemausfalls: Beginnentfällt (ersetzt…

ZK-0612Anlage 1 - gestrichen
geltende FassungRichtlinien01.12.2013

Anlage 1 - Fax an WB Fallback Beginngestrichen Von .................. An: .................. Datum, Zeit: Betreff: Fallback- Beginn Betreff: Beginn des Fallbackverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren ! Werte e-zoll-Anwender ! Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist im Moment nicht bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig. Ihre Zollanmeldungen können…

LStR 2002 Rz 129238 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

38 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

UmgrStR 2002 Rz 860–8613.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…vorlag). Die tatsächliche Veräußerung stellt diesfalls kein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO dar; eine Anzeige bzw. Meldung der Veräußerung beim zuständigen Finanzamt kann daher unterbleiben. Dies gilt nicht für laufende Ratenzahlungen anlässlich einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes aufgrund von § 16 Abs. 2 Z 1 UmgrStG iVm …