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4 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 1 Abs. 5 letzter Satz GrEStG 1987 kommen nicht zur Anwendung. Randzahl 341: entfällt 1.6.5.4. Mehrfachzüge Rz 342: Für mehrfache Umgründungen auf denselben Stichtag enthält § 39 UmgrStG Regelungen für ertragsteuerliche Zwecke (siehe Rz 1874 ff). Diese Bestimmung gilt aber nicht für die…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

87. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück) 8.17.1. Mehrfachumgründungen auf einen Stichtag (§ 39 UmgrStG) 8.1.17.1.1. Zweck Rz 1874: Sollen mehrere Umgründungsschritte, die ganz oder teilweise dasselbe Vermögen betreffen, auf einen Stichtag erfolgen, kann dies mit ertragsteuerlicher Wirkung nur mittels eines in…

UmgrStR 2002 Rz 241–2551.4.6. Mantelkauf
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…2 UmgrStG kommt hingegen nicht zur Anwendung, wenn diese wesentlichen Änderungen der Struktur nicht in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Werden mehrere Umgründungsschritte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang vorgenommen oder liegt ein Mehrfachzug mit Umgründungsplan auf denselben Umgründungsstichtag vor (§ 39 UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Die Übermittlung mehrerer gesonderter Meldungen für die jeweiligen Vermögensübertragungen ist aber auch diesfalls zulässig (dies insbesondere im Hinblick auf die technische Darstellung bei Vorliegen eines Mehrfachzuges). Beispiel: A und B sind zu je 50% an der AB-GmbH beteiligt und bringen ihre Anteile jeweils zum…