… 1 Abs. 5 letzter Satz GrEStG 1987 kommen nicht zur Anwendung. Randzahl 341: entfällt 1.6.5.4. Mehrfachzüge Rz 342: Für mehrfache Umgründungen auf denselben Stichtag enthält § 39 UmgrStG Regelungen für ertragsteuerliche Zwecke (siehe Rz 1874 ff). Diese Bestimmung gilt aber nicht für die…
…sind die Umgründungen zwar anzuerkennen, es wird aber der jeweilig folgende Umgründungsschritt erst mit dem Folgetag wirksam. Eine Gewinnermittlung für die entstehenden Rumpfwirtschaftsjahre kann unterbleiben. Rz 1875: Mehrfachzüge im Sinne des § 39 UmgrStG liegen nur dann vor, wenn ein und dasselbe Vermögen im Zuge mehrfacher…
…Die Übermittlung mehrerer gesonderter Meldungen für die jeweiligen Vermögensübertragungen ist aber auch diesfalls zulässig (dies insbesondere im Hinblick auf die technische Darstellung bei Vorliegen eines Mehrfachzuges). Beispiel: A und B sind zu je 50% an der AB-GmbH beteiligt und bringen ihre Anteile jeweils zum…