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26 Treffer1633 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6132–613520.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…laufenden Zinsen erzielt werden und von einem spekulativen Moment abhängen. Dividendengarantien (siehe Abschnitt 20.2.1.9.1). Sachleistungen und Boni (siehe Abschnitt 20.2.1.9.2). Nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung (siehe Abschnitt 20.2.1.9.3). Geldleistungen oder geldwerte Vorteile…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…In solchen Fällen, nicht jedoch bei Selbstbemessungsabgaben und Umsatzsteuerjahresbescheiden, tritt die Fälligkeit des gegenüber dem früheren Bescheid festgesetzten Mehrbetrages erst einen Monat nach Zustellung des neuen Abgabenbescheides ein. Rz 1838: Nach Eintritt der Einhebungsverjährung hat - von den Fällen des § 238 Abs. 4 BAO abgesehen - eine…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…treten, sowie bei weiteren vorläufigen Bescheiden ist bezüglich der Fälligkeit Folgendes zu beachten: Rz 22: Ist die nunmehr festgesetzte Abgabe höher als die mit früherem Bescheid festgesetzte, so tritt für den Mehrbetrag die Fälligkeit einen Monat nach Bekanntgabe des neuen Bescheides ein, es sei denn…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Differenzbetrag nicht mehr eingehoben werden darf). Rz 1233: Wurde anlässlich der Erledigung einer vom Haftungspflichtigen erhobenen Bescheidbeschwerde eine "Verböserung" vorgenommen, so bedarf die Inanspruchnahme des Haftenden für den Mehrbetrag eines weiteren Haftungsbescheides; dem Erstschuldner gegenüber wirkt sich jedoch die Erhöhung in der Beschwerdevorentscheidung bzw…

EStR 2000 Rz 5998–599919.5.4.12 Ausscheiden eines lästigen Gesellschafters
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…dem Wert seines Anteiles entsprechen würde, abzufinden. Rz 5999: Der lästige Gesellschafter erzielt auch mit dem Mehrbetrag einen Veräußerungsgewinn. Die ihn auszahlenden verbleibenden Gesellschafter haben im Ausmaß des Mehrbetrages (gegenüber den anteiligen Teilwerten und Firmenwertanteil) eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe (VwGH 15.3.1961, 1590/58).

EStR 2000 Rz 3436–34468.7.3 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…der fortgeschriebenen Rückstellungsstände zum Ende des Wirtschaftsjahres 1993 (1992/1993) Ergebnis höher als 0 = steuerunwirksamer Sockelbetrag (siehe Rz 3440 ff) Ergebnis niedriger als 0 = steuerwirksamer Mehrbetrag (siehe Rz 3444) Beispiel 1: Der Rückstellungsstand zum 31.12.1993 von 400.000 S wird fortgeschrieben…

UmgrStR 2002 Rz 995–10003.5.4. Buchgewinne und Buchverluste
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…Beispiele: 1. Die übernehmende Körperschaft übernimmt Vermögen zum Buchwert von +100 und nimmt je nach dem sich aus der Unternehmensbewertung ergebenden Umtauschverhältnis eine Kapitalerhöhung von a) 50 und b) 120 vor. Im Fall a) ist der Mehrbetrag von 50 auf Kapitalrücklage einzustellen, stellt aber auch…

EStR 2000 Rz 737–7404.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Abstand zu nehmen, wenn damit ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand verbunden wäre. In solchen Fällen sind Mehrbeträge an abziehbarer Vorsteuer als Betriebseinnahme und Minderbeträge als Betriebsausgabe zu verrechnen. Rz 739: Von den oben dargelegten Änderungen des Vorsteuerabzuges sind die Berichtigungen des Vorsteuerabzuges gemäß § 12 Abs. 10 und…

EStR 2000 Rz 2230–22626.4.3 Teilwert
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…anlässlich der Begebung ein über dem Nennwert liegender Preis bezahlt, ist dieser Mehrbetrag von den Anschaffungskosten zu trennen und als Zinsenregulativ über die Laufzeit abzugrenzen. 6.4.3.2.7 Ausleihungen Rz 2251: Ausleihungen sind langfristige Forderungen, die im Gegensatz zu Forderungen aus Waren- und…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Mitgliedern in Form von Einmalzahlungen geleisteten Einlagen nicht überschreiten, wobei Mitgliedsbeiträge nicht zu den Einmalzahlungen zählen. Übersteigt das Eigenkapital des Vereins die Summe der geleisteten Einlagen, kann der Mehrbetrag nicht zur Ausschüttung durch die Genossenschaft gelangen. Weiters ist gemäß § 91a Abs. 4 GenG zu beachten…

LStR 2002 Rz 868–87212.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…ein anderer Unterhaltsverpflichteter zivilrechtlich zur teilweisen Kostentragung verpflichtet wäre. Werden an Personen, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, laufende Unterhaltsleistungen erbracht, so ist nur ein Mehrbetrag, der aus dem Titel der Krankheit usw. geleistet wird, als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Siehe auch Beispiel Rz 10850.

UStR 2000 Rz 382–3863.3a. Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…3 Abs. 3a UStG 1994 einen zu niedrigen Steuerbetrag, weil der Lieferant ihr gegenüber falsche Angaben gemacht hat, schuldet sie den Mehrbetrag nicht, wenn sie auf diese Informationen für die korrekte Erklärung der Steuer angewiesen war und nachweisen kann, dass sie weder wusste, noch nach…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…eine überhöhte Gegenleistung gewährt und dies ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Für die auf den angemessenen Teil der Gegenleistung entfallende Umsatzsteuer steht der Vorsteuerabzug zu. Für den Mehrbetrag ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (VwGH 27.05.1999, 97/15/0067, 97/15/0068). Beispiel: Für eine…

KStR 2013 Rz 847–855Lieferverkehr
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Grundstückstransaktionen", Rz 802 bis 805. Kauf und Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter. Entspricht der (Rest-)Kaufpreis eines Wirtschaftsgutes nach mehrjähriger Vermietung an eine GmbH durch deren Gesellschafter nicht der fremdüblichen Höhe, liegt in Höhe des Mehrbetrages eine verdeckte Ausschüttung vor. Dabei ist es nicht unschlüssig, wenn zur…

LStR 2002 Rz 81011.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988) Rz 810a: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht in der Veranlagung ein Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 700 Euro (bis 2023: 550 Euro, bis 2021: 250 Euro) pro Kind gemäß § 106 EStG 1988 zu. Die Berechnung der…

ZT-25004.2. Bei Barzahlern
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4.2. Bei Barzahlern Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrunde zu legen. Darüber hinausBei Kontingentanträgen ist bei Abfertigungen zu…

VS-10006.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…

LStR 2002 Rz 793–79411.8 Mehrkindzuschlag
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.8 Mehrkindzuschlag Rz 793: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG 1967 idF Budgetbegleitgesetz 2011). Das Kriterium des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet gilt allerdings nicht in Bezug auf Kinder, die…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…