9.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) Rz 688a: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 EStG 1988 idF des StRefG 2000…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 - Werbungskosten bei Ausübung politischer Ämter (Rz 230 und Rz 383b) (2004) Fall 1: Die Werbungskosten eines politischen Mandatars übersteigen seit Jahren beträchtlich die Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Vizebürgermeister. Die Überprüfung der geltend gemachten Aufwendungen führte zu keiner nennenswerten Kürzung…
5.9.21.4 Reisekosten Rz 383d: Sofern eine gesetzliche Regelung vorliegt, wonach Fahrten bzw. Reisen eines politischen Mandatars als Dienstreisen im Sinne des § 26 EStG 1988 zu qualifizieren sind, unterliegen die vom Arbeitgeber geleisteten Ersätze, soweit sie die Sätze des § 26 EStG 1988 nicht…
…die Bestellung eines Insolvenzverwalters hingegen wird eine öffentlich-rechtliche Eigenschaft des Verwalters nicht begründet, sodass die Eingaben des Insolvenzverwalters gebührenpflichtig sind. Rz 410: Eingaben von Abgeordneten oder politischen Mandataren sind nicht gebührenpflichtig, wenn sie diese Eingaben im Rahmen des ihnen verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgabenkreises an öffentliche…
…17.9.1997, 95/13/0245), sie müssen nicht vom Spender persönlich übergeben werden. Ebenso sind Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis des Mandatars (zB Spenden an Musikkapellen, Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind…
…dass diese Kostenersätze den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen, wie sie das Europäische Parlament für die Ausübung der Tätigkeit des Mandatars für notwendig und zweckmäßig erachtet. Die Steuerbehörden können daher von einem Mitglied des Europäischen Parlaments keine Erklärungen oder Nachweise über die durch Reisen und Aufenthalte im…