…Es gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit (siehe Rz 433 f). Beanspruchen dürfen dieses Wahlrecht alle Steuerpflichtigen, die unternehmensrechtliche Jahresabschlüsse legen, unabhängig von der Art der betrieblichen Einkünfte (siehe Rz 2143 ff). Rechtslage für Wirtschaftsjahre ab 2016: Eine Ausnahme vom uneingeschränkten Wertzusammenhang stellt die Zuschreibungsverpflichtung des …
…198 Abs. 8 HGBUGB. Dieser Passivierungspflicht unterliegen die nach dem HandelsgesetzbuchUnternehmensgesetzbuch zur Buchführung verpflichteten Personen, die auf Grund anderer Bestimmungen zur Buchführungspflicht nach den Grundsätzen des HandelsrechtesUnternehmensrechtes verpflichteten Personen (zB nach § 13 Genossenschaftsgesetz) sowie sonstige unter § 5 EStG 1988 fallende Steuerpflichtige (zB Scheinkaufmann, eingetragene Erwerbsgesellschaften…
…und nicht abnutzbaren Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens gehören auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten (Aktivierungspflicht, § 6 Z 2 lit a EStG 1988). Ist der Teilwert niedriger, kann dieser angesetzt werden. 6.4.2.2.2 Maßgeblichkeit der UGB-Bilanz Rz 2197: Im Rahmen des …
…die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren, FIFO-Bewertung ("first-in-first-out") (siehe Rz 2318 f), LIFO-Bewertung ("last-in-first-out") (siehe Rz 2320 f). Rz 2138: Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie Roh-…
…13 EStG 1988 erweitert das Maßgeblichkeitsprinzip. Die den unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechende Aufwertung (Zuschreibung) ist damit auch für die steuerliche Gewinnermittlung für das Steuerrecht maßgeblich. Sie führt im Jahr der Zuschreibung zu einer Erhöhung des steuerlichen Buchwertes und Gewinnes. § 6 Z 13 EStG…
…als nicht das EStG 1988 zwingende abweichende Regelungen vorsieht (Grundsatz der Maßgeblichkeit der UGB-Bilanz für die Steuerbilanz). Maßgeblich ist der konkrete Ansatz in der UGB-Bilanz, soweit nicht zwingende Vorschriften des EStG 1988 entgegenstehen (siehe dazu aber auch Rz 2472). Rz 434: Folgende Fälle…
…die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998, BGBl. I Nr. 136/2001 und BGBl. I Nr. 148/2004, insbesondere Abschnitt II Anmeldestelle für die Zwecke der Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich…
2.2. Bemerkungen zum Handelsstatistisches Gesetz 1995 (HStG 1995) 2.2.1. Rechtsgrundlagen Die österreichischen Rechtsgrundlagen für die Handelsstatistik sind: (1) das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998…
12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…
…wird als "ZKUZK", die Durchführungsvorschriften dazu als "ZKUZK-DVODA", das Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), die Durchführung des Zollrechts (ZollR-DV 2004), das Handelsstatistische Gesetz als "HStG 1995", die Kombinierte Nomenklatur als "KN" und der Österreichische Gebrauchszolltarif als "ÖGebrZT" abgekürzt. 1.3. Rechtsvorschriften in der geltenden…
Artikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts (1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen…
2.2.3. Handelsstatistische Anmeldepflicht Für Zwecke der Statistik des Warenhandels zwischen Österreich und Drittstaaten gilt: (1) Die handelsstatistische Anmeldung obliegt demjenigen, der für die handelsstatistisch anzumeldende Ware die nach den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehene Anmeldung abzugeben hat (§ 14 HStG 1995). (2) Handelsstatistische Anmeldestelle ist jenes…
…beizuziehen sein oder, falls dies unmöglich ist, ist nach Abs. (3) zu verfahren. (3) Wenn die amtswegige Durchführung der Beschau ohne entsprechende Unterstützungshandlung des Anmelders bzw. einer von diesem dafür bestellten Person als nicht leicht möglich erscheint, können diese Waren aus Gründen, die der Anmelder…
…4) Gemäß § 89 Abs. 4 AußWG 2011 ist bei Rechtsgeschäften über Vorgänge, für die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts keine Genehmigung aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 erforderlich war, für die aber…
…2016 S. 1 idgF). 1.2.4.1. Spezifische Rechtsgrundlagen für die vorliegende Arbeitsrichtlinie Art. 2 UZK-TDA 1.2.5. Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt…
2.1.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht (1) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen Waren, das sind alle beweglichen Güter, einschließlich des elektrischen Stroms, die aus einem Drittland in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft in ein Drittland verbracht werden (siehe Verordnung (EG) Nr. 471/2009, Artikel 2). (2…
…innerstaatlichen materiell-rechtlichen Grundlage, weil hier das DBA unmittelbar seine Sperrwirkung entfaltet (Rz 500). DBA haben zwar nur den Rang einfacher Bundesgesetze, gehen aber als lex specialis den entgegenstehenden Bestimmungen des originär innerstaatlichen Rechts vor (vgl. VwGH 28.6.1963, 2312/61; 17.12.1975…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
…schuldet, hat er seine Vorsteuern im Erstattungsverfahren geltend zu machen, ausgenommen, wenn er selbst als Leistungsempfänger eine Steuer schuldet. Das gilt auch dann, wenn der ausländische Unternehmer Bauleistungen im Sinne des § 19 Abs. 1a UStG 1994 oder andere sonstige Leistungen ausgeführt hat, für die nach …
…28.4.2016, Taxud B4/(2016) 808781 Rev. 2) 0.3.1. Transaktionswert nach Art. 128 UZK-IA: Entfall des Vorerwerbspreises nach Art. 147 Abs. 1 ZK-DVO S. 3: Der maßgebliche Verkauf zur Ausfuhr (siehe Anlage 2) für den Transaktionswert nach Art. 70 UZK…