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EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…öffentlichen Rechts darstellen, und ist somit schon dem Grunde nach von der Energieabgabenvergütung ausgeschlossen. Kein Vergütungsanspruch besteht weiters für Betriebe gewerblicher Art, deren Schwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liegt (zB Müllentsorgung, Abwasserbeseitigung). Von der Produktion körperlicher Wirtschaftsgüter kann demgegenüber dann ausgegangen werden, wenn durch…

UStR 2000 Rz 1321–132710.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…

KStR 2013 Rz 82–841.2.1.2.3.4 Mitunternehmerbeteiligungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Ist der Aufgabenbereich der Mitunternehmerschaft gemischt, ist auf Ebene der Mitunternehmerschaft zu prüfen, ob die hoheitliche oder die privatwirtschaftliche Betätigung überwiegt (Rz 75). Beispiele: Von mehreren Gemeinden gegründete ARGE-Müllentsorgung: Hoheitsbetrieb gemäß § 2 Abs. 5 KStG 1988 Von zwei Gemeinden (zB als Gesellschaft bürgerlichen Rechts…

KStR 2013 Rz 130922.6 Ausnahmen von der Zinsschranke (§ 12a Abs. 9 und § 26c Z 80 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Wasserstraßen und Häfen, Flughäfen; Energieversorgungsprojekte, wie beispielsweise Kanal-, Wasser-, Gas- oder Fernwärmenetz, Errichtung von Kraftwerken (ausgenommen Atomkraftwerke); Kommunikationsinfrastrukturprojekte wie Telefon- und Glasfaserleitungen; Umweltspezifische Einrichtungen wie beispielsweise Wasseraufbereitung oder Müllentsorgung; Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime; Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten), Kindergärten, Bibliotheken, Museen; Verwaltungsgebäude wie beispielsweise Rathäuser und Botschaften…

VB-080011. Besondere Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

11. Besondere Bestimmungen Die mit der Vollziehung des AWG 2002 betrauten Behörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowiedie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind im Rahmen ihrer Befugnisse gemäß § 82 AWG 2002 zur Kontrolle von Abfällen berechtigt. Zu diesen Befugnissen gehört gemäß § 75 Abs. 4 AWG…

VB-08001.1.1. Öffentliche Interessen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.1. Öffentliche Interessen (1) Nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 ist die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten, wenn anderenfalls 1.die Gesundheit des Menschen gefährdet oder unzumutbare Belästigungen bewirkt werden können, 2.Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen…

VB-08002.1.2. Verwaltungsübertretungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

2.1.2. Verwaltungsübertretungen Gemäß § 83 Abs. 8 AWG 2002 haben die Zollorgane weiters durch 1.Maßnahmen zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen, sowie durch 2.Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, an der Vollziehung des § 79 Abs. 1 Z 1…

VB-0800Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

Anlage 3 Liste der für die Beurteilung von Abfall zuständigen Stellen bei den Ämtern der Landesregierungen | Landesregierung | Telefonnummer | E-Mail | Wiener Landesregierung Wiener Umweltschutzabteilung Magistratsabteilung 22 Dresdner Straße 45 1200 Wien | 01/4000 -73440 | post@ma22.wien.gv.at…

VB-08001.2. Altstoffbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.2. Altstoffbegriff (1) In rechtlicher Hinsicht sind Altstoffe auf jeden Fall Abfälle mit der Konsequenz, dass auch für Altstoffe die Vorschriften des AWG 2002 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen anzuwenden sind. (2) Gemäß § 5 AWG 2002 gelten Altstoffe solange als Abfälle…

VB-08001.1.3. Subjektiver Abfallbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff (1) Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich…

VB-08008.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

8.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung (1) Die Verbringung von Abfällen des Anhangs III, des Anhangs IIIA und des Anhangs IIIB der EG-VerbringungsV (siehe Anlage 1) von mehr als 20 kg zur Verwertung unterliegt gemäß Artikel…

VB-08008.2. Grüne Abfallliste
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

8.2. Grüne Abfallliste (1) Für die in Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV (Grüne Abfallliste - siehe Anlage 1) angeführten Abfälle bestehen die in Abschnitt 8.2.1., Abschnitt 8.2.2., Abschnitt 8.2.3 und Abschnitt 8.2.4…

VB-08002.3. Pflichten der Parteien
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.3. Pflichten der Parteien (1) Gemäß § 75 Abs. 5 AWG 2002 haben die durch das AWG 2002 verpflichteten Personen oder die Beauftragen dieser Personen den Zollorganen und den von diesen herangezogenen Sachverständigen das Betreten der Liegenschaften und Gebäude, das Öffnen und Besichtigen der Behältnisse…

VB-0800Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 2 Vordruckmuster Muster 1 - Notifizierungsformular [Grafik]   [Grafik]   [Grafik] .

VB-08009.2. Klärung von Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

9.2. Klärung von Zweifelsfragen (1) Zur raschen und unbürokratischen Klärung von Zweifelsfällen (Abfall oder nicht) kann vor Veranlassung eines Feststellungsverfahrens versucht werden, die bestehenden Zweifel durch Rückfrage beim zuständigen Amt der Landesregierung (siehe Anlage 3) oder beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation…

VB-08009. Feststellungsverfahren
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…

VB-08001.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall (1) Der Abfallbegriff des AWG 2002 ist nicht deskriptiv (= beschreibend, was Abfall ist), sondern normativ (= festsetzend, was Abfall im Sinne dieses Gesetzes sein soll). (2) Die alternative Kombination aus…

VB-08002a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

2a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern 2a.1. Gewerbsmäßige Beförderung nicht gefährlicher Abfälle (1) Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle (ausgenommen POP-Abfälle, siehe Abschnitt 1.1. Abs. 7) befördert, hat gemäß § 15 Abs. 7 AWG 2002 bei der Beförderung ein Dokument mitzuführen, aus welchem der Übergeber…

VB-0800Muster 2 - Begleitformular
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Muster 2 - Begleitformular [Grafik]   [Grafik]  

VB-08001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Abfälle (1) Als Abfälle gelten gemäß § 2 AWG 2002 bewegliche Sachen, a)deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder b)deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (siehe Abschnitt 1.1…