…ist iSd § 212a Abs. 3 BAO inhaltlich mangelhaft. Es ist nach § 85 Abs. 2 BAO vorzugehen (Mängelbehebungsauftrag); siehe Rz 546. Rz 546: Notwendigkeit eines Mängelbehebungsverfahrens gemäß § 85 Abs. 2 BAO Unterbleibt in den Fällen des § 85 Abs. 2 BAO eine fristgerechte Mängelbehebung, so ist ein…
…Es bestehen aber keine Bedenken, in solchen Fällen ein Mängelbehebungsverfahren iSd Rz 110 und 111 durchzuführen. Rz 128: Abgabenrechtliche Begünstigungen kommen weiters dann nicht in Betracht, wenn zur Erreichung der festgelegten begünstigten Zwecke in der Rechtsgrundlage nicht verankerte Mittel (insbesondere solche zur Finanzierung der Körperschaft…
…vorgesehene Weg der Einreichung nicht eingehalten und die Spendenbegünstigung in anderer Form beantragt, liegt verfahrensrechtlich kein Antrag vor, sodass auch eine Mängelbehebung nicht in Frage kommt. Dagegen ist bei mangelhaften Anträgen ein Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 erster Satz BAO durchzuführen. Rz 1324b: Dem Antrag…
…Rückzahlungsantrag via Telefax, somit auf eine unzulässige Art eingebracht, ist dieser rechtsunwirksam. Daraus folgt auch, dass kein durch ein Mängelbehebungsverfahren im Sinne des § 85 BAO behebbares Formgebrechen vorliegt, zumal sich diese Bestimmungen nur auf schriftliche Eingaben der Parteien beziehen (VwGH 27.11.2003, 2002/06…
…sie als für die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen als relevant erscheinen. Liegen eine oder mehrere sonstige Bewilligungsvoraussetzungen ggf. nach fruchtloser Aufforderung, die fehlenden Informationen nachzureichen (Mängelbehebungsverfahren), nicht vor, so ist der Bewilligungsantrag nach Wahrung des Parteiengehörs ohne Einleitung einer Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen abzuweisen. Erst…
…Betracht kommenden Betrages, so ist nach § 85 Abs. 2 BAO (Mängelbehebungsverfahren) vorzugehen. Rz 470: Wird im Fall einer Wiederaufnahme des Verfahrens in der Bescheidbeschwerde die Aufhebung der die Wiederaufnahme verfügenden Bescheide und damit der Wegfall der neuen Sachbescheide (§ 307 Abs. 3 BAO) begehrt, so erübrigt…
Anlage 5 Beanstandungsprotokoll (zur Feststellung von Mängeln) [Grafik]
…4a Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers und eine aktuelle Fassung der Rechtsgrundlage der Organisation beizulegen (siehe dazu Rz 1345d). Bei mangelhaften Anträgen (zB Fehlen der Bestätigung) ist ein Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 erster…
…mit Bescheid (Zurücknahmebescheid) auszusprechen, dass die Eingabe als zurückgenommen gilt. Ein Mängelbehebungsauftrag ist jedoch nicht zu erlassen, wenn die Eingabe von vornherein offenkundig aussichtslos (etwa verspätet oder von einem nicht hiezu Legitimierten eingebracht) ist (siehe Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO vom 09…
39.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln 39.3.5.1. Einleitung des Prüfungsverfahrens Bei Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Echtheitsbescheinigung, die im Zuge der Abfertigung nicht zerstreut werden können, ist ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Ein Prüfungsverfahren ist insbesondere immer dann einzuleiten, wenn begründete Zweifel…
2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…
39.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln Hat die Prüfung der Echtheitsbescheinigung, der Begleitpapiere oder der Sendung selbst gemäß den vorstehenden Punkten Mängel ergeben, ist wie folgt vorzugehen: Unbedeutende formelle Mängel der Echtheitsbescheinigungen oder geringfügige Abweichungen der Angaben in den Echtheitsbescheinigungen von den Angaben der…
2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens Die pV ist ein Verfahren, dass eine Zollbegünstigung ermöglicht, wenn Unionswaren in einem Drittland be- oder verarbeitet werden und anschließend das daraus hergestellte Produkt, das Veredelungserzeugnis, wieder in die EU eingeführt wird, wobei der Anteil an Unionswaren in den…
2.2. Einfuhrkontrolle 2.2.1. Konformitätsbescheinigung, Kontrollbescheinigung (1) Die Einfuhrkontrolle obliegt fachlich befähigten Kontrollorganen, die vom Bundesamt für Ernährungssicherheit bestellt werden. (2) Der Anmelder hat das Einlangen von Waren, die der Einfuhrkontrolle unterliegen, am Ort der Zollabfertigung dem zuständigen Kontrollorgan gemäß § 3 Abs. 1…
4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…
1.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle Nach Art. 304 UZK-IA sind die Waren jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführen. Die Durchgangszollstelle erfasst den Grenzübergang der Waren anhand der Angaben zum Unionsversandverfahren, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat. Die Durchgangszollstelle unterrichtet…
6.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren Siehe hiezu Abschnitt 7. (Eingaben im Betriebskontinuitätsverfahren). 6.9. Nachprüfungsverfahren Versandscheine Zur Verhütung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen prüfen die Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen die Vermerke auf den Versandscheinen nach, wenn anscheinend ein Fehler gemacht wurde oder Zweifel…
Artikel 260 Kostenlos ausgebesserte Waren (1) Wird den Zollbehörden nachgewiesen, dass die Waren entweder aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht oder wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers kostenlos ausgebessert wurden, so ist eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben zu gewähren. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung…
2.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung Die Zollbehörden sind verpflichtet, sowohl die Abwicklung der bewilligten Vereinfachung selbst als auch die erteilten Bewilligungen zu überwachen. 2.4.1. Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung…
9.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der Lieferantenerklärung bzw. der Langzeit-Lieferantenerklärung kann stichprobenweise oder immer dann erfolgen, wenn die Zollbehörden des Landes, in dem die Erklärung bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder bei der Ausfertigung einer…