1. Allgemeines Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften, welche an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (zB §§ 131, 132 BAO) zu beachten. Die Kassenrichtlinie 2012 soll die Fragestellungen beantworten, die aufgrund der fortschreitenden…
…Aufzeichnungen und der Erfassung von Geschäftsvorfällen festgelegt. Diese Rechtsvorschriften sind - neben anderen - für Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und Kassensysteme maßgebend. Im Hinblick auf die maschinelle oder datenträgergestützte Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen sind daher folgende Grundsätze auch für die Nutzung von Registrierkassen oder PC…
…sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen (bzw. des Kassensystems, das als Grundlage für die Losungsermittlung dient und somit Voraussetzung für die sachliche Richtigkeit von Büchern und Aufzeichnungen darstellt) in Zweifel zu ziehen, sind die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen (§ 184 Abs. 3…
…nach der jeweiligen technischen Vergleichbarkeit mit den Kassentypen. 6.2. Taxameter Taxameter dienen - auf Basis von Taxitarifen - der Berechnung von Fahrpreisen in Taxis. Wenn sie zur Losungsermittlung bzw. zur Erstellung von Kassenbelegen eingesetzt werden, richten sich ihre Dokumentationsgrundlagen nach der jeweiligen technischen Vergleichbarkeit mit den…
…nachprüfbar ist) kann die Qualität der Nachprüfbarkeit und Ordnungsmäßigkeit von Registrierkassen bzw. der Losungsermittlung erhöhen. So kann mit der Vergabe fortlaufender Rechnungsnummern bei freiwilliger Belegerteilung und Ausfolgung der Kassenbelege an alle Kunden, die Rechnungsnummer des Kassenbelegs mit der im System gespeicherten Rechnungsnummer verglichen und damit…
…dies auf Geschäftsvorfälle lt. BAO, die im Rahmen von Kassensystemen oder sonstigen in der Richtlinie geregelten Aufzeichnungssystemen erfasst werden. Geschäftsvorfälle, die nicht im Rahmen dieser Systeme zu erfassen sind und auf die Losungsermittlung keine Auswirkungen haben (zB Teilwertabschreibungen, Vermögensverlagerungen), sowie Prozesse, die über die in…