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Findok · Richtlinien

KRL 2012

6. Sonstiges

geltende FassungRichtlinieBMF-010102/0007-IV/2/2011gilt ab 28.12.2011

Inhaltsverzeichnis der KRL 2012

Wortlaut laut Findok

6. Sonstiges 6.1. Kassenwaagen Kassenwaagen sind Registrierkassen gleichzuhalten. Ihre Dokumentationsgrundlagen richten sich nach der jeweiligen technischen Vergleichbarkeit mit den Kassentypen. 6.2. Taxameter Taxameter dienen - auf Basis von Taxitarifen - der Berechnung von Fahrpreisen in Taxis. Wenn sie zur Losungsermittlung bzw. zur Erstellung von Kassenbelegen eingesetzt werden, richten sich ihre Dokumentationsgrundlagen nach der jeweiligen technischen Vergleichbarkeit mit den Kassentypen. Die Grundlagenaufzeichnungen zur Überprüfung der Bareinnahmen sind für jedes Taxi getrennt zu führen. 6.3. Sonstige Einrichtungen Bei sonstigen Einrichtungen wie zB Fakturierungsprogrammen, branchenspezifischen Softwareprogrammen, die der Rechnungserstellung dienen bzw. mit der Losungsermittlung verknüpft sind und damit verbundene Geschäftsprozesse darstellen, wie zB Bestellwesen, Reservierungen, gelten ebenfalls die in Abschn. 2. und 3. angeführten rechtlichen Kriterien der Ordnungsmäßigkeit und die dabei erstellten Grundaufzeichnungen sind entsprechend aufzubewahren. Soweit diese Einrichtungen mit den jeweiligen Kassentypen vergleichbar sind, sind die technischen Bestimmungen analog anzuwenden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010102/0007-IV/2/2011
Stammnummer
57097
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
28.12.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF