RIS AI
7 117 Treffer428 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 11181–1122942.5.15 § 70 EStG 1988 bis § 84 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…ab, sondern hebt sie für eventuelle Steuernachzahlungen im Inland oder im Ausland auf. Ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber die einbehaltene Steuer nicht abführt? Wie ist im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung vorzugehen, wenn der Arbeitgeber Beträge für allfällige Steuerzahlungen des Arbeitnehmers zurückbehalten hat, aber feststeht, dass…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…

LStR 2002 Rz 123331.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

31.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1233c: Nachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) erstellte Lohnzettel stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen die…

LStR 2002 Rz 1063542.5.7 § 19 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

… 19 EStG 1988 Rz 10635: § 19 EStG 1988 - Zufluss von Geschäftsführerbezügen (Rz 635) (1999) Anlässlich der großen Zahl von Insolvenzverfahren ergibt sich in der Lohnsteuerprüfungspraxis immer häufiger das Problem, ob insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern trotz Nichtauszahlung von Bezügen bereits ein Zufluss infolge Verzichts erfolgt und…

LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988) Rz 908d: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1…

LStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…sind ab 1. Jänner 2002 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2001) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten oder die Lohnsteuerrichtlinien 1999 bzw. die diese ergänzenden…

LStR 2002 Rz 1203–120427 LOHNSTEUERANMELDUNG (§ 80 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

27 LOHNSTEUERANMELDUNG (§ 80 EStG 1988) Rz 1203: Die in den Fällen des § 80 Abs. 1 EStG 1988 eingeräumte Möglichkeit einer Verpflichtung zur Lohnsteueranmeldung ist im Falle des Gebrauches dieser Möglichkeit durch Bescheid auszusprechen. Diese Verpflichtung kann befristet oder auch ohne Setzung einer Frist bis auf…

LStR 2002 Rz 927–92915.3 Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

15.3 Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 927: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, wenn im Inland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des § 81 EStG 1988 besteht. Hat ein ausländischer Arbeitgeber im Inland keine Betriebsstätte…

LStR 2002 Rz 1220–122331 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

31 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988) 31.1 Allgemeines Rz 1220: Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt oder der Österreichischen Gesundheitskasse ohne besondere Aufforderung für alle im abgelaufenen Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer einen Lohnzettel zu übermitteln. Bei Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation eines Betriebes ist der Lohnzettel bereits zu…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Lohnsteuer) § 80 EStG 1988 (Lohnsteueranmeldung) § 84 EStG 1988 (Lohnzettel) § 86 Abs. 1 EStG 1988 (Lohnsteuerprüfung) § 90 EStG 1988 (Auskunftspflicht) § 92 Abs. 2 EStG 1988 (Auslandsbeamte). Rz 84: Ist nach diesen Bestimmungen eines der beiden Finanzämter für die Erhebung der Lohnsteuer zuständig, knüpft das Kommunalsteuergesetz 1993…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Kommunalsteuerprüfung) ist nach Maßgabe des § 86 EStG 1988 (Lohnsteuerprüfung) von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt bzw. nach Maßgabe des § 41a ASVG von der Österreichischen Gesundheitskasse bzw. von der BVAEB durchzuführen. Wird die Lohnsteuerprüfung vom Finanzamt durchgeführt, hat sich dieses für die Durchführung…

LStR 2002 Rz 1183–118523 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…beiden Fällen gelangt nur die um die Lohnsteuer gekürzte (Netto-)Leistung an den bezugsberechtigten Arbeitnehmer zur Auszahlung. Die Bestimmungen des § 86 EStG 1988 (Lohnsteuerprüfung) und § 87 EStG 1988 (Verpflichtung der Arbeitgeber) werden durch die Ausgliederung der Abfertigungsvorsorge ebenfalls nicht berührt. Rz 1183a: Gemäß § 1 Abs…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Lohnzettel) § 86 Abs. 1 EStG 1988 (Lohnsteuerprüfung) § 90 EStG 1988 (Auskunftspflicht) § 92 Abs. 2 EStG 1988 (Auslandsbeamte). Das für die Lohnsteuerprüfung zuständige Finanzamt ist zuständig für die Prüfung gemäß § 12 CFPG. Das Finanzamt, das den Grundsteuermessbetrag festzusetzen hat, ist…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1967) für März 2014 wird am 15. April 2014 (dem Fälligkeitstag) in Höhe von 3.000 Euro entrichtet. Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) erfolgt eine Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für März 2014 in der Höhe von 9.000 Euro. Die Nachforderung beträgt somit 6.000…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…eine Nichtfestsetzung oder Herabsetzung von Säumniszuschlägen bzw. eine Aufhebung von Säumniszuschlagsbescheiden zu beantragen. Der Antrag auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen kann übrigens auch vor Erlassung der Säumniszuschlagsbescheide gestellt werden. Er kann daher beispielsweise bereits in der Schlussbesprechung einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 Abs. 1 EStG 1988) eingebracht werden…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…vorgenommen wird, welchen Wert der Vorschlag eines Arbeitnehmers für seinen Betrieb besitzt (siehe auch Rz 11093a). Rz 11093a: § 67 Abs. 7 EStG 1988 - Verbesserungsvorschläge (Rz 1093a) (1996) Bei Lohnsteuerprüfungen wurde festgestellt, dass Bank- und Kreditinstitute aufgrund von Betriebsvereinbarungen, die innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer gelten, unter…

LStR 2002 Rz 1201–120226 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

26 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988) Rz 1201: Nach § 79 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die er in einem Kalendermonat einbehalten hat, an das FA der BetriebsstätteFinanzamt abzuführen. Dies gilt auch in Fällen der Einbehaltung gemäß Rz 927. Die…