16.2.1.8.3 Beteiligung am Liquidationsgewinn Rz 1195: Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 liegen vor, wenn sie auf die Lebensdauer der emittierenden Gesellschaft abgestellt sind. Dieser Grundsatz schließt allerdings eine Abschichtung vor der Liquidation der Körperschaft nicht…
…Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2011). Auch im Fall der Liquidation einer Kapitalgesellschaft, deren Betrieb Liebhaberei darstellt, ist ungeachtet dessen, dass auf Ebene der Kapitalgesellschaft ein Liquidationsgewinn nicht anzusetzen ist, das zur Verteilung gelangende Abwicklungsguthaben beim Gesellschafter von § 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 (bzw. …
…tatsächlich abgewickelt, ist gemäß § 19 KStG 1988 der Liquidationsgewinn der Besteuerung zu Grunde zu legen. Rz 30a: Ab 1.8.2023 ermöglicht § 8 Z 1 EU-UmgrG auch die grenzüberschreitende "Umwandlung" auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage: Die Umwandlung nach dem EU-UmgrG bezeichnet einen Vorgang, nach dem…
…Rz 398. 4.1.1.1.3. Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne, Wertpapier- und Liquidationsgewinne Rz 389: Abweichend von den Bestimmungen für Wertpapierfonds normiert § 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht…
…Als Veräußerung gelten auch alle Maßnahmen, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen (zB Zuwendung einer Beteiligung an einen ausländischen Begünstigten), und Liquidationsgewinne, letztere unabhängig vom Beteiligungsausmaß. Beteiligungsveräußerungsvorgänge, bei denen das Verfügungsgeschäft (der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an der Beteiligung) vor dem 1…
…ihrem Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgüter einzeln veräußern, sondern muss sie an den/die Letztbegünstigten unter Aufdeckung von stillen Reserven herausgeben. Der Liquidationsgewinn ist de jure körperschaftsteuerpflichtig, es wird sich allerdings im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an den oder die Letztbegünstigten praktisch keine Besteuerungsgrundlage ergeben.
2.6. Umwandlung und Unternehmensgruppen 2.6.1. Allgemeines Rz 619: Zu den Grundfragen der Gruppenbesteuerung im Zusammenhang mit Umgründungen siehe Rz 349, Rz 349a und Rz 349b. 2.6.2. Veränderung innerhalb einer Unternehmensgruppe 2.6.2.1. Umwandlung von inländischen Gruppenmitgliedern 2.6…
…darstellen, sowohl bei Einkommen- als auch bei Körperschaftsteuerpflichtigen begünstigt. Der Begriff "Sanierungsgewinn" hat im Einkommensteuerrecht außerhalb des Anwendungsbereiches des § 2 Abs. 2b EStG 1988 keine Bedeutung mehr. 5. Liquidationsgewinne iSd § 19 Abs. 2 KStG 1988, unabhängig davon, ob sie innerhalb des Besteuerungszeitraumes im Sinne des …
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
…andere während der Abwicklung anfallende Erträgnisse samt den jeweils damit verbundenen Aufwendungen, also alle Betriebsvermögensänderungen innerhalb des Liquidationszeitraumes. Aufgrund der einheitlichen Ermittlung des Liquidationsgewinnes sind Verluste, die in einem späteren Wirtschaftsjahr des Liquidationszeitraumes erlitten werden, mit Gewinnen eines früheren Jahres des Liquidationszeitraumes aufzurechnen und umgekehrt.…
20.2.2.6 Liquidation Rz 6172: Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gilt auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6…
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…
18.2.8 Methoden der Ermittlung Rz 5690: Der Veräußerungsgewinn kann auf Grund der so genannten Brutto- oder Nettomethode ermittelt werden. Die Nettomethode, bei der der Veräußerungsgewinn über das Buchkapitalkonto ermittelt wird, entspricht der gesetzlichen Bestimmung im § 24 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Bruttomethode…
16.2.2.6 Gewinne aus der Veräußerung oder Beendigung von Auslandsbeteiligungen 16.2.2.6.1 Allgemeines Rz 1214: Nach § 10 Abs. 3 erster Satz 1 KStG 1988 bleiben Gewinne, Veräußerungsgewinne, -verluste und sonstige Wertänderungen aus einer internationalen Schachtelbeteiligung außer Ansatz, sofern keine Option…
…Betroffene Körperschaften Rz 1424: § 19 KStG 1988 sieht in einer gewissen Analogie zum einkommensteuerrechtlichen Tatbestand des § 24 EStG 1988 die Besteuerung des Liquidationsgewinnes und damit eine Schlussbesteuerung vor, um die Besteuerung gebildeter stiller Reserven sowie noch nicht realisierter Gewinne, die nach dem imparitätischen Realisationsprinzip (noch…
…die Kapitalgesellschaft, welches durch Begebung eines Wertpapiers (Genussschein) verbrieft werden kann. Dieses Wertpapier ist ohne Vorliegen besonderer Umstände (Beteiligung am gesamten Gewinn und Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn - Substanzgenussrecht siehe weiter unten) stets ein Forderungswertpapier (obligationenähnliche Genussrechte). Derartige Genussrechte sind Kapitalforderungen iSd § 27 Abs. 2 Z…
…1452: Befinden sich die Anteile der abgewickelten Gesellschaft im Betriebsvermögen einer natürlichen Person, erhöhen sich durch einen Liquidationsgewinn deren betriebliche Einkünfte um die Differenz zwischen den Forderungen auf das Abwicklungsguthaben (beim Bilanzierer) bzw. dem vereinnahmten Abwicklungsguthaben (beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner) und dem Buchwert des Anteils…
…Aufgabetatbestand siehe § 19 Abs. 2 KStG 1988) und Liquidationsgewinn (siehe § 19 Abs. 2 KStG 1988) zu unterscheiden. Zu den formellen Vorschriften für die Gewinnermittlung und für den Gewinnermittlungszeitraum siehe EStR 2000 Rz 402. zu unterscheiden. Zu den formellen Vorschriften für die Gewinnermittlung und für den…
…Die gesellschafterähnliche Stellung ist auf Grund des Gesamtbildes zu beurteilen. Unter die Befreiungsvorschrift fällt nur sozietäres Genussrechtskapital, das durch die Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der emittierenden Körperschaft gekennzeichnetverbunden ist. Beide Voraussetzungen (Erfolgs- und Substanzbeteiligung) müssen gemeinsam vorliegen (siehe auch EStR 2000 Rz 6141…
…übertragenden Körperschaft nach § 20 KStG 1988 zu einem Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1988 bzw. einem Tauschgewinn gemäß § 6 Z 14 EStG 1988 oder zu einem Liquidationsgewinn gemäß § 19 KStG 1988 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988. Rz 1456: § 20 KStG 1988…