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9 Treffer1579 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1251–12595.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 22 Z 1 bis 3 und 5 und/oder 23 EStG 1988) gleichartige oder zumindest annähernd gleichwertige Leistungsansprüche aus einer Einrichtung der Berufsvertretung haben oder eine Selbstversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung eingehen. 5.5.1.4.2 Steuerliche Leitlinien Rz 1253: Machen gesetzliche berufliche Vertretungen…

EStR 2000 Rz 1260–12665.5.1.4.8 Alterszuschlag
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Betriebsausgabe dar. 5.5.1.4.10 Angehörigenzuschlag Rz 1263: Das Opting-Out nach § 5 GSVG setzt im Hinblick auf die geforderte Gleichartigkeit oder zumindest annähernde Gleichwertigkeit der Leistungsansprüche eine dem § 83 GSVG gleichkommende Anspruchsberechtigung für Angehörige voraus. Rz 1264: Soweit ein Gruppenkrankenversicherungsvertrag keine kostenlose…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…hinaus auch in sonstigen Fällen vor, in denen kraft obrigkeitlichen Eingreifens ein Eigentumsübergang auf einen Dritten bewirkt wird, wie zB bei der Verwertung von Ansprüchen auf Leistungen von Sachen, bezüglich derer der Leistungsanspruch gepfändet wurde, und bei der Verwertung von Sachen, die gemäß § 225 Abs…

EStR 2000 Rz 2395–24176.8 Rechnungsabgrenzungsposten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…dann nicht bilden, wenn die künftigen Ausgaben im Entgelt einkalkuliert sind (VwGH 19.3.1986, 83/13/0109). Versicherungsverhältnisse Rz 2409: Diese führen bei über den Bilanzstichtag hinausgehenden Leistungsansprüchen zur Berechtigung, Rechnungsabgrenzungsposten nach den allgemeinen Regeln zu bilden. Wettbewerbsverbote Rz 2410: Solche Verbote (Verzicht, Stilllegung)…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung 4.2.1 Anspruchsberechtigung Rz 208: Der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben ist gemäß § 2 Abs. 2 EnAbgVergG für jeden einzelnen Betrieb zu stellen. Ein Betrieb bzw. eine betriebliche Einheit, für die ein eigener Vergütungsantrag einzubringen ist, ist jedenfalls bei…

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

4.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011): Rz 223: Ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht nur für einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Kein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht demnach, wenn schon dem Grunde nach keine betriebliche Tätigkeit…

LStR 2002 Rz 628–6297.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs Rz 628: Die kraft Nachversteuerung anzufordernde Einkommensteuer ist weder eine Vorauszahlung, noch eine zu veranlagende Abgabe, noch ein Steuerabzugsbetrag. Der Anspruch auf Nachforderung der Einkommensteuer entsteht, wenn der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht ist (§ 4 Abs. 1 BAO). Rz 629: Wird ein…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…