…Kulanzleistungen Rz 3486: Siehe Rz 3313 und 3319. Leasing Rz 3487: Eine Rückstellung des Leasinggebers für eine Beteiligung des Leasingnehmers am Verwertungserlös aus der Veräußerung des Leasinggutes nach erfolgter Beendigung des Leasingvertrages ist unzulässig. Lehrlingsausbildung Rz 3488: Schließt ein Unternehmer Lehrverträge unter üblichen Voraussetzungen ab…
15.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren Rz 1011a: Siehe "Lehrbeauftragte", Rz 992 ff. 15.4.5.41 Unterrichtende Tätigkeit Rz 1012: Siehe Rz 992 bis 993. Rz 1013: Musiklehrer: Die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen…
42.5.12 § 47 EStG 1988 Rz 10934: § 47 EStG 1988 - Merkmale eines Dienstverhältnisses - Publikumsdienste (Rz 934) (2009) Die Arbeitsverhältnisse von im Publikumsdienst beschäftigten Personen eines Theaters (Garderobiere, Platzanweiser, Programmverkäufer) weisen die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit auf. Es besteht auch die Möglichkeit, sich vertreten zu…
15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…
15.4.5.8 Ferialpraktikanten Rz 976: Ferialpraktikanten stehen regelmäßig in einem Dienstverhältnis. Gerade ein Ausbildungs- oder Weiterbildungsverhältnis spricht zwingend dafür, dass Praktikanten in ihrer Tätigkeit angeleitet werden, sohin "unter der Leitung des Arbeitgebers" stehen (VwGH 31.3.1987, 86/14/0163). Auch eine differenzierte…
5.4.6.3 Werkverträge und ähnliche Leistungsbeziehungen Rz 1177: Bei einem Werkvertrag schuldet der Leistende aus zivilrechtlicher Sicht gemäß § 1165 ABGB nicht seine Arbeitskraft, sondern einen bestimmten Arbeitserfolg ohne persönliche Weisungsgebundenheit. Die für derartige Verträge geltenden Grundsätze sind analog bspw. auch auf Vermittlungs- und…