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LStR 2002 Rz 1011–101615.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

15.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren Rz 1011a: Siehe "Lehrbeauftragte", Rz 992 ff. 15.4.5.41 Unterrichtende Tätigkeit Rz 1012: Siehe Rz 992 bis 993. Rz 1013: Musiklehrer: Die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…

LStR 2002 Rz 85012.5.2.5 Hilfsmittel
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

12.5.2.5 Hilfsmittel Rz 850: Hilfsmittel im Sinne des § 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder…

LStR 2002 Rz 992–99415.4.5.21 Lehrbeauftragte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…

EStR 2000 Rz 5262–526616.2.8 Unterricht, Erziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

16.2.8 Unterricht, Erziehung Rz 5262: Unterrichtende Tätigkeit ist jede Art persönlicher Lehrtätigkeit und beinhaltet die Vermittlung von Fähigkeiten und meist komplexerem Wissen. Fernunterricht ist unterrichtend, wenn individuell auf die einzelnen Schüler eingegangen wird. Rz 5263: Erzieherische Tätigkeit ist eine Betätigung zur planmäßigen körperlichen…

ZK-250010. Listen
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

10. Listen 10.1. Erläuternde Listen Soweit die Listen in den Leitlinien ABl. Nr. C 269 vom 24.09.2001 S. 1 verlautbart wurden, sind sie - mit nationalen Ergänzungen - dieser Arbeitsrichtlinie angeschlossen. 10.1.1. Liste Berufsausrüstung (Art. 226 UZK-DA) A. Ausrüstung für Presse…

ZK-1090Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-1090 (Zollentrichtungskurse) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

LStR 2002 Rz 2775.5 Arbeitsmittel (§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.5 Arbeitsmittel (§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 277: Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden. Unter Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten zu verstehen, sondern alle Hilfsmittel, die zur Erbringung der vom Arbeitnehmer…

LStR 2002 Rz 3535.9.10 Fachliteratur
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.10 Fachliteratur Rz 353: Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar (zB Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu…

ZK-0690Anlage 4
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

Anlage 4 Kommentar WZO 23.1 Untersuchung der Definition "Begleitumstände des Kaufgeschäfts" nach Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a hinsichtlich der Verwendung von Verrechnungspreisstudien (13) 1.Ziel dieses Kommentars ist es, eine Orientierungshilfe bei der Verwendung einer in Übereinstimmung mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien erstellten Verrechnungspreisstudie…

KRL 20124.3. Weitere Unterlagen / Begriffsdefinitionen / Inhalte
geltende FassungRichtlinien28.12.2011

4.3. Weitere Unterlagen / Begriffsdefinitionen / Inhalte Verfahrensdokumentation Bedienungsanleitung, Handbuch, Konfigurationsanleitung, Einrichtungsprotokolle und sonstige zur Kasse gehörende Organisationsunterlagen. Aus der Verfahrensdokumentation soll der Inhalt, Aufbau und Ablauf des Abrechnungsverfahrens und der Umfang der tatsächlichen Nutzung von etwaigen Teilprogrammen (zB integriertes Warenwirtschaftssystem) vollständig ersichtlich sein. Insbesondere muss…

EStR 2000 Rz 8021–803130.2.2.5.2 Entlastung auf Grund von DBA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

30.2.2.5.2 Entlastung auf Grund von DBA 30.2.2.5.2.1 Entlastung auf Grund der DBA-Entlastungsverordnung Rz 8021: Sind steuerabzugspflichtige Einkünfte ganz oder teilweise auf Grund von DBA von der inländischen Steuer zu entlasten, kann dies unter den in…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

42.5.12 § 47 EStG 1988 Rz 10934: § 47 EStG 1988 - Merkmale eines Dienstverhältnisses - Publikumsdienste (Rz 934) (2009) Die Arbeitsverhältnisse von im Publikumsdienst beschäftigten Personen eines Theaters (Garderobiere, Platzanweiser, Programmverkäufer) weisen die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit auf. Es besteht auch die Möglichkeit, sich vertreten zu…

UStR 2000 Rz 1075–11067.4. Ausfuhrnachweis allgemein
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

7.4. Ausfuhrnachweis allgemein Rz 1075: Über die erfolgte Ausfuhr muss ein Nachweis, dass der Liefergegenstand ins Drittland befördert oder versendet wurde, vorliegen. Wie der Unternehmer den Ausfuhrnachweis zu führen hat, regelt das Gesetz (§ 7 Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994). Sind die vorgelegten…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

42.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366 Rz 10343: § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Familienzusammenführung - Berufsoffizier des Bundesheeres (Rz 343 und Rz 354) (1994) Der Antragsteller ist Berufsoffizier des Bundesheeres. In der Zeit vom 28.7. bis 29.8.1992 war er im…

ZK-2540Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.05.2021

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2540 (Endverwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…

ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

EStR 2000 Rz 1376–13775.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…

LStR 2002 Rz 857–86212.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

12.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe Rz 857: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, sind durch Gewährung eines Freibetrages gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…