15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…
15.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren Rz 1011a: Siehe "Lehrbeauftragte", Rz 992 ff. 15.4.5.41 Unterrichtende Tätigkeit Rz 1012: Siehe Rz 992 bis 993. Rz 1013: Musiklehrer: Die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen…
…Haupttätigkeit mehr vorliegt. § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 ist auf diese Personengruppe daher nicht anwendbar. Werden Lehrbeauftragte oder Beamte für Institute einer Universität oder Einrichtungen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit tätig, liegt gemäß § 155 Abs. 4 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 in Verbindung mit § 37…
…1988 (Eingliederung, Weisungsgebundenheit usw.) ausgeübt wird oder ein Dienstverhältnis gesetzlich unterstellt wird. Dies ist insbesondere bei Ausübung einer Nebentätigkeit im Sinne des § 37 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 und auf Grund vergleichbarer gesetzlicher Regelungen (siehe Rz 688a) sowie bei Lehrbeauftragten (siehe Rz 992 ff) der Fall.
6.1.11. Schulen, Privatlehrer 6.1.11.1. Private Schulen und ähnliche Einrichtungen 6.1.11.1.1. Allgemeines Rz 874: Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit…
…auch für ausländische Lehrbeauftragte (zB Gastprofessoren), die beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus einer Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung im Inland vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes im Inland erzielen. Für steuerliche Belange sind sie als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Qualifiziert der Ansässigkeitsstaat des Lehrbeauftragten nach seinem…
…vgl. VwGH 22.2.1996, 94/15/0123; ein Lehrbeauftragter begründet nach hochschulorganisationsrechtlichen Vorschriften kein Dienstverhältnis zur Hochschule, dennoch sind die Einkünfte steuerrechtlich als solche aus nichtselbständiger Arbeit zu beurteilen). Für Krankenpflegeschüler/innen sind daher Lohnzettel gemäß § 84 EStG 1988 an das Finanzamt zu übermitteln…