5.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben) Rz 1318: Ergänzend zu den Sonderregelungen in § 4a Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 3 EStG 1988 werden in § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988…
…Zwecke gemäß § 37 BAO (vgl. VereinsR 2001 Rz 28 f, 82 ff). 3.Die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsaufgaben, der Entwicklung und Erschließung der Künste oder von der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr…
…vorgesehenen Liste der begünstigten Spendenempfänger angeführt ist. Bei diesen handelt es sich im Einzelnen um folgende Einrichtungen: 1.Einrichtungen, die im Wesentlichen mit Forschungs- und Lehraufgaben auf wissenschaftlichem Gebiet und damit verbundenen Publikationen oder Dokumentationen befasst sind (§ 4a Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG…
…der begünstigten Rechtsträger darstellenFall, geht der Status als Vorgängerorganisation verloren. Die Empfängerkörperschaften müssen sich im Wesentlichen unmittelbar mitIm Ergebnis ist somit ein nahtloser Übergang der Durchführung von Forschungsaufgaben oderErfüllung der Begünstigungsvoraussetzungen von der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben iSdVorgängerorganisation auf die aufnehmende § 4a Abs. 2 Z 1…
…betrifft und gemeinnützig im Sinne der dem Universitätsgesetz 2002 entspricht§§ 34 ff der Bundesabgabenordnung sind. Bei Zuwendungen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben im Sinne desIn Betracht kommen als begünstigte Einrichtungen Körperschaften gemäß § 4a1 Abs. 32 Z 4 bis 6 EStG1 und 2 KStG 1988…
…begünstigte Körperschaft kann daher anderen Körperschaftenteilweise oder ausschließlich Mittel für die Vergabe von Stipendien und Preisen für die Verwirklichung zumindest eines der Wissenschaft dienende Forschungsaufgaben oder für der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben sowie für damit verbundene wissenschaftliche Publikationen und Dokumentationen zuwendenvon ihr verfolgten begünstigten Zwecke verwenden…