3.2. Innerstaatliche Transporte von Nutz- und Zuchtrindern sowie Legehennen zur Schlachtung (1) Für Nutz- und Zuchttieren sowie Legehennen am Ende ihrer Nutzungsdauer, die für die Schlachtung vorgesehen sind, ist für innerösterreichische Transporte, bei denen der Versand- und Bestimmungsort in Österreich liegen, gemäß § 18 Abs…
…Junghennen bzw. Jungmasthühner, mindestens 660 Stk. Legehennen bzw. Mastputen, mindestens 1.460 Stk. Mastenten oder mindestens 100 Weidegänse je Hektar Photovoltaikfläche (umzäunte Fläche) auf dieser gehalten werden. Bei Haltung anderer Tiere wird man in der Regel (insbesondere bei Schafhaltung) nicht von jenen Reinerträgen aus der…
…Schweine ab dem ersten Zuchteinsatz. Babyferkel unter 10 kg sind in der Vieheinheit für Zuchtsauen enthalten und daher nicht gesondert zu erfassen. Legehennen sind Junghennen ab dem Zeitpunkt der Einstallung im Eierproduktionsbetrieb. Kleinpferde sind Pferde mit einem Stockmaß von höchstens 1,2 m. Rz 4148g…
Anlage 3 Kontrollbescheinigung für Bruteier [Grafik]
Anlage 4 Kontrollbescheinigung für Küken [Grafik]