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LStR 2002 Rz 467–4787.5.3.2 Kapitalversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.5.3.2 Kapitalversicherungen 7.5.3.2.1 Bindungsfrist Rz 467: Für Versicherungsverträge auf den Er- und Ablebensfall, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen worden sind, besteht eine Mindestbindungsfrist von 20 Jahren. Sie bemisst sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt…

LStR 2002 Rz 2224.3.5 Lebensversicherung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

4.3.5 Lebensversicherung Rz 222a: Nimmt der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, und wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von diesem an den Arbeitnehmer…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…es sich sowohl um einen an Kapitalanlagen gebundenen Rentenvertrag als auch um einen Rentenversicherungsvertrag. Ein Lebensversicherungsvertrag ist ein Versicherungsvertrag, bei dem sich der Aussteller gegen Entgelt verpflichtet, im Fall des Ablebens von einer oder mehreren Personen einen Betrag zu zahlen. Als Lebensversicherungsvertrag gelten auch Verträge…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…genannte Altersvorsorgekonto hinaus nimmt § 87 Z 2 GMSG von der Meldepflicht bestimmte Anlageinstrumente für andere Zwecke als die Altersvorsorge aus. § 87 Z 3 GMSG nimmt von der Meldepflicht weiters bestimmte Lebensversicherungsverträge aus. Gemäß § 87 Z 4 GMSG kann ferner ein Konto, dessen ausschließlicher Inhaber ein…

LStR 2002 Rz 464–4667.5.3 Lebensversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…siehe Rz 472 ff). Rz 466: Für die Abzugsfähigkeit ist erforderlich, dass die versicherte Person entweder selbst der Versicherungsnehmer ist oder dem begünstigten Personenkreis des Versicherungsnehmers angehört (VwGH 17.2.1993, 89/14/0249). Davon ausgenommen sind Lebensversicherungsverträge, die als Zukunftsicherungsmaßnahme vom Arbeitgeber abgeschlossen werden.

LStR 2002 Rz 483–4897.5.3.4 Einmalprämie
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…diesem Zusammenhang nicht maßgebend. Eine Erhöhung der Versicherungssumme auf Grund einer im Vertrag vorgesehenen Indexanpassung ist in keinem Fall als Novation anzusehen. Rz 488: Eine Übertragung von Lebensversicherungsverträgen von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes Versicherungsunternehmen ist nicht als Novation zu werten, wenn damit lediglich die…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Arbeitnehmer als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugerechnet wurden. Rz 10083: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Umwandlung bestehender Lebensversicherungsverträge (Rz 83) (2004) Einige Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern das Gehaltsumwandlungsmodell im Rahmen des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 an…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 4 Abs. 3 bis 6 GSpG nicht dem Glücksspielmonopol unterliegen. Diese sind traditionelle Warenausspielungen mit Glücksspielautomaten mit Höchsteinsatz 1 Euro, vorzeitig verloste Versicherungssummen bestimmter Lebensversicherungsverträge, Kleinausspielungen wie Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspiele, bei denen das zusammengerechnete Spielkapital der Ausspielungen im Kalenderjahr 4.000 Euro nicht übersteigt…

LStR 2002 Rz 458–4617.5 Beiträge und Versicherungsprämien (§ 18 Abs. 1 Z 1a und Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

7.5 Beiträge und Versicherungsprämien (§ 18 Abs. 1 Z 1a und Z 2 EStG 1988) 7.5.1 Begriff der Beiträge und Versicherungsprämien Rz 458: Als Sonderausgaben absetzbar sind Beiträge und Prämien für: freiwillige Krankenversicherung mit Ausnahme der als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähigen Beiträge zu…

LStR 2002 Rz 1344–134540.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

40.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung Rz 1344: In jedem Fall muss eine an den Versicherungsnehmer auf dessen Lebensdauer zu zahlende Rente im Sinne des § 108b Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vereinbart sein. Versicherte Person kann daher nur der Versicherungsnehmer selbst sein…

LStR 2002 Rz 137541.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben Rz 1375: Hat der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Antragstellung das 50. Lebensjahr bereits vollendet, bestehen hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages zwei Möglichkeiten: a) Der Steuerpflichtige kann sich für eine Laufzeit von mindestens 10…

LStR 2002 Rz 1401–140241.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall 41.16.1 Während der Ansparphase Rz 1401: Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z…

EStR 2000 Rz 6136–613920.2.1.10 Lebensversicherungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

20.2.1.10 Lebensversicherungen 20.2.1.10.1 Steuerpflichtige Einkünfte Rz 6136: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen auch bestimmte Vorteile im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um sogenannte "Einmalerlagsversicherungen", dh. im Versicherungsvertrag sind nicht laufende, im…

LStR 2002 Rz 136941.1.2 Mindestbindung 10 Jahre
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.2 Mindestbindung 10 Jahre Rz 1369: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge setzt die unwiderrufliche Verpflichtung voraus, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämien) zu verzichten. Eine vertraglich vereinbarte Mindestbindungsdauer von weniger…

LStR 2002 Rz 136040.14 Tod des Versicherungsnehmers
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

40.14 Tod des Versicherungsnehmers 40.14.1 Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und freiwillige Höherversicherung im Todesfall Rz 1360: Verstirbt der Versicherungsnehmer, treten die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Konsequenzen ein (allenfalls Witwen-, Waisenversorgung, Versorgung für Personen, mit denen der Erblasser…

LStR 2002 Rz 462–4637.5.2 Begünstigte Versicherungsunternehmen
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

7.5.2 Begünstigte Versicherungsunternehmen Rz 462: Versicherungsprämien sind nur dann abzugsfähig, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz oder Geschäftsbetrieb im Inland hat oder ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde. Rz 463: Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben, der Vertragspartei des Abkommens…

LStR 2002 Rz 137041.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003 Rz 1370: Verträge, die vor dem 01. August 2003 abgeschlossen wurden, stehen Prämien grundsätzlich bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres zu. Auf Grund der Übergangsbestimmungen (§ 124b Z 87 EStG 1988) besteht aber für derartige Verträge ein…

LStR 2002 Rz 131739.7.2 Tod des Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…

LStR 2002 Rz 490–4947.5.3.6 Rückvergütungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.5.3.6 Rückvergütungen Rz 490: Rückvergütungen lösen nur dann die im Folgenden angeführte Konsequenz aus, wenn der Vorgang nicht zu einer Nachversteuerung von Versicherungsprämien führt. Zu den Rückvergütungen zählen: Vorauszahlungen bzw. Rückzahlungen auf Grund eines Teilrückkaufes der Versicherung außerhalb der Nachversteuerungsfrist (zB Vorauszahlung…

LStR 2002 Rz 479–4827.5.3.3 Rentenversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.5.3.3 Rentenversicherungen Rz 479: Beiträge zu Rentenversicherungsverträgen, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen werden, sind nur abzugsfähig, wenn eine mindestens auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist. Für diese Verträge besteht keine Mindestbindungsfrist zwischen Versicherungsabschluss und erster Rentenauszahlung. Besteht die vertragliche…