20.2.1.10 Lebensversicherungen 20.2.1.10.1 Steuerpflichtige Einkünfte Rz 6136: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen auch bestimmte Vorteile im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um sogenannte "Einmalerlagsversicherungen", dh. im Versicherungsvertrag sind nicht laufende, im…
…oder zur Ermittlung der Höhe der Rente ein anzuwendender Rechnungszinsfuß sowie die Anwendung der im Rentenanfallszeitpunkt aktuellen Sterbetafel, die im entsprechenden Gewinnverband verwendet wird, vereinbart ist. Rz 465: Lebensversicherungen, bei denen die Versicherungssumme im Zeitpunkt der Auslosung fällig wird, sind dann als begünstigte Versicherungen anzuerkennen…
4.3.5 Lebensversicherung Rz 222a: Nimmt der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, und wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von diesem an den Arbeitnehmer…
…Unfallversicherung, freiwillige Pensionsversicherung, soweit nicht für die Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist, Lebensversicherung auf Ableben, Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist…
…Wertpapiere ist. Welche Produkte im Inland konzessionierte Versicherungsunternehmen unter der Bezeichnung als Versicherungen anbieten dürfen, wird durch das Versicherungsaufsichtsgesetz und die dazu ergangenen Rundschreiben der FMA geregelt. Danach dürfen folgende Vertragstypen angeboten werden: Die klassische Lebensversicherung (Erlebensversicherung, Ablebensversicherung, Er- und Ablebensversicherung) zeichnet sich dadurch aus…
…die dem Kunden zugeordnet sind, werden einzeln verwahrt und verwaltet. Der Kunde kann die Veranlagungsstrategie nicht nur im Rahmen von bei Vertragsabschluss vordefinierten Investments (wie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung) wählen, sondern sich während der Laufzeit auch für andere (bei Vertragsabschluss noch nicht spezifizierte) Investments entscheiden…
…ermitteln, wobei auch auf das Vermögen des Steuerpflichtigen Bedacht zu nehmen und insb. zu prüfen ist, ob der Rückkauf von Lebensversicherungen zumutbar ist. Wird der Betrag des rechnerischen Einnahmenüberschusses nicht zur Kredittilgung verwendet, wird die vormalige Betriebsschuld mit diesem Betrag (rechnerischer Einnahmenüberschuss) zur Privatschuld. Es…
20.2.4 Beurteilung verschiedener Produktgruppen 20.2.4.1 Optionsanleihen 20.2.4.1.1 Allgemeines Rz 6179: Bei einer Optionsanleihe besitzt der Inhaber neben dem Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags ein in einem Optionsschein verbrieftes Recht, innerhalb der Optionsfrist eine bestimmte Anzahl von…
20.2.4.2 Wandelanleihen (convertible bonds) 20.2.4.2.1 Allgemeines Rz 6181: Wandelanleihen sind Obligationen, die wie "normale" Kuponanleihen einen Zins- und Tilgungsanspruch gegenüber dem Emittenten der Anleihe verbriefen, die aber zusätzlich ein Umtauschrecht des Forderungstitels in einen Beteiligungstitel beinhalten. Das Umtauschrecht…
20.2.4.3 Aktienanleihe (cash or share-Anleihe) 20.2.4.3.1 Allgemeines Rz 6183: Als Aktienanleihen werden Schuldverschreibungen bezeichnet, bei denen dem Emittenten die Option eingeräumt ist, die Anleihe am Fälligkeitstag nicht in Geld zu begleichen, sondern durch Hingabe in (eigenen oder…
20.2.4.4 Callable yield notes 20.2.4.4.1 Allgemeines Rz 6185: Callable yield notes sind strukturierte Wertpapiere. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon ausgestattet sind, der über den üblichen Marktzinsen liegt und bei denen Höhe und Zeitpunkt…
20.2.4.7 Veräußerung von Dividendenscheinen 20.2.4.7.1 Allgemeines Rz 6191: Dividendenscheine sind rechtlich selbstständige Nebenurkunden zu Aktien, die zum Bezug der Dividende gegen Einlösung berechtigen. Sie können allein oder zusammen mit dem Anteilsrecht, zu dem sie gehören, Gegenstand des Rechtsverkehrs…
20.2.4.9 Indexierte Anleihen 20.2.4.9.1 Allgemeines Rz 6195: Unter indexierten Anleihen werden Schuldverschreibungen verstanden, die mit variablen oder fixen Zinskupons ausgestattet sind und deren Kapitalrückzahlung von der Wertentwicklung eines bestimmten Index (zB Konsumentenpreisindex) abhängig gemacht wird. Derartige Schuldverschreibungen sehen…
20.2.4.12 Fremdwährungsgewinne 20.2.4.12.1 Allgemeines Rz 6201: Nach der Rechtsprechung des VwGH führt die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in eine andere, zum Euro wechselkurslabile Fremdwährung im außerbetrieblichen Bereich nicht zu Einkünften gemäß § 31 EStG 1988, weil der sich durch die…
20.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung 20.2.4.13.1 Allgemeines Rz 6203: Ein Zertifikat ist eine verbriefte Kapitalforderung (Schuldverschreibung), mit der die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswertes abgebildet wird. Basiswerte können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen, Edelmetalle (wie zB bei ETCs) usw…
20.2.4.17 Agrargemeinschaften 20.2.4.17.1 Allgemeines Rz 6217: Agrargemeinschaften können als Körperschaft öffentlichen Rechts oder als juristische Person privaten Rechts errichtet sein. Zur allgemeinen Rechtsnatur der Agrargemeinschaften siehe Rz 5030 ff. Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften (siehe Rz…
…In den steuerlichen Vorschriften ist jedoch keine Adaptierung dieses Ergebnisses an steuerliche Veränderungen im gleichen Bilanzjahr vorgesehen. 235.3.2.3.2 Rückstellungen für Prämienrückerstattung in der Lebensversicherung Rz 1382: Bei Feststellung des Jahresabschlusses werden üblicherweise 80% - 90% des Gewinnes der Rückstellung für Prämienrückerstattung zugewiesen…
Lästiger Gesellschafter Rz 1587: Siehe Rz 5998 f. Lebensversicherung Rz 1588: Siehe Rz 1267 f. Legate Rz 1589: Siehe "Erbauseinandersetzung" (Rz 1521). Lexikon Rz 1590: Siehe "Fachbücher, Fachliteratur" (Rz 1525). Literatur Rz 1591: Siehe "Fachbücher, Fachliteratur"(Rz 1525) sowie Rz 4736, Stichwort "Literatur". Lizenzgebühren Rz…
17.6.2.5 Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rz 1248ef: Ein Versicherungsunternehmen iSd Art. 13 Nr. 1 der Richtlinie 2009/138/EG ist ein direktes Lebensversicherungs- oder Nichtlebensversicherungsunternehmen, das eine Zulassung gemäß Art. 14 der Richtlinie 2009/138/EG erhalten hat. Rz 1248eg: Als "Rückversicherungsunternehmen" iSd…
…mit ca. 3 Mio. S (218.018,50 Euro) Umsatz (VwGH 23.2.1994, 92/15/0158) Rz 1171: Lebensversicherungsprämien Bezahlung der Prämien für eine Lebensversicherung, wenn in der Gesamtausstattung (dh. inklusive Auszahlung eines bar ausbezahlten Gehaltsteiles) nicht gedeckt (VwGH 12.1.1983, 81/13…