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KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.52.3.6. Person des VerwendersMittelpunkt der Lebensinteressen Rz 5453: Als Verwender im Sinne des Die Frage§ 82 Abs. 8 KFG 1967 ist - unter Heranziehung des Halterbegriffs im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug…

EStR 2000 Rz 6638–664122.4.3.1.3 Hauptwohnsitz
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

… 26 BAO. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist als Hauptwohnsitz jener Wohnsitz anzusehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ob ein "Hauptwohnsitz" vorliegt, ist von der Abgabenbehörde im Rahmen der Sachverhaltswürdigung eigenständig zu beurteilen (BFG 3.12.2015…

GK-09005.3. Widerrechtliche Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

… 6 Abs. 3 KfzStG 1992 7 Abs. 2 KfzStG 1992 das Finanzamt örtlich zuständig, das als erstes davon Kenntnis erlangt. (2) Personen mit Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Inland dürfen KfzKraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, nach der Einbringung in das Inland gemäß § 82 Abs…

EStR 2000 Rz 6147–614820.2.2.4 Entstrickung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…wird, aber wegen der Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in einen anderen Staat der ausschließliche Besteuerungsanspruch an späteren Wertsteigerungen durch das Abkommen dem anderen Staat übertragen wird. Bei Wegzug einer natürlichen Person in einen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist vorgesehen, dass…

EStR 2000 Rz 820131 Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1998)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…der Lebensinteressen (siehe Rz 7593, 7596 und 7597) nach Österreich voraus (vgl. VwGH 26.2.2020, Ro 2017/13/0018; BFG 18.7.2017, RV/7100774/2017). Beispiel: Frau F lebt in Bulgarien. Verlagern sich sowohl der Wohnsitz als auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach…

EStR 2000 Rz 8204–820531.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…vor dem Zuzug und zum Antragszeitpunkt, die Bekanntgabe der Mittelpunkte der Lebensinteressen in einem Zeitraum von zehn Jahren vor dem Zuzug und zum Antragszeitpunkt (zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen) und für Anträge auf Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen die vollständige Darstellung…

EStR 2000 Rz 8205–820731.6.4 Einkommensteuererklärung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

… 2, 3 oder 4 ZBV 2016 im Veranlagungsjahr vorliegt, die Bekanntgabe der ausländischen und inländischen Wohnsitze im jeweiligen Veranlagungszeitraum und die Glaubhaftmachung, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen im jeweiligen Veranlagungszeitraum in Österreich war. Rz 8205l: Die Sachverhaltswürdigung obliegt gemäß § 167 Abs. 2 BAO der Abgabenbehörde…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zumindest teilweise die Kosten. A.2.4. Mittelpunkt der Lebensinteressen Beispiel: Einer Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einem ausländischen Bekannten ein auf diesen zum Verkehr zugelassener Personenkraftwagen mit ausländischem Kennzeichen längerfristig zur Verfügung gestellt. Der Inländer benutzt diesen Personenkraftwagen vorwiegend im Inland und…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die endgültige und dauerhafte Verwendung des Kraftfahrzeuges erfolgt bzw. erfolgen wird. In diesem Fall in Österreich. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Erwerbers kann im Fall von mehreren Wohnsitzen nur dort liegen, wo sich die stärksten persönlichen Beziehungen befinden (EuGH 18.11.2010, C-84/09…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zugelassen. Herr Ö hat den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Deutschland verlegt, sodass er einen Anspruch auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 12a NoVAG 1991 hat. Wäre Herr Ö hingegen ein Wochenpendler, dessen Familie in Österreich bleibt, dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen daher unverändert in Österreich ist, dürfte…

LStR 2002 Rz 143–1484.2.1 Wert der vollen freien Station (§ 1 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…steuerfrei. Rz 148: Die Zurverfügungstellung einer einfachen arbeitsplatznahen Unterkunft (zB Schlafstelle, Burschenzimmer, vergleichbare einfache Wohnung) durch den Arbeitgeber ist kein steuerpflichtiger Sachbezug, sofern an dieser Unterkunft nicht der Mittelpunkt der Lebensinteressen begründet wird. Dies wird beispielsweise für saisonbeschäftigte Arbeitnehmer im Fremdenverkehr oder für KrankenpflegeschülerInnen zutreffen.

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Appartement, Zimmer), die nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, gilt Folgendes: 1.Bis zu einer Größe von 3035 m2 ist kein Sachbezug anzusetzen. 2.Bei einer Größe von mehr als 3035 m2 aber nicht mehr als 4045 m2 ist der Wert gemäß Abs. 1 oder…

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Beschäftigungsort über keine Wohnung, sondern bewohnt eine Schlafstelle, die nicht geeignet ist, als Mittelpunkt der Lebensinteressen zu dienen (vgl. Rz 148). Der Verkauf des Einfamilienhauses bzw. der Wohnung am Familienwohnsitz würde aufgrund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet zu erheblichen Vermögenseinbußen führen. Die Anschaffung einer…

LStR 2002 Rz 503–5057.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…2 Z 1 EStG 1988. Darunter ist bei Vorhandensein mehrerer Wohnsitze jener zu verstehen, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Dieser kann auch im Ausland liegen. Sollte der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz nach Fertigstellung nicht begründen oder vor Ablauf der…

LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Bisher wurde von voller freier Station ausgegangen mit Ansatz eines Sachbezugswertes iHv 5/10 = 98,10 Euro. Anders als in Punkt 3 sei hier von einem "Mittelpunkt der Lebensinteressen" auszugehen (LStR 2002 Rz 148). Ist ein Sachbezugswert anzusetzen und wenn ja, in welcher Höhe…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Familienwohnsitz, der (Ehe)Partner widmet sich der Kindererziehung und erzielt keine Einkünfte. Der Familienwohnsitz stellt den Mittelpunkt der Lebensinteressen dar und ist kein "Wochenenddomizil" oder "Zweitwohnsitz". Die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum ist mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Ein…

EStR 2000 Rz 4009–402610.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Interesses des Arbeitgebers an der Benutzung einer Dienstwohnung durch den Dienstnehmer kann im Fall der wesentlich größeren Nutzfläche der Dienstwohnung gegenüber der Privatwohnung, die auch den Angehörigen des Steuerpflichtigen die Mitbenutzung der Dienstwohnung als Mittelpunkt der Lebensinteressen ermöglicht, keine Rede sein (VwGH 2.8.2000…

EStR 2000 Rz 5698–571318.3.3 Gebäudebegünstigung (§ 24 Abs. 6 EStG 1988) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Bei mehreren Wohnsitzen gilt als Hauptwohnsitz derjenige, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen; siehe auch Rz 6630 ff6638). Rz 5709: Die nur kurzfristige Begründung des Hauptwohnsitzes in einem zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudeteil ist bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze nicht ausreichend…

EStR 2000 Rz 7588–760428.7 Progressionsvorbehalt
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…dann erforderlich, wenn sämtliche vorangeführten Abgrenzungsmerkmale versagen. Rz 7595: Ist ein Abgabepflichtiger in Österreich bloß auf Grund eines Zweitwohnsitzes unbeschränkt steuerpflichtig und kommt wegen des im Ausland befindlichen Mittelpunktes der Lebensinteressen auf Grund der Abkommensdefinitionen nur dem ausländischen Staat die Funktion des Ansässigkeitsstaates zu, ist…

EStR 2000 Rz 8201–820231.5 Öffentliches Interesse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…erfolgt spätestens sieben Jahre nach Abschluss der Promotion. Die wissenschaftliche Exzellenz wurde bereits durch frühere Leistungen glaubhaft gemacht. Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Zuzugsbegünstigung (zB inländischer Wohnsitz, Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen) sind erfüllt. Der Forschungsaufenthalt in Österreich ist nachweislich mindestens für drei Jahre geplant…