…30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955 überschritten werden. Hinsichtlich der Zukaufs- und Umsatzgrenzen bei Nebenbetrieben (insbesondere bei der Be- und/oder Verarbeitung) siehe Rz 5045 ff. Rz 5062: Wenn der Landwirt hauptsächlich fremdes Saatgut einem Dritten zur Pflanzenzucht übergibt (im so genannten Vermehrungsanbau), so…
…3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1237 der Kommission zu beachten. (3) Bei Dreieckverkehren (Abschnitt 1.4.) ist für die Gewährung der Rückwarenbefreiung für landwirtschaftliche Erzeugnisse die Vorlage eines INF 3 bei der Wiedereinfuhrzollstelle zwingend erforderlich. Das INF 3 kann in diesen Fällen auf Antrag…
13.8. Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse aus der Türkei (Kontingente Nrn. 09.0228, 09.0229, 09.0230, 09.0231, 09.0232, 09.0233, 09.0234, 09.0235, 09.0236, 09.0237, 09.0238, 09.0239, 09.0240 und 09.0242) Laut Art. 1 der Verordnung (EG) Nr…
12.2. Beschlüsse betreffend den Sektor Landwirtschaft Beschluss 93/239/EWG, Beschluss des Rates vom 15. März 1993 über den Abschluß der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen…
4.5.2.2.5 Übergang auf eine Pauschalierung Rz 711: Nimmt ein bisher buchführender Steuerpflichtiger erstmals die Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 oder nach den Pauschalierungsverordnungen für das Gaststätten- und GastgewerbeBeherbergungswesen, für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, oder für Drogisten oder die Individualpauschalierung in…
…21 Abs. 1 Z 1 letzter Satz EStG 1988). Ohne diese Bestimmung wäre jeglicher Verkauf zugekaufter land- und forstwirtschaftlicher Produkte schon eine gewerbliche Betätigung. Ein einheitlicher landwirtschaftlicher Betrieb ist auf Grund der Bestimmung des § 30 Abs. 9 erster Satz BewG 1955 noch anzunehmen, wenn der…
11.3.11 Steuerberatungskosten Rz 4250a: Steuerberatungskosten sind weder bei voll- noch bei teilpauschalierten Land- und Forstwirten mit den Durchschnittssätzen abgegolten, sondern können als Sonderausgaben berücksichtigt werden (VwGH 24.10.2002, 98/15/0145); siehe LStR 2002 Rz 561 ff.
15.6 Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse Rz 5170: Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse stellen wirtschaftlich einen Ersatz der Mehraufwendungen dar, die dem Land- und Forstwirt infolge der erschwerten Bewirtschaftung in den folgenden Jahren erwachsen. Diese Entschädigungen stellen Betriebseinnahmen dar (VwGH 24.2.1961, 3045/58). Wirtschaftserschwernisse können sich…
…siehe auch Rz 4141d): Vollpauschalierung: Keine der folgenden Grenzen darf überschritten werden: Einheitswert von 75.000 Euro die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche von 60 ha die Zahl der tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten von 120. Teilpauschalierung: bei Überschreitung einer der oben genannten Grenzen oder…
…kg anzusetzen (0,415 Euro/kg der verkauften Gesamtmenge). Dies gilt nur für die so genannte A-Quote (Verkauf an Molkereien). Beispiel: Ein Landwirt besitzt eine einzelbetriebliche Milchreferenzmenge (A-Quote) von 38.000 kg. Davon sollen 2006 18.000 kg um insgesamt 16.150 Euro…
…hinsichtlich des Nebenerwerbs ein Gewerbebetrieb vor. Wird jedoch ein Nebenerwerb gemeinsam mit einer Be- und/oder Verarbeitung überwiegend selbst erzeugter landwirtschaftlicher Urprodukte betrieben und übersteigen die Einnahmen beider Betätigungen 45.00055.000 Euro (20202023 bis 20222024: 40.00045.000 Euro), so liegt hinsichtlich beider Tätigkeiten…
…Teilpauschalierung). Siehe dazu auch Rz 4166 ff. Rechtslage 2015 bis 2019 Beträgt der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mehr als 75.000 Euro oder übersteigt die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche 60 ha oder übersteigt die Zahl der tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten 120…
…und Forstwirte, ausgenommen im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit auf Selbstkostenbasis. Überlassung von Grund und Boden für nicht land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Entschädigungen für die Einräumung des Rechtes der Duldung des Bestandes und der Benützung eines Handymastes - ausgenommen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und Betriebsanlagen (zB Stallgebäude, Maschinenhallen…
18.1.4.2.4 ABC des Teilbetriebes Arbeitnehmerwohngebäude Rz 5585: Stellt keinen Teilbetrieb dar (VwGH 2.2.1968, 1299/67). Appartementhaus Rz 5586: Einzelne Wohnungen bzw. einzelne Appartements sind keine Teilbetriebe, wohl aber ein Appartementhaus als solches neben einem Hotel (VwGH 18.1.1983…
18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…
30.1.3 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 98 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Rz 7911: Verwendet ein beschränkt Steuerpflichtiger inländische Grundstücke zur Einkünfteerzielung im Rahmen seines ausländischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, dann erzielt er mit den inländischen Grundstücken Einkünfte aus einer inländischen land…
11.3.10 Wechsel der Pauschalierungsmethode oder der Gewinnermittlungsart Rz 4249: Rechtslage bis 2014 § 7. Wechselt der Steuerpflichtige in Anwendung dieser Verordnung von der pauschalen Gewinnermittlung mittels eines Durchschnittssatzes gemäß § 2 Abs. 1 zur Gewinnermittlung mittels Berücksichtigung pauschaler Betriebsausgaben oder umgekehrt, hat die Ermittlung eines…
…im Privatvermögen entstanden ist. Wird ein Grundstück mit Bodenschatz verkauft, ist somit zu unterscheiden: Wurde der Bodenschatz bisher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft genutzt (zB der im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes gewonnene Schotter wurde für Zwecke der Landwirtschaft verwendet, siehe Rz 4226)…
… 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955 (§ 21 Abs. 1 Z 1 letzter Satz EStG 1988). Rz 5046: Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist auf Grund der Bestimmung des § 30 Abs. 9 erster Satz BewG 1955 noch anzunehmen, wenn der Einkaufswert zugekaufter Erzeugnisse nachhaltig nicht mehr als…
…Liegt Dauerverpachtung für nicht land- und forstwirtschaftliche Zwecke vor, sind die Pachtzinse Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ein Landwirt gibt seinen Betrieb auf, wenn er sämtliche Flächen des Betriebes auf Dauer nicht mehr land- und forstwirtschaftlich nutzt, sondern zu betriebsfremden (nicht land- und forstwirtschaftlichen) Zwecken…