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LStR 2002 Rz 6889.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

9.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) Rz 688a: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 EStG 1988 idF des StRefG 2000…

LStR 2002 Rz 543.3.9 Einkünfte von Auslandsbeamten (§ 3 Abs. 1 Z 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.9 Einkünfte von Auslandsbeamten (§ 3 Abs. 1 Z 9 EStG 1988) Rz 54: Zum Begriff Auslandsbeamte siehe Rz 51.

LStR 2002 Rz 1233.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer Rz 123: Die oben genannten natürlichen Personen können Arbeitnehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb ihre Arbeitslöhne weder durch Lohnsteuerabzug noch…

LStR 2002 Rz 91915.1.2 Behörden - öffentliche Kassen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.1.2 Behörden - öffentliche Kassen Rz 919: Bei Behörden, die Arbeitgeber sind, hat gemäß § 85 Abs. 1 EStG 1988 die bezugsauszahlende öffentliche Kasse die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wahrzunehmen. Dies bedeutet aber keine Ausnahme vom allgemein gültigen Arbeitgeberbegriff. Arbeitgeber bleibt vielmehr die Behörde…

LStR 2002 Rz 997–100215.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

15.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche Rz 997: Bezüge, die einem katholischen Weltgeistlichen bzw. einem evangelischen Geistlichen für die Ausübung der seelsorgerischen Tätigkeit von der vorgesetzten Kirchenbehörde gewährt werden, stellen - abgeleitet aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Geistlichen und der Kirchenbehörde - grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…

LStR 2002 Rz 127–1373.6.5 Bedienstete der Europäischen Union
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.6.5 Bedienstete der Europäischen Union 3.6.5.1 Beamte und sonstige Bedienstete Rz 127: Beamte und sonstige Bedienstete der EU (bzw. ihrer Organe) sowie jener Einrichtungen, auf die die einschlägigen Bestimmungen anzuwenden sind, unterliegen dem EU - Beamtenstatut bzw. den EU-Beschäftigungsbedingungen. Deren…

LStR 2002 Rz 92615.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 926: Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen…