RIS AI
11 Treffer1549 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1012 Einkommen (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Journalistenpreise oder Filmpreise fallen (Einnahmen im Rahmen des jeweiligen Betriebes). Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind jedoch Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen…

LStR 2002 Rz 18–223.2 Allgemeines zu den einzelnen Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…anderen Regelungen (zB in § 33 des Bundesbehindertengesetzes, BGBl. Nr. 283/1990 idF BGBl. I. Nr. 60/2001, in § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz BGBl. Nr. 146/1980 idF BGBl. I Nr. 95/1997, in § 17 Abs. 2 Filmförderungsgesetz BGBl. Nr. 557/1980 idF BGBl. I Nr…

EStR 2000 Rz 820231.5.2 Kunst
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Werke im Rahmen von Lesungen dem österreichischen Publikum näherbringen müssen. Die Zuzugsbegünstigung hat analog zu § 1 Abs. 2 Kunstförderungsgesetz insbesondere die zeitgenössische Kunst, ihre geistigen Wandlungen und ihre Vielfalt im Geiste von Freiheit und Toleranz zu berücksichtigen. Die Förderung der Kunst hat danach zu trachten…

EStR 2000 Rz 3133.2.3 Übrige Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…3 Kunstförderungsgesetz). Hinsichtlich der übrigen Steuerbefreiungen siehe LStR 2002 Rz 23 bis 112n. 3.2.4 Entschädigungen von Wertminderungen von Grundstücken Rz 313a: Zu Entschädigungen von Wertminderungen von Grundstücken auf Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse siehe Rz 586 und Rz 6653. 3.2.5…

EStR 2000 Rz 1049–1058Konventionalstrafen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…in Würdigung der Persönlichkeit oder des Schaffens (Literaturpreis, Nobelpreis), Preisen durch Einsatz von Allgemeinwissen (Fernsehquiz). Siehe auch Rz 101. Hinsichtlich der Steuerbefreiung für Preise nach dem Kunstförderungsgesetz siehe Rz 313. Rechtsanwalt Rz 1055: Die Einnahme von Beträgen, die auf Eintreibungsmaßnahmen beim Prozessgegner oder Drittschuldner zurückzuführen…

EStR 2000 Rz 525416.2.6a Stipendien für freiberufliche Tätigkeiten (§ 22 Z 1 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…darauf nicht anwendbar, weil diese Befreiung nur Bezüge und Beihilfen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im Inland erfasst. Derartige Stipendien können aber nach § 3 Abs. 1 Z 5 iVm Abs. 3 Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1988, steuerfrei sein (siehe Rz 101b, Abschnitt 3.2…

LStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Steuerfreiheit von Stipendien im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 Kunstförderungsgesetz und Preise im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 7 Kunstförderungsgesetz sowie vergleichbarer Leistungen nach § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz (Rz 38) Im Rahmen der begünstigten Auslandstätigkeit (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950 idgF (das sind zB: Internationale Zivilluftfahrtsorganisation, Internationaler Währungsfonds, Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, Weltgesundheitsorganisation, Weltpostverein, Internationale Entwicklungsorganisation, Weltorganisation für geistiges Eigentum); Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1988 (§ 3 Abs. 3); Filmförderungsgesetz, BGBl. Nr. 557/1980 (§ 17 Abs…

EStR 2000 Rz 4853–487314.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 3 Abs. 1 Z 5 Kunstförderungsgesetz, BGBl. 146/1988, und Preise iSd § 3 Abs. 1 Z 7 Kunstförderungsgesetz sind von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für im Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise…

LStR 2002 Rz 28–383.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Institutionen und Fonds begünstigt. Pauschale Aufwandsabgeltungen sind steuerpflichtig, allerdings sind die vom Empfänger getätigten Aufwendungen für seine Forschungstätigkeit als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abzugsfähig. Für Kunststipendien und Kunstpreise ist eine Befreiung von der Einkommensteuer im Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1988 in der geltenden Fassung, vorgesehen. …

VB-05003.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.