9.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO) Rz 930: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so entsteht der Abgabenanspruch (§ 4 BAO) für den ersten Säumniszuschlag in Höhe von 2% des nicht entrichteten Betrages. Die Dauer des Verzuges ist für die Höhe des…
…Kulanzleistungen Rz 4839: Kulanzleistungen fallen dann nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988, wenn sie zwar freiwillig, aber aus ausschließlich oder überwiegend betrieblicher Veranlassung gewährt worden sind. Beispiele: Garantie- und Versicherungsfälle (außer es besteht kein betrieblicher Anlass für die Kulanzleistung…
…2959/51, sonstige Entfernungs- und Entsorgungspflichten oder Berücksichtigung der Differenzbeträge iRd Feststellung der Kostenbasis für die nächsten Entgeltsperioden nach § 50 ElWOG 2010) sowie wirtschaftlicher Verpflichtungen (zB Rückstellungen für nicht einklagbare Kulanzfälle, für freiwillig gewährte zusätzliche Arbeitsentgelte). Gemeinsames Merkmal aller Verpflichtungsarten ist, dass gegenüber Dritten eine…
…2002, Rz 75 bis 104. Freiwillig geleistete Aufwendungen Rz 1540: Auch ohne rechtliche Verpflichtung geleistete Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind, wie zB in Kulanz oder Versicherungsfällen (VwGH 11.5.1979, 0237/77; VwGH 20.12.2006, 2002…
…hinsichtlich verstorbener Klienten (VwGH 7.12.1962, 1574/62) und Arbeitnehmer (VwGH 23.5.1966, 1829/65) abzugsfähig. Kreditgewährung an Kunden Rz 1583: Siehe "Bürgschaft" (Rz 1511) und "Darlehen" (Rz 1514). Kulanzleistung Rz 1584: Siehe Rz 4839. Kulturveranstaltung, Kinobesuch Rz 1585: Siehe Rz 4734, Abschn…
…3018/52). Kulanzleistungen Rz 3486: Siehe Rz 3313 und 3319. Leasing Rz 3487: Eine Rückstellung des Leasinggebers für eine Beteiligung des Leasingnehmers am Verwertungserlös aus der Veräußerung des Leasinggutes nach erfolgter Beendigung des Leasingvertrages ist unzulässig. Lehrlingsausbildung Rz 3488: Schließt ein Unternehmer Lehrverträge unter üblichen…
…4826). Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte: Spenden mit Werbecharakter (zB Sachspenden in Katastrophenfällen; Rz 4836 bis 4838) und Kulanzleistungen (Rz 4839) sind abzugsfähig. Bestechungs- und Schmiergelder: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 162/1999 (Rz 4840 bis 4846). Nicht abzugsfähige Steuern und Nebenansprüche (zB Umsatzsteuer…
…Scheibenwischern, Reifen oder der Sportauspuffanlage eines Fahrzeugs; Service-, Garantie- oder Kulanzleistungen, Wartung der Klimaanlage; Reparatur und/oder Wartung des Beförderungsmittels durch Austauschen der Turbinen eines Luftfahrzeugs oder eines Bootes. Führen die genannten Vorgänge jedoch zu einer dauerhaften Veränderung des Beförderungsmittels (zB Einbau einer Klimaanlage, die…