…Rz 6178d: Während "Coins" regelmäßig auf einer eigenen Blockchain basieren, nutzen sogenannte "Token" bereits bestehende Blockchains als Basis. Sowohl Coins als auch Token können - bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen - unter den Kryptowährungsbegriff des § 27b Abs. 4 EStG 1988 fallen. Insbesondere die folgenden Kategorien von Token…
…3 letzter Satz EStG 1988 gelten Umstände, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen, im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich einer Kryptowährung im Sinne des § 27b EStG 1988 als Veräußerung, wobei gegebenenfalls auch das Nichtfestsetzungskonzept oder das Ratenzahlungskonzept zur Anwendung kommen können (siehe…
…Überlassungsgeschäft eingebunden ist. Voraussetzung ist daher, dass auch der inländische Dienstleister die Realisierung selbst abwickelt. Werden daher auf einem Wallet eines inländischen Dienstleisters Kryptowährungen, die von dritter Seite im Rahmen eines steuerpflichtigen Vorgangs bezogen werden, gutgeschrieben, ohne dass der inländische Dienstleister in den Abwicklungsvorgang einbezogen…
17.2.2 WertpapiergeschäfteWertpapier-, DarlehensgeschäfteDarlehens- und Kryptowährungsgeschäfte Rz 5426: Der wiederholte, auf die Schaffung einer dauernden Erwerbsquelle durch Ausnutzung von Kursschwankungen gerichtete An- und Verkauf von Wertpapieren stellt dann, wenn er sich nicht auf die nutzbringende Verwertung eigenen Vermögens beschränktkann nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…
…nicht vom Steuerpflichtigen selbst betrieben werden darf. Bei der Bewertung ist dabei auf das Prinzip der Bewertungsstetigkeit Bedacht zu nehmen. Dieser Wert ist auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Kryptowährungen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 KryptowährungsVO); ein darüberhinausgehender Ansatz von laufenden Kosten, wie beispielsweise Stromkosten oder Abschreibungen…
…eine Verrechnung im Rahmen des Verlustausgleichs mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen ermöglicht werden, die im Kalenderjahr 2022 erzielt werden. Die Optionsmöglichkeit gilt dabei gleichermaßen für Kryptowährungen des Alt- und des Neuvermögens. Die Frage, ob ein steuerpflichtiger Realisationsvorgang vorliegt, ist jedoch stets nach der alten Rechtslage (…
…dar, das als Kryptowährung im Sinne des § 27b Abs. 4 EStG 1988 zu qualifizieren ist (§ 27b Abs. 4 letzter Satz EStG 1988). Primär werden unter § 27b Abs. 2 Z 1 EStG 1988 zinsähnliche Gegenleistungen fallen, die insbesondere beim klassischen Verleihen der Kryptowährungen ("Lending") anfallen ("Kryptozinsen")…
…und Verlustausgleichsbeschränkungen Rz 178: Neben § 2 Abs. 2a EStG 1988 bestehen folgende Beschränkungen: Substanzverluste, Verluste aus Derivaten und aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988) dürfen nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie mit Privatstiftungszuwendungen ausgeglichen werden (§ 27 Abs…
…der betrieblichen Tätigkeit darstellt, zB beim gewerblichen "Mining") sind nicht vorrangig zu verrechnen und voll aufwandswirksam. Rz 797: Sollte eine Verrechnung von Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverlusten aus Kapitalanlagen, Derivaten und Kryptowährungen mangels ausreichend hoher Veräußerungsgewinne oder Zuschreibungsbeträge im Wirtschaftsjahr nicht möglich sein, darf nach § 6 Z…
…und 4 EStG 1988 sowie seit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I auch Kryptowährungen iSd § 27 Abs. 4a EStG 1988 mit den Anschaffungskosten anzusetzen, wenn diese niedriger als der Teilwert im Einlagezeitpunkt sind. Werden daher zB Aktien, GmbH-Anteile, Derivate oder Kryptowährungen in einen Betrieb eingelegt…
…Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes im Sinne des § 27 Abs. 3 EStG 1988, eines Derivats iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 oder einer Kryptowährung iSd § 27 Abs. 4a EStG 1988 führen (Entstrickung), entstehenden Steuerpflicht (§ 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988…
…zu begründeten Zweifeln an den Informationen der externen Dienstleister führen, dürfen in diesem Fall die Daten nicht übernommen werden. Die Bekanntgabe und Plausibilisierung der Steuerdaten kann umgehend bei Übertragung der Kryptowährungen an den Abzugsverpflichteten erfolgen. Spätestens hat diese jedoch unmittelbar vor der Realisierung zu erfolgen…
…und Derivate gilt diese Einschränkung nicht. Daher gehören im Betriebsvermögen auch die Anschaffungsnebenkosten von Kapitalanlagen/Derivaten zu den Anschaffungskosten; die Anschaffungsnebenkosten sind auf die Anschaffungskosten der Kapitalanlagen/Derivate hinzuzuaktivieren. Bei Kryptowährungen gilt § 27a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 nicht, weshalb die Anschaffungskosten in jedem…
… siehe Abschnitt 20.2.2) Einkünfte aus Derivaten (§ 27 Abs. 4 EStG 1988; siehe Abschnitt 20.2.3) Einkünfte aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 4a EStG 1988; siehe Abschnitt 20.2.3a) 20.2.1 Einkünfte aus der Überlassung von Kapital 20.2.1.1 Allgemeines…
…und Verkaufspreis des zugrundeliegenden Basiswerts ergibt. Insbesondere können Aktien, Anleihen, Devisen, Kryptowährungen, Rohstoffe oder Indizes als Basiswert herangezogen werden. Häufig werden Differenzkontrakte auch als Instrumente zur Absicherung von Preisschwankungen bzw. zur Sicherung eines stabilen Einkaufs-/Verkaufswertes in sehr volatilen Bereichen eingesetzt. Dabei ist es üblich…
…EStG 1988 fallen somit Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988, Einkünfte aus Derivaten nach § 27 Abs. 4 EStG 1988, Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptowährungen nach § 27 Abs. 4a iVm § 27b Abs. 3 EStG 1988 und Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen nach…
…Gegebenheiten, besteht für die entsprechenden Wertpapiere eine Veranlagungspflicht. 29.5.2.1 Privatvermögensfiktion Rz 7737: Nach der ersten Fiktion hat der Abzugsverpflichtete davon auszugehen, dass Wirtschaftsgüter, Derivate und Kryptowährungen im Sinne des § 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988 nicht in einem Betriebsvermögen gehalten werden…
…aus Substanzgewinnen iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988, Einkünfte aus Derivaten iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 sowie Einkünfte aus Kryptowährungen iSd § 27 Abs. 4a EStG 1988 (seit 1.7.2024). In persönlicher Hinsicht umfasst die Befreiung Einkünfteempfänger, die keine natürlichen Personen sind, also inländische…
…Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs. 3, Einkünfte aus Derivaten gemäß § 27 Abs. 4 sowie Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27 Abs. 4a EStG 1988 Rz 7768: Sie sind von der KESt befreit, wenn sie nachweislich folgenden (beschränkt KSt-pflichtigen) Einrichtungen zugehen: einer Pensionskasse (§ 6 Abs. 1 KStG…
…erhält Einkünfte aus Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 Einkünfte aus Derivaten gemäß § 27 Abs. 4 EStG 1988 Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27 Abs. 4a EStG 1988. Die Befreiung umfasst in persönlicher Hinsicht Privatstiftungen, die nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 …