RIS AI
7 117 Treffer275 msnur geltende Fassungen
GK-0420Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Fahrtenheft [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0400Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Fahrtenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-04001.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-0400Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 2 Genehmigung [Grafik]   [Grafik]  

GK-04001.3. Werkverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen oder juristischen Person stehen oder von ihr im Rahmen eines Abzahlungsgeschäftes gekauft oder Gegenstand eines Langzeitleasing-Vertrags sein…

GK-04001.6. Fahrtenblatt
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr und im Kabotageverkehr, der von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht…

GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-0400Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheinigung für den Werkverkehr [Grafik]   [Grafik]  

GK-0400Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Gemeinschaftslizenz [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0420Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 2 Lizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0420Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Kraftfahrliniengesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen…

GK-04201. EU/EWR-Bereich, Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder der…

GK-04001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Absetzfahrten), Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) und Abschnitt 1.2.5. (restliche Gelegenheitsverkehrsdienste) befindlichen Definitionen dienen hier der Orientierung und sind relevant für Verkehre, die nicht den für den EU/EWR-Raum geltenden Bestimmungen unterliegen (siehe Arbeitsrichtlinie Personengelegenheitsverkehr im Nicht-EU/EWR-Bereich, GK-0410).

GK-04001.5. Kraftomnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

GK-04202.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.1. Begriffsbestimmungen Siehe Abschnitt 1.1. Hinweis: Im Gegensatz zum EU-Regime fallen die dort als "Sonderformen des Linienverkehrs" genannten Verkehre hier unter das österreichische Gelegenheitsverkehrsgesetz.

GK-0410Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 § 11-Genehmigung [Grafik]   [Grafik]  

GK-04005.2.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…auf Verlangen den Kontrollorganen nicht vorweist (§ 15 Abs. 5 Z 4 GelverkG). (2) Gemäß § 15a GelverkG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu…

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat auf…

GK-04201.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. (2) Als Linienverkehr gilt…