RIS AI
6 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5414–541617.1.4 Gewinnabsicht
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…

KStR 2013 Rz 1427–143026.2.2 Auflösungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Nach den einzelnen Gesellschaftsformen kommen etwa folgende Auflösungsgründe in Betracht: Gesetzliche Auflösungsgründe einer AG nach § 203 Abs. 1 AktG (Zeitablauf, qualifizierter Hauptversammlungsbeschluss, Insolvenzeröffnung, Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung) Gesetzliche Auflösungsgründe einer GmbH nach § 84 GmbHG (Zeitablauf, Generalversammlungsbeschluss, Verschmelzung, Insolvenzeröffnung, Verfügung der Verwaltungsbehörde…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Konkurs Rz 75477546: Im Konkursverfahren ist der Masseverwalter zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet. Diese Verpflichtung betrifft auch Zeiträume vor Konkurseröffnung, unabhängig von einer vorhandenen Kostendeckung, und ist mit Zwangsstrafe durchsetzbar (VwGH 3.3.1987, 86/14/0130). 28.4.3.228.4.3.3 Erklärungspflicht…

VereinsR 2001 Rz 136–1501.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1.2.3 Mangelnde Gewinnabsicht Rz 143: Gewinnabsicht liegt dann nicht vor, wenn durch die Betätigung kein Überschuss, sondern höchstens Kostendeckung oder das Erzielen von Einnahmen von völlig unbedeutender Größenordnung angestrebt wird. Tatsächlich auftretende, jedoch nicht erstrebte Gewinne (Zufallsgewinne) ändern nichts am Vorliegen eines Geschäftsbetriebes…

KStR 2013 Rz 214–2222.10.2 Befreite Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…oder - sei es auch nur als Mehrheitseigentümer - erworben wurden. Voraussetzung ist, dass bei der Verwaltung das Kostendeckungsprinzip des § 13 WGG berücksichtigt wird. Wird das Kostendeckungsprinzip bei einer Verwaltungstätigkeit nicht beachtet, ist eine Ausnahmegenehmigung nur möglich, wenn diese Verwaltungstätigkeit nichts am Gesamtcharakter der Bauvereinigung als gemeinnützige…

KStR 2013 Rz 64–741.2.1.2.3 Betriebe gewerblicher Art als Steuersubjekte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Bagatellfälle von der Steuerpflicht auszuschließen. Es wird dabei ausschließlich das wirtschaftliche Gewicht der Einnahmen beurteilt. Das Ausmaß der Kostendeckung ist dabei nicht als Kriterium für die Prüfung des wirtschaftlichen Gewichtes einer Tätigkeit heranzuziehen (VwGH 17.10.2001, 99/13/0002). Einnahmen in Millionenhöhe sind jedenfalls…