… 54 Abs. 2 AktG durch das EU-GesRÄG gesellschaftsrechtlich nicht mehr gedeckt. Sie betrafen steuerlich die Anteilsinhaberschaft und konnten das Einkommen der Körperschaft als eine Form der Einkommensverwendung nicht mindern. Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses Rz 699: Siehe Stichwort "ehemaliger Anteilsinhaber", Rz 742. Begräbniskosten Rz 700: Den…
…Überweisungsgutschrift bei der Gläubigerbank eingetroffen ist. Daher gehen die mit dem Konto des Empfängers verbundenen Kosten zu Lasten des Bundes. Rz 103: Irrtümliche Zahlungen auf das Abgabenkonto eines anderen können vom Zahlenden nicht im Verwaltungsweg geltend gemacht werden (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0090. …
…der Einkünfte nicht beeinflusst werden (VwGH 22.01.1992, 91/13/0160, betreffend Zahlung einer mehrfachen Beitragsschuld an die Sozialversicherung). Zum Abfluss von Ausgaben siehe auch LStR 2002 Rz 640 und 641. 13.2.2 Schecks, Wechsel, Kreditkarten Rz 4624: Die Hingabe eines (gedeckten) Schecks…
…in den die negativen Einkünfte fallen, gutgeschrieben werden können. Die Gutschrift ist mit 27,5% (bis 31.12.2015 25%) der negativen Einkünfte gedeckelt (§ 93 Abs. 6 Z 2 EStG 1988). Beispiele: 1.B hat auf seinem Depot bei der X-Bank Aktien der Y…
…Rechtsgrundlage nicht als begünstigter Zweck anzuführen. Diese stellt ein Mittel zur Erreichung der begünstigten Zwecke dar (siehe dazu VereinsR 2001 Rz 120c). Rz 1331c: Eine genaue Zuordnung der Spende zum Spendenempfänger ist erforderlich. Dies ist bei einem gemeinsamen Konto nicht möglich. Ein gemeinsames Konto mehrerer…
…die Informationen dort nicht enthalten sind, die folgenden kontobezogenen, vom meldenden Finanzinstitut innerhalb der letzten fünf Jahre beschafften Unterlagen auf die für die Suche in elektronischen Datensätzen bei Konten vom geringem Wert relevanten Indizien (§ 12 GMSG) überprüfen: 1.die neuesten für dieses Konto erfassten Belege…
…Dies ist bei einem gemeinsamen Konto nicht möglich. Ein gemeinsames Konto mehrerer (begünstigter und nicht begünstigter) Spendenempfänger verhindert daher grundsätzlich die Abzugsfähigkeit von Spenden für alle Spendenempfänger, denen dieses gemeinsame Konto zuzuordnen ist. Bei Spontanaktionen (mehrere Hilfsorganisationen koordinieren gemeinsam ihre Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen oder anderen…
…die dazu führt, dass dem Konto ein oder mehrere Indizien zugeordnet werden können, muss das meldende Finanzinstitut den Kontoinhaber als steuerlich ansässige Person in jedem teilnehmenden Staat, für den ein Indiz festgestellt wird, betrachten, wenn die Ansässigkeit in einem teilnehmenden Staat nicht gemäß § 16 GMSG…
…der Identifizierung als meldepflichtiges Konto angemessene Anstrengungen zur Beschaffung dieser Informationen zu unternehmen. In diesem Zusammenhang ist eineauch die Suche in Papierunterlagen erforderlich, sollten in den Papierunterlagenelektronisch durchsuchbaren Informationen die ausländische Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum nicht erforderlichvorhanden und diese Informationen nicht bereits vom Kontoinhaber mitgeteilt…
…teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht jedoch dann keine Meldepflicht, falls durch eine Selbstauskunft des Kontoinhabers, durch im Besitz des meldenden Finanzinstituts befindliche oder öffentlich verfügbare Informationen in vertretbarer Weise festgestellt wird, dass der Kontoinhaber eine nicht meldepflichtige Person ist (§ 38…
…ausgehen, dass eine begünstigte natürliche Person (mit Ausnahme des Eigentümers) eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags, die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist und dieses Finanzkonto als ein nicht meldepflichtiges Konto betrachten, es sei denn, dem meldenden Finanzinstitut ist bekannt oder müsste bekannt sein…
…auf ein Treuhandkonto nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG, BGBl. I Nr. 7/1997) ist keine Zahlung, da das Konto ihm und nicht dem Bauträger zuzurechnen ist. Von einer Zahlung des Käufers kann erst dann ausgegangen werden, wenn die entsprechenden Baufortschritte (vgl. § 13 BTVG) über das Treuhandkonto…
…Konto ist ein von einem meldenden Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates geführtes Finanzkonto, dessen Inhaber eine oder mehrere meldepflichtige Person(en) oder ein passiver NFE, der von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) beherrscht wird, ist oder sind. Ist eine beherrschende Person eines passiven NFE nicht…
…und als bestehendes Konto eines Rechtsträgers zu behandeln. 10.10. Neukonto (§§ 80, 82 und 86 GMSG) Rz 70: Der Ausdruck "Neukonto" bedeutet ein von einem meldenden Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das am oder nach dem 1. Oktober 2016 eröffnet wird, sofern es nicht als bestehendes Konto (…
…aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhobenen - sowie öffentlich verfügbaren Informationen verlassen (Sec. VIII Rz 87 CRS-Kommentar). Dementsprechend ist für die Eröffnung eines ausgenommenen Kontos die Einholung einer Selbstauskunft nicht zwingend notwendig, aber zulässig. Im Ergebnis kann es durchaus dazu kommen…
…sofern in den Anlagen C2 und D2 nichts anderes angegeben ist. In einigen Fällen werden auch Vorgaben bezüglich der Art und der Länge der Angaben gemacht. Die Codes für die Art der Angaben lauten wie folgt: aalphabetisch nnumerisch analphanumerisch. Die Zahl hinter dem Code zeigt…
…Gebarung der vom Abgabepflichtigen zu entrichtenden festgesetzten Abgabenschuldigkeiten auf dem selben Konto erfolgt, auf dem das zur Rückzahlung beantragte Guthaben besteht (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Rz 1934: Mangelnde Rechtskraft des die Abgabe festsetzenden Bescheides hindert (wegen § 254 BAO) nicht die Anwendbarkeit des …
…während auf einem anderen Konto desselben Abgabepflichtigen ein Guthaben besteht. Eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben darf nur zu Gunsten fälliger Abgabenschuldigkeiten erfolgen. Rz 805: Da die Verwendung von Guthaben nicht als Einbringungsmaßnahme anzusehen ist, stehen Zahlungserleichterungen einer amtswegigen Umbuchung oder Überrechnung nicht entgegen…
…den Abgabepflichtigen, auf dessen Namen das betreffende Konto lautet, zu halten (VwGH 12.1.1962, 1131/59; VwGH 27.11.2000, 2000/17/0090), weil durch die erfolgte Zahlung nicht der Abgabengläubiger, sondern nur der bereichert ist, auf dessen Konto die Einzahlung erfolgte.. Unter Beachtung…
5.5.4a.7 Weitere Regelungen 5.5.4a.7.1 Nicht abzugsfähige Zahlungen (§ 4a Abs. 7 Z 2 bis 4 EStG 1988) Rz 1345: Siehe oben Abschnitt 5.5.4a.1.2.2, Rz 1308 ff. 5.5.4a.7.2 Bewertung von Sachzuwendungen…