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2 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024
9. Säumniszuschläge (§ 217 BAO) 9.1. Allgemeines Rz 900: Der Säumniszuschlag, der kraft Gesetzes entsteht, ist die vom Verschulden der Partei unabhängige Sanktion für eine Säumnis bei der Abgabenentrichtung (siehe jedoch Ausführungen zu § 217 Abs. 7 BAO). Der Säumniszuschlag ist jeweils abgabenbezogen zu berechnen. Der…
RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014
…§ 199 ff IO§ 199 ff KO) wird der Konkurs bereitsdas Insolvenzverfahren mit Rechtskraft des Einleitungsbeschlusses aufgehoben. Da nach dieser Aufhebung des Konkurses auch das konkursrechtliche Verrechnungsverbot (§§ 20 IO 20 KO) mit späteren Abgabengutschriften (zB aus Arbeitnehmerveranlagungen) nicht mehr gilt, ist in diesen Fällen eine Trennung…