RIS AI
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RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen die Nachsicht nicht (VwGH 25.1.2001, 98/15/017698/15/0176; VwGH 28.2.2011, 2007/17…

EStR 2000 Rz 3901–39059.5 Verlustrücktrag und COVID-19-Rücklage
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

9.5 Verlustrücktrag und COVID-19-Rücklage 9.5.1 Allgemeines Rz 3901: Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung steuerlich abzumildern, besteht zeitlich befristet seit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 54/2020, die Möglichkeit eines Verlustrücktrages. Rz 3902: Nach…

KStR 2013 Rz 4754.5 Verlustrücktrag und COVID-19-Rücklage (vorgezogene Verlustberücksichtigung)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

4.5 Verlustrücktrag und COVID-19-Rücklage (vorgezogene Verlustberücksichtigung) 4.5.1 Allgemeines Rz 475aa: Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung steuerlich abzumildern, besteht zeitlich befristet seit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 96/2020 iVm COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung, BGBl…

FlugAbgREinleitung
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

Die Flugabgaberichtlinien (FlugAbgR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Flugabgabegesetz, BGBl. I Nr. 111/2010 idF des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020, BGBl. I Nr. 11296/20122020, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet…

EStR 2000 Rz 3261–32637.10 Degressive AfA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…die AfA keine Änderungen. Zur Durchbrechung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit bei erstmaliger Inanspruchnahme der degressiven AfA siehe Rz 2128. Damit vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise dem mit dem KonStG 2020 primär verfolgten Zweck der Investitionsförderung und Konjunkturbelebung bestmöglich entsprochen wird, besteht für Anschaffungen…

KStR 2013 Rz 124818.3 Beurteilung des Unternehmensschwerpunktes
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften); für die beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahre ergeben sich jedoch keine rückwirkenden Änderungen. Rz 1248fr: Überwiegen im zu beurteilenden Wirtschaftsjahr die Passiveinkünfte nur aufgrund besonderer Umstände, wie insbesondere aufgrund von Anlaufverlusten der ausländischen Körperschaft oder aufgrund eines allgemeinen Konjunktureinbruchs, können gemäß § 6 Z 3…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…1999 wurde die Verordnung zum Bundesgesetz mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird, erlassen. Diese "NeugründungsVO" erläutert die Bestimmungen und Begriffe des NeuFöG. Im Anhang der "NeugründungsVO" wurde das Formular NeuFö 1 aufgelegt. Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 68/2002 vom 26…

EStR 2000 Rz 2343–23816.7.2.3 Bewertung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…vorgenommen werden kann. Eine solche Schätzung des niedrigeren Teilwertes auf Grund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit (allgemeines Forderungsrisiko, allgemeines Branchenrisiko, allgemeines Ausfalls- und Verzögerungsrisiko) oder auf Grund einer allgemeinen Konjunkturschwäche bzw. einer allgemeinen schlechten Schuldnerbonität ist aufgrund von § 6 Z 2 lit. a EStG 1988…

EStR 2000 Rz 3139–31497.3 Gebäude
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Anschaffungskosten des Wohngebäudes, Fertigstellungskosten) zur Gänze in Anspruch nehmen. Rz 3139g: Die "erstmalige Berücksichtigung" der AfA in § 124b Z 451 EStG 1988 ist aufgrund des Konjunkturstärkungscharakters der Bestimmung objektbezogen zu verstehen. Die erweiterte beschleunigte AfA steht daher pro Gebäude nur einmal zu. Bei der entgeltlichen…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Rz 67: Zu den wirtschaftlichen Umständen für die Marktvergleichbarkeit zählen beispielsweise die geographische Lage, die Größe der Märkte, die Konjunkturlage, die Wettbewerbsintensität auf den Märkten und die jeweilige Wettbewerbsposition und Verhandlungsmacht der Käufer (Anzahl der Anbieter und der potentiellen Nachfrager, Art der Distributionskanäle) und Verkäufer…