3.3. Kommissionsgeschäft Rz 381: Der Kommissionär wird im eigenen Namen und für fremde Rechnung (nämlich des Kommittenten) tätig. Gemäß § 383 UGB kann das jede natürliche oder juristische Person (Personengesellschaft) sein, die es übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines Auftraggebers im eigenen Namen zu…
…bloßen Kommissionär-Tochtergesellschaft herabgestuft wird, dann kann die ausländische Muttergesellschaft hierdurch eine österreichische Vertreterbetriebsstätte begründen (Rz 278). Wenn sich das ausländische Mutterunternehmen im Kommissionsvertrag als Eigentümer aller Rechte (sonach auch des von der österreichischen Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstocks) bezeichnet, lässt dies vermuten, dass dieser Kundenstock damit…
…die mit einer Verlosung verbunden sind, sind nicht gebührenpflichtig. Rz 1509: Differenzgeschäfte sind ebenfalls gebührenfrei. Differenzgeschäfte sind Glücksverträge in der äußeren Form von Kauf- oder Kommissionsverträgen über Waren (Devisen) oder Wertpapiere, bei deren Abschluss die Parteien jedoch darüber einig sind, dass eine effektive Lieferung nicht…
…sich daraus eine Leistungsverpflichtung für das vertretene Unternehmen ergibt (OECD-MK Art. 5 Z 32.1 idF vor 2017). Da es im Wesen des Kommissionsvertrags liegt, dass sich der Kommittent seinem Kommissionär gegenüber verpflichtet, ein vom Kommissionär geschlossenes Verkaufsgeschäft auch tatsächlich zu erfüllen (siehe auch…
…geliefert gilt, auch wenn Letzterer über Menge, Zeitpunkt und Ort der Aufladung sowie über die Art der Verwendung der Elektrizität entscheidet, wenn diese Gesellschaft im Rahmen eines Kommissionsvertrags im eigenen Namen, aber für Rechnung des Nutzers tätig wird (vgl. EuGH 17.10.2024, Rs C…
5.4.6.3 Werkverträge und ähnliche Leistungsbeziehungen Rz 1177: Bei einem Werkvertrag schuldet der Leistende aus zivilrechtlicher Sicht gemäß § 1165 ABGB nicht seine Arbeitskraft, sondern einen bestimmten Arbeitserfolg ohne persönliche Weisungsgebundenheit. Die für derartige Verträge geltenden Grundsätze sind analog bspw. auch auf Vermittlungs- und…
Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik] [Grafik]
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…