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21 Treffer1570 msnur geltende Fassungen
VS-10006.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…1.5. Kleinbeträge Bei Selbstbemessungsabgaben bestehen keine Kleinbetragsregelungen. Auf Grund von Steueranmeldungen eingezahlte Abgabenbeträge sind unabhängig von der Höhe des angemeldeten bzw. eingezahlten Betrages in jedem Fall zu verbuchen. Auch für Festsetzungen von Verbrauchsteuern nach § 201 BAO gibt es hinsichtlich Kleinbeträgen keine Ausnahmen. Lediglich bei…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ausgeschlossen. Rz 1955: Bei der Frist gemäß § 241 Abs. 3 BAO handelt es sich um eine Ausschlussfrist (VwGH 14.1.1991, 90/15/0070). 22.17. Kleinbeträge (§§ 242 und 242a BAO) Rz 1956: Die Regelungen der §§ 242 und 242a BAO stehen der Anwendung der allgemeinen…

AL-10001. Allgemeine Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…wenn der Fälligkeitstag des Beitrags vor dem 1. Jänner 2011 lag. 1.4. Kleinbeträge (1) Bei Selbstbemessungsabgaben (wie dem Altlastenbeitrag) bestehen keine Kleinbetragsregelungen. Auf Grund von Beitragsanmeldungen eingezahlte Abgabenbeträge sind daher unabhängig von der Höhe des angemeldeten bzw. eingezahlten Betrages in jedem Fall zu verbuchen…

GK-09006.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit (1) Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer hat bei Beträgen unter 10 Euro zu unterbleiben. Sind neben der Kraftfahrzeugsteuer Eingangs- oder Ausgangsabgaben, Kosten nach dem ZollR-DG oder sonstige Abgaben zu erheben, dann hat dies nur dann zu erfolgen, wenn…

UP-53008.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

8.10. Einfuhr in Teilsendungen Werden Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des HS in zerlegtem oder noch nicht zusammengesetztem Zustand in Teilsendungen eingeführt, so ist es möglich, diese ursprungsmäßig als Ganzes zu betrachten und nur einen einzigen Präferenznachweis…

UP-43008.15. In Euro (EUR) ausgedrückte Beträge (Wertgrenzen)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

8.15. In Euro (EUR) ausgedrückte Beträge (Wertgrenzen) (1) Für die Zwecke der Wertgrenzen (6.000 Euro für Erklärung auf der Rechnung und Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, 500 Euro für Erzeugnisse bei Kleinsendungen und 1.200 Euro bei den im persönlichen Gepäck von…

UP-80008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Ausfuhrverfahren in den ÜLG 8.1.1. Allgemeine Anforderungen Die nach diesem Übersee-Assoziationsbeschluss gewährten Begünstigungen gelten für: a)Waren, die die Anforderungen dieses Ursprungsprotokolls erfüllen und von einem registrierten Ausführer ausgeführt werden; b)Sendungen von einem oder mehreren…

UP-56008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien27.01.2023

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: Die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Ursprungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung von einem Registrierten Ausführer…

UZKArtikel 73 Vereinfachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 73 Vereinfachung Die Zollbehörden können auf Antrag bewilligen, dass die folgenden Beträge auf der Grundlage besonderer Kriterien festgelegt wird, wenn es sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollanmeldung angenommen wird, nicht bestimmen lässt: a)Beträge, die gemäß Artikel 70 Absatz 2 in den…

UP-57008.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien31.08.2023

8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Wenn der Anmelder nachweist, dass die Frist wegen außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten werden konnte, wäre…

UP-52008.8. Ermächtigter Ausführer/Registrierter Ausführer (REX)
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

8.8. Ermächtigter Ausführer/Registrierter Ausführer (REX) Die Zollbehörden des Ausfuhrlandes können einenDer Ermächtigte Ausführer (im Folgenden ,ermächtigter Ausführer' genannt),ist in diesem Abkommen nur für Ausführer der häufig unter das WPA fallende Erzeugnisse ausführt, dazu ermächtigen, ohne Rücksicht auf den Wert dieser Erzeugnisse Erklärungen…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im Übereinkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.Die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1; 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung…

UP-50008.8. Ermächtigter Ausführer und Registrierter Ausführer
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

8.8. Ermächtigter Ausführer und Registrierter Ausführer Die Zollbehörden des Ausfuhrlandes können einen Ausführer (im Folgenden ,Ermächtigter Ausführer' genannt), der häufig unter das WPA fallende Erzeugnisse ausführt, dazu ermächtigen, ohne Rücksicht auf den Wert dieser Erzeugnisse Erklärungen auf der Rechnung auszufertigen. Nähere Informationen über Voraussetzungen…

UStR 2000 Rz 994–10006.1.27. Kleinunternehmer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.27. Kleinunternehmer 6.1.27.1 Kleinunternehmer (ab 1.1.2025) 6.1.27.1.1. Anwendungsbereich Rz 994: Voraussetzung für die Regelung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zunächst, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Inland oder in einem…

UP-55008.12. Belege
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

8.12. Belege 8.12.1. Grundsätzliches Welche Unterlagen zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine WVB EUR.1 oder eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse der EU, der SADC-WPA-Staaten oder eines zulässigen Kumulierungslandes angesehen werden können und die…

UZK-TDA4. Erläuterungen zu den Datenelementen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

4. Erläuterungen zu den Datenelementen MRN Umleitungsantrag: Die MRN ist eine Alternative zu den beiden folgenden Datenelementen: Kennzeichen des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels, Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten Ankunftsort im Zollgebiet. Anmeldung Es sind die in Anlage D1 für das Einheitspapier Feld 1, Unterfelder 1…

UP-58008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1-CMR, 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert…

ZK-20302. Befreiungen für Paketsendungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Befreiungen für Sendungen mit geringem WertPaketsendungen 2.1. Sendungen mit geringem Wert (C07) 2.1.1. Warenkreis Einfuhrabgabenfrei sind Sendungen von Waren bis zu einem Gesamtwarenwert (siehe Abschnitt 0.2.5.) von 150 Euro (Art. 23 ZBefrVO). Abweichend von dem Betrag von 150 Euro…

UZK-DAArtikel 88 Ausnahme von der Mitteilung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 88 Ausnahme von der Mitteilung der Zollschuld (Artikel 102 Absatz 1 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können auf die Mitteilung einer durch einen Verstoß gemäß Artikel 79 oder Artikel 82 des Zollkodex entstandenen Zollschuld verzichten, wenn der Betrag der betreffenden Einfuhr- oder…

UStR 2000 Rz 751–7596.1.8. Geld- und Kapitalverkehr
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.8. Geld- und Kapitalverkehr 6.1.8.1. Gewährung und Vermittlung von Krediten Rz 751: Bei der Gewährung von Krediten (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994) ist Gegenstand des Leistungsaustausches nicht die Hin- und Rückgabe des Kredites, sondern das Dulden…